die Crew auf Crack
Der Storch bringt die kleinen Kinderlein – und vom Küssen wird man schwanger – auf Wahlversprechen kann man sich verlassen – in Deutschland herrscht Meinungsfreiheit! An all das glaubt die Große Koalition in Deutschland. Die große Koalition will die Bundesregierung auffordern, das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchzusetzen und der Internetzensur entgegentreten. Ist das nicht putzig? Schwarz-Rot moniert in dem Papier, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in vielen Staaten in Gefahr oder gar nicht gegeben sei. Man sieht seine eigenen Fehler immer nur bei anderen. In Deutschland ist mit der Meinungsfreiheit ja auch alles Bestens. Offiziell gibt es keine Zensur. Aber in Deutschland gibt es das probate Mittel der ersten kostenpflichten Abmahnung. Und das funktioniert ganz ausgezeichnet. Mit Geld bekommt man jeden klein. Virtuelle Auswanderung ist internettechnisch in Deutschland groß in Mode. Aber das merken doch die Politiker nicht. Die sind doch immer noch der Meinung in Deutschland gibt es keine politische Bloggerkultur. Damit haben sie ja auch recht, die werden ja auch alle im Ausland gehostet. Und auch in Deutschland denkt die Politik über Internetsperrungen nach. Vielleicht sollten die Deutschen ihre Regierung in einen anderen Quadranten der Galaxy schiessen. Obwohl das haben die Ausserirdischen eigentlich nicht verdient.
SO sehen Passlaks aus!
Endlich haben sich die Sklaven der Contentindustrie mal geoutet und diesmal sogar in einer Negativliste und öffentlich. Und haben einen ganz weinerlichen Brief an die deutsche berufsverreisende Bundesdiktatorinkanzlerin gechrieben. Und weil die Contentindustrie ja mittlerweile verarmt ist und die deutschen Lügenpresse das Internet hasst wie die Pest, haben sie den offenen Brief bestimmt kostenlos abgedruckt. Obwohl für solch
einen hirnverbrannten (auch hirnfickend genannt) Schwachsinn hätte man eh kein Geld verlangen können.
So entfallen allein 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland auf die – “leider meist illegale” – Tauschbörsennutzung.
Wenn man dann noch das Spamaufkommen von 70 Prozent hinzurechnet, hat Deutschland einen 140%igen Internetverkehr. Aber, mit dem Rechnen haben es die Künstler eh nicht. Zumindest haben sie aber begriffen, dass man die eigenen Konsumenten, wegen einem illegal heruntergeladen Song, mit mindesten 2000 Euronen abzocken kann. Ein Gutes hat aber der offene Brief, jetzt kennen wir alle Künstler, die ihre Kunden lieber abzockenmahnen, als eine ordentliche verkaufsfördernde Leistung zu erbringen. Und nebenbei, Sklaven müssen das tun, was der Sklavenhalter verlangt. Deswegen hätte die Überschrift über dieses Machwerk auch lauten müssen “Ave, Merkel, morituri te salutant“.
Und lassen Sie sich später nicht von einem dieser Künstler erzählen, er hätte diesen Brief im Drogenrausch unterschrieben. Auf dem Tamagothi-Blog gibt es auch einen offenen Brief an das Merkel. Ob sie den aber jemals zu Gesicht bekommt? Die Leser unseres Blog´s aber schon!
P.S. Glasdemokratie ist aufgefallen das diese Negativliste eigentlich unvollständig ist, dort fehlen noch die Rechtsanwaltskanzleien wie Waldorf, Rasch etc.!
… Ungeziefer im Auto?
Familienwochenendausflug. Das Autoradio spielt ihren Lieblingssender. Gerade bemerkt ihre Frau “Liebling was sind denn das für Störgeräusche im Radio?” Da sie die Klangqualität ihres Autoradio wieder herstellen wollen, machen sie sich im Inneren des Autos auf die Suche nach der Quelle. Und siehe da, schon finden Sie ein technischen Gerät!? Und weil Sie so empört darüber sind, übergeben Sie dieses, an die Presse um herauszufinden, wer den der Besitzer sein könnte. Doch Fehlanzeige, es findet sich kein Besitzer. Vor allen Dingen können Sie sich gar nicht vorstellen, warum jemand sowas in ihrem Auto installieren sollte. Gut Sie lesen unseren Blog, haben sich auch schon mal nach der “militanten Gruppe” auf der Website des Bundeskriminalamtes erkundigt, sie kaufen immer Wasserstoffperoxyd, für die blonde Haare ihrer Frau und schalten immer ihr Handy aus. Sie haben den Vorfall schon fast wieder vergessen, da bekommen Sie Post vom Kieler Innenministerium in dem steht, dass die Wanze dem Innenministerium gehört. Und die wollen die jetzt wieder haben, oder ersatzweise 2500.00€ Schadensersatz.
So passiert, dem Pseudonym Daniel Schenk aus Bad Oldesloh. Der Antifa-Aktivist hatte im Frühjahr 2007 mit anderen das Interesse von Generalbundesanwältin Monika Harms geweckt. Diese hatte die Ermittlungen wegen Sachbeschädigungen an Bundeswehrfahrzeugen und bei Rüstungsfirmen in Schleswig-Holstein an sich gezogen. Vorwurf: “Bildung einer terroristischen Vereinigung” – Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB). Obwohl es sich um einfache Brandstiftungen handelte, konnte die Bundesanwaltschaft mit der 129a-Allzweckwaffe das gesamte Repertoire nachrichtendienstlicher Mittel beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof durchsetzen. Inzwischen musste die Bundesanwaltschaft das Verfahren an die für Staatsschutzsachen in Schleswig Holstein zuständige Staatsanwaltschaft Flensburg abgeben, da nach den Beschlüssen des Bundesgerichtshofes die Bundesanwaltschaft gar nicht zuständig gewesen war. Denn nach Auffassung des Gerichts könnten einfache Sachbeschädigungen und Brandstiftungen auf leere Gebäude die Staats- und Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik nicht erschüttern. Aber auch das ist ja nichts Neues, das die deutsche Generalbundesanwältin Harms nicht weiss was Sie tut und somit grundsätzlich über das Ziel hinausschießt. Und dafür regelmäßig vom Bundesgerichtshof eine Klatsche kassiert.
Also, sollte auch bei Ihnen so ein technisches Gerät den Radioempfang stören, dann ausbauen und aufbewahren, es könnte sich irgendwann der Besitzer melden.
Glasdemokratie: Die deutschen Sicherheitsbehörden haben mittlerweile, vor Paranoia, jegliche Peilung verloren.
Tags: Wanze
Getty Images Seattle
Das man für ein schnell kopiertes Kochbuchbild in Deutschland richtig abgekniepertkocht wird, ist ja hinreichend bekannt. Wenn Webdesigner dann Bilder im Internet benutzen und dafür eine Lizenz besitzen, ist das als vorbildlich zu bezeichnen.
Jetzt, stellen Sie sich vor, da gibt es eine Agentur die mit Bildern handelt und dafür Lizenzen vergibt. Und das es Webdesigner gibt, die solche Lizenzen erwerben um die Bilder im Internet zu benutzen. Und wenn dann genügend Bilder unter die Webdesigner gebracht wurden, fängt diese Agentur an zu behaupten, die Webdesigner hätten gar keine Lizenz erworben. Auf diese geniale Gelddruckmasche ist jetzt die US-Bildagentur Getty verfallen. Und das sich in Deutschland mit Abmahnungen Geld verdienen lässt, ist auch in den USA hinreichend bekannt. Mittlerweile gibt es 110 bekannte Abmahnungen die sich anwaltlich vertreten lassen. Die Dunkelziffer wird wohl um einiges höher liegen. Auch ein Abmahnungsforum hat sich mittlerweile etabliert. Und damit die Bildagentur Getty bei der Abmahnungswelle auch die maximale Kohle macht, haben die sie sich professionelle Hilfe gehohlt. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat ja einschlägige Erfahrungen bei Massenabmahnungen für Sony, BMG etc. gemacht. Ob jetzt auch wieder Marc Hügel und Axel Gillessen als Vollstrecker auftreten, ist aber nicht bekannt. Jedenfalls macht die Kanzlei Waldorf seinen Namen als Massenabmahner wieder alle EHRE. Ob diese Vorgehensweise der Agentur aber die Lizenzverkäufe ankurbeln wird, wagt Glasdemokratie, aber zu bezweifeln.
Metastasen
[Update 20.04.2008]Damit sich ein jeder jetzt ein eigenes Bild vom neuen Entwurf des BKA-Gesetzes machen kann, gibt es jetzt eine PDF-Variante auf netzpolitik.org zum nachlesen. Leider wurde ja bisher von offizieller Stelle (von den deutschen Medien ganz zu schweigen) vergessen, die Öffentlichkeit über die Pläne von Schäuble, Zypries und Co. aufzuklären.
Künftig soll die Überwachung durch Wanzen und Videokameras in Wohnungen von unbescholtenen Bürgern erlaubt sein. Es genügt schon, wenn sich dort Verdächtige aufhalten. Das steht im neuen Entwurf des BKA-Gesetzes. Im Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) heißt es in Paragraf 20h: Das Abhören und Filmen dürfe sich grundsätzlich nur gegen die verdächtige Person “richten und nur in deren Wohnung durchgeführt werden. In Wohnungen anderer Personen ist die Maßnahme nur zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass 1. sich eine … (verdächtige) Person dort aufhält und 2. die Maßnahmen in der Wohnung einer … (verdächtigen) Person allein nicht zur Abwehr der Gefahr … führen wird. Woher weiss man denn jetzt, wann sich ein Verdächtiger in der eigenen Wohnung aufhält. Müssen die Deutschen jetzt alle Geburtstagseinladungslisten auf Verdächtige überprüfen, damit man sicher sein kann, das die eigene Feier nicht auf einem BKA-Bildschirm landet. Es handelt sich um eine Lidlisierung des Rechts. Wenn in Supermärkten Kunden und Mitarbeiter durch beauftragte Privatdetektive heimlich beobachtet werden, schreit die Politik – zu Recht – auf. Wenn aber der Staat die Menschen in deren eigenen vier Wänden heimlich beobachtet, dann soll das in einem Rechtsstaat erlaubt sein? Das höchste Gericht hat sehr penible Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der Privatheit gefordert. In Paragraph 20k, Absatz 7 des neuen Gesetzes kann man den Eindruck haben, dass sich die Minister Schäuble und Zypries darüber lustig machen.
Wir waren bisher immer der Meinung, wir haben 2008, aber irgendwie ist in Deutschland 1984!