16
Apr

Deutsche Urheberrechtsabgabe auf USB-Sticks

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Abzocker, Lobbyismus, Mafia

stickDas deutsche Pflichtmodell

Sachen gibts es, die gibt es aber auch nur in Deutschland. In Deutschland dürfen nur noch USB-Sticks verkauft werden, die wie ein Goldbarren aussehen. Es soll sofort zu sehen sein, dass man sich das Ding auch leisten kann. Der deutsche Michel lässt sich ja mit Vorliebe das Geld ohne einen Gegenwert aus der Tasche ziehen. Die Verwertungsmafia hat jetzt eine neue Masche gefunden, bei Verkauf von Hardware, mitzuverdienen. Nach den GEZ-Gebühren für einen PC, Abgabe auf CD-Rohlinge, Abgaben auf CD/DVD-Brenner, Abgaben auf Kopiergeräte darf in Teutschland jetzt sogar 10 Cent pro Speicherstift oder -karte von der Verwertungsmafia VG Wort und VG Bild-Kunst kassiert werden. Und der Verband BITKOM spielt auch noch mit. Einfach unterirdisch.
Demnächst müssen Versteigerungsportale für jede versteigerte Festplatte auch noch Schutzgeld bezahlen. Aber Teutschland ist ja dafür bekannt, das Menschen Geld verdienen dürfen, ohne auch nur einen Finger zu rühren. Selbstverständlich alles von der Politik und den entsprechenden Verbänden abgesegnet.

Welche Kriterien müssen noch mal für eine Bananenrepublik erfüllt sein?

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Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält das im Januar angelaufene “Elektronische Entgeltnachweis”-Verfahren (Elena), bei dem Arbeitgeber jeden Monat umfangreiche Informationen über ihre Beschäftigten an die Deutsche Rentenversicherung melden müssen, für verfassungswidrig. “Für mich verstößt Elena gegen die informationelle Selbstbestimmung, das Verfahren enthält eindeutig verfassungswidrige Elemente”, sagt Baum. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die neue Datensammlung halte er deshalb für “erfolgversprechend”. Anwalt Baum selbst hatte erst jüngst mit einer Beschwerde gegen die Vorratspeicherung von Kommunikations-Verbindungsdaten in Karlsruhe Erfolg. Für ihn sei Elena “in gewisser Weise sogar schlimmer” als die Vorratsdatenspeicherung, bei der die Daten dezentral bei Unternehmen vorgehalten werden: “Hier speichert eine Bundeseinrichtung zentral und gleich für bis zu fünf Jahre”. Aktuell sehe es so aus, als würde mit Elena nicht einmal das ursprüngliche Ziel erreicht, die Verwaltung zu vereinfachen – jedenfalls nicht zeitnah und nur mit erheblichen Vorleistungen der Betriebe. Es liege deshalb jetzt nichts näher als die Frage: Brauchen wir Elena wirklich? Gerhart Baum: “Überbordenden Datenhunger hatten wir genug, mir scheint dringend Datenaskese angezeigt”.

9
Apr

Weitreichenden Folgen durch ACTA

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Europa, Internet, Überwachung

actaAnti-Counterfeiting Trade Agreement

Der kanadische Rechtsprofressor Michael Geist tut sich seit einiger Zeit als Experte für das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) hervor, das sich offiziell gegen Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen richten soll. Für ihn ist es kein Handelsabkommen, sondern ein Abkommen zum Geistigen Eigentum. Auch andere von den Verhandlungspartnern lange beschworene Wahrheiten zog Geist bei einer Anhörung in Brüssel Anfang der Woche in Zweifel. Er glaubt, dass Parlamentarier ACTA, wenn es einmal verhandelt ist, nicht mehr stoppen können.
Am morgigen Samstag tritt Geist als Kronzeuge gegen ACTA auf einer von der neuseeländischen Registry InternetNZ organisierten Gegen-Veranstaltung auf. In Wellington startet in der kommenden Woche Runde 8 der offiziellen ACTA-Verhandlungen. Im c’t-Interview legt er seine Positionen dar und fordert, Länder wie China oder Indonesien an den Verhandlungen zu beteiligen, da sonst im Bereich Produktpiraterie kaum Verbesserungen erreicht werden könnten.

Weiterführende Links:
Internetsperren mittels ACTA
Entwurf für Anti-Piraterie-Abkommen ACTA im Netz

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Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

elena

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. “Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

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