„Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Anti-Terror-Gesetze: Nie zuvor gab es in der Geschichte der Bundesrepublik einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze bricht die FDP ihr Wahlversprechen, für eine bürgerrechtliche Wende in der Innenpolitik zu sorgen“, so Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre. „Der Gesetzentwurf der Koalition zu den Anti-Terror-Gesetzen ist kein Kompromiss, sondern eine bürgerrechtliche Bankrotterklärung: Die FDP hat unterm Strich nichts erkämpft. Lediglich überhaupt nicht zur Anwendung gekommene Befugnisse fallen weg. Mehrere Überwachungsbefugnisse, wie z.B. die Möglichkeit der Geheimdienste, direkt auf Flugbuchungssysteme zuzugreifen, wurden sogar noch ausgeweitet. Auch die Einrichtung einer Regierungskommission, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich seit 2001 überprüfen soll, ist nichts als Augenwischerei. Schlimmer noch: Eine kritische Evaluierung wird erfolgreich und vermutlich auf Dauer verhindert. Wer ernsthaft die Sicherheits- und Überwachungsgesetze überprüfen will, müsste eine unabhängige Evaluierung z.B. unter der Regie des Deutschen Bundestages und mit wissenschaftlichem Sachverstand zulassen. Studien zeigen, dass drei Viertel aller Lauschangriffe rechtswidrig zustande kommen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der staatlichen Maßnahmen und Befugnisse gibt es nicht. Eine Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen findet de facto nicht statt. Die Krönung dieses Rechtsstaatsdebakels aber ist, dass die sogenannten Anti-Terror-Gesetze für alles Mögliche benutzt werden, zur Bekämpfung von Terroristen jedoch nur im Ausnahmefall.
Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) erzielte 2010 einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro, zumeist mit teuren Marktanalysen im Auftrag der Industrie, ihrer Verbände oder großer Medienanstalten. Oft geht es darin um Medien und deren Nutzung. Eine kürzlich bekannt gewordene GfK-Studie untersuchte das Konsumverhalten der User von illegalen Video-on-demand-Seiten (wie z.B.die vor kurzem vom Netz genommene kino.to). Das Ergebnis: solche User gehen häufiger ins Kino, kaufen teurere Karten sowie mehr DVDs und lassen insgesamt viel mehr Geld bei der Filmbranche als der Durchschnitt, berichtet Rüdiger Suchsland in der Berliner Zeitung. Zudem werde deutlich, dass die Leute derartige Seiten keineswegs nur als Kinoersatz nutzen, sondern umgekehrt als zusätzlichen Anreger. Junge Leute würden sich die ersten Minuten mehrerer Filme im Netz anschauen, um dann zu entscheiden, was sie im Kino sehen. Auch jüngere Filmfans würden „das Kinoerlebnis zu schätzen wissen und den Computer nicht für einen Ersatz für die große Leinwand halten.“
Dies seien doch gute Nachrichten, so Suchsland. „Doch offenkundig wird die Studie dadurch brisant, dass sie dem gerade in der deutschen Urheberrechtsdebatte beliebten Klischee widerspricht, wonach gierige Web-User mit Umsonst-Mentalität den Verleihern, Kinobetreibern und DVD-Händlern Millionenschäden bescheren.“ Und so würde die Studie seit Fertigstellung unter Verschluss gehalten wird, denn die „GfK ist ein treuer Diener ihrer Auftraggeber.“ Die Studie macht noch einmal deutlich, „dass sich die Filmindustrie konzeptionell immer noch nicht auf der Höhe der Zeit bewegt. Täte sie das, würde sie erkennen, dass es heute viel weniger um Eigentumsrechte geht – die man aus Eigeninteresse längst preisgegeben hat – , als um Zugangsrechte, die man schneller bereitstellen muss. Dafür gibt es längst Mittel und Wege.“ Und bei Telepolis schlussfolgert Rüdiger Suchsland: „Jeder, der das Konsumverhalten von Menschen kennt, die die attackierten Download-Seiten nutzen, weiß, dass diese keineswegs wenige Kinofilme sehen oder gar “nie ins Kino” gingen. Das Vorgehen gegen “kino.to” hat daher auch nicht zuletzt mit dem Ausschalten der Konkurrenz zu tun, bastelt man doch bereits in der Branche selbst längst an File-Share- und Video-on-Demand-Modellen.“
Beerdigungsobjekt Elena
Die mit Millionenaufwand für die Unternehmen aufgebaute Lohndatenbank zum Speichern der Einkommensdaten von deutschen Arbeitnehmern hat endgültig ausgedient. Die Bundesregierung hat das umstrittene Projekt zum Speichern der Einkommensdaten von Millionen deutschen Arbeitnehmern beerdigt. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium einigten sich darauf, den Elektronischen Entgelt-Nachweis (Elena) „schnellstmöglich einzustellen“, wie die Ministerien am Montag mitteilten. Sie begründeten das Aus mit dem Datenschutz: Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur werde sich nicht schnell genug verbreiten. Diese sei aber „für das Elena-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten“. Die Bundesregierung will nun nach eigenen Angaben dafür sorgen, „dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden“. Zudem solle ein neues Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung erarbeitet werden. Kritik an Elena hatten nicht nur Datenschützer geübt, sondern auch Kommunen und Unternehmen. Die Gemeinden warnten, dass der Aufbau von Elena ihnen Mehrkosten in Höhe von etwa 240 Millionen Euro bescheren könne. Datenschützer und Gewerkschaften befürchteten, dass „Elena“ dem Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz Tür und Tor öffnet.
[Glasdemokratie] Und wieder einmal Millionen von Steuergeldern unnütz versengt.
Bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar hat die Polizei eine großräumige Handyüberwachung in einem Dresdner Stadtviertel durchgeführt. Von allen Handybesitzern, die sich zu dieser Zeit in dem Gebiet aufhielten, wurden ein- und ausgehende Anrufe, SMS-Verbindungen und die jeweilige Position erfasst, bestätigte die Staatsanwaltschaft Dresden einen Bericht der “tageszeitung”. Laut der Zeitung waren über vier Stunden lang tausende Demonstranten und Anwohner, darunter Journalisten, Anwälte und Politiker, von der Überwachungsmaßnahme betroffen. “Die Funkzellenabfrage trifft friedliche Demonstranten und Anwohner. Nach der einschlägigen Rechtsprechung dürfte sie rechtswidrig gewesen sein”, sagt Wolfgang Neskovic, der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei, der “taz”. Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag verurteilte die Aktion als Kriminalisierung friedlicher Demonstranten und beantragte eine gemeinsame Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Dabei müsse geklärt werden, wie viele Personen betroffen sind. Die SPD-Fraktion forderte die Staatsregierung zu einer Stellungnahme auf. Die großräumige Handyüberwachung auch unbescholtener Bürger sei “äußerst besorgniserregend”. Nach SPD-Angaben hatten weder der Innen- noch der Justizminister die Abgeordneten in den Landtagsausschüssen über den Polizeieinsatz informiert. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte nach Angaben eines Sprechers keine Kenntnis von dem Vorgang. Seine Behörde habe erst durch Recherchen der “tageszeitung” davon erfahren.
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Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:
der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.
[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)