Und diese EU-Politikerin hat auch einen Namen, Juliane Kokott, und Sie hat auch einen bemerkenswerten Lebenslauf. Diese Frau hat als Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. “Der ‘gläserne’ Bürger wäre damit Realität”, meint Kokott. Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.
Der letzte Satz lässt erkennen, diese Frau hat ein technisches Verständnis vom Thema Internet, davon sind unsere Juristenpolitiker (auch unsere Zypresse) Milliarden Lichtjahre entfernt. Und auch der Bundestrojaner wird durch den letzten Satz ad absurdum geführt.
Sehr geehrte Frau Kokott, hiermit zollen wir ihnen großen Respekt!
Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: CDU, Schäuble
An diesem Juliwochenende 2007 machen sich Angesichts der neueren Forderungen unseres Bundesterroristeninnenministers einige Bundesbürger wirklich Sorgen um die Zukunft unserer freiheitlichen Demokratie. Zwei sehr schöne Leserbriefe 1.Beispiel und 2.Beispiel können einem wirklich zu denken geben. Man fragt sich, wo die Pläne unseres Herrn Innenministers noch hinführen werden. In eine düstere kapitalistische Diktatur ala “Arbeiten für einen Euro und Schnauze halten”?
Für uns aber das aller erschrecklichste ist, das der gemeine UntertanBürger das eigentlich gar nicht interessiert. “Ach so schlimm wie in der DDR kann es doch bei uns nicht kommen!” Diese labile Haltung des Ottonormalverbrauchers hat schon mal die Massen zu einem erhobenen steifen rechten Arm verholfen. Aber vielleicht müssen wir später ja blos alle im Rollstuhl fahren.
Stasi-Methoden in der heutigen BRD?
Ja Sie lesen richtig!
Auch hierzulande werden wieder Geruchsproben von unbequemen Oppositionellen von der Bundesanwaltschaft genommen.
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Update 25.05.2007 – Wie heute weiterhin bekannt wurde hat das Bundeskriminalamt in Hamburg in der Post einen eigenen Raum eingerichtet, in dem Sie Briefe und Pakete öffnet und kontrolliert.
Wenn vor 17 Jahren jemand behauptet hätte, der “demokratische” Staat BRD würde sich irgendwann mal, die STASI-Methoden zu eigen machen, den wäre dieser als “Volksverhetzer” vor Gericht gekommen. Heute kann ein Innenminister die ganze Aufregung um die Geruchsproben gar nicht verstehen? Oder eine Justizministerin hat ein “ungutes” Gefühl dabei. Alle Bewohner der ehemaligen westlichen Bundesländer, die in der Wendezeit immer ganz empört ihre Ostverwandten gefragt haben “Wie konntet ihr bloß mit der STASI leben?”, sollten sich heute mal an die eigenen Nase fassen. Nämlich genauso so unbedarft wie sie selbst, heute!
Somit dürfte unser Herr Innenminister Schäuble (auch liebevoll Rollstuhlmielke genannt) sich endlich jeden Abend genüsslich der DDR-STASI-Ostalgie hingeben.
Das Bundeskanzleramt hat am 25.04.2007 in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden. Dies berichtet die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, auf deren Antrag hin die Bundesregierung zu den pikanten Überwachungen privater PC und Speicherplattformen im Internet Stellung nehmen musste. Eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe die Regierung nicht.
Warum auch, das Grundgesetz ist doch nur für den dummen Bürger da. Als gewählter Volksvertreter braucht man sich doch nicht an das Grundgesetz zu halten. Wo kommen wir denn da hin. Wie unsere Politiker über die Gefahr durch das eigenen Volk denkt, kann man sehr schön erleben, wenn mann sich nochmals den Hart aber fair Beitrag vom WDR anschaut.
Es wird sich ja gerade, angesichts der desolaten Wahlbeteiligung in Sachsen-Anhalt, so sehr über die Zuschauerdemokratie aufgeregt.
Welchen Politiker soll ich den wählen. Unsere Politiker weigern sich vehement ihre Nebeneinkünfte offen zu legen. Aber ihre Wähler wollen Sie unbedingt gläsern machen. Und sowas soll ich wählen?
Abmahnungen per Onlinedienst
Auf der Website www.parkplatzdieb.de mit einem unseriösen Dienst der Münchner Graf | Partner Kanzlei, kann man jetzt online seinen falsch parkenden Nachbarn kostenpflichtig mit der Abmahnkeule verhauen. Abmahnung per Online-Dienst: Ein fremdes Auto parkt die Einfahrt zu, Online-Formular ausgefüllt, Bild mit Kennzeichen hoch geladen, auf Absenden geklickt und schon wird ganz geil abgemahnt. Somit bekommt der Falschparker auch noch einen finanziellen Denkzettel. Von herkömmlichen Polizeianrufen und Abschleppenlassen raten die Online-Abmahner hingegen ab. Ob diese Form der Abmahnung rechtlich Bestand hat, ist sehr umstritten.
Doch es reicht ja, wenn eine kleine Menge von Abgemahnten zahlt, in diesem Fall kommt es auf die Masse an.
Kohle machen um jeden Preis!