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Apr

Das Volmeringsche Volksmodem

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: CDU, Datenmissbrauch, Diktatur, Internet, STASI 2.0, Überwachungsstaat, Volksmodem, Volmering

Nordrhein-Westfalen braucht Arbeitsplätze! Und wer kann die am besten schaffen, genau die CDU. Der JU-Landesvorsitzende Sven Volmering (CDU) soll neuer Vorstandschef des neuen parteieigenen Telekommunikationskonzernes “Spitzel” werden. Verkaufsschlager dieses Konzern soll das neue CDU-T-DSL-Modem, indem die Personalausweisnummer des Anschlußinhabers gleich fälschungssicher mitinstalliert ist, werden. Und damit der Vertrieb nicht den Marktschwankungen unterliegt, will die nordrhein-westfälische CDU auf ihrem Landesparteitag am 9. Mai 2009 auch gleich eine gesetzliche Grundlage (staatlich garantierter Absatz!) dafür schaffen. Gleichsam will sie so die Staatsanwaltschaften und die Provider entlasten, die jetzt immer noch mühsam ermitteln müssen, wer sich eigentlich hinter einer geloggten IP-Adresse versteckt. So hat man auch die Idee einer Registrierungspflicht bei youtube und myvideo einzuführen, wieder aufgeben. Der Anschlußinhaber ist ja jetzt, bei seinen gesamten Internetaktivitäten, jederzeit schnell und unkompliziert über seine Personalausweissnummer identifizierbar. Ob für die alten TDSL-Modems der deutschen Telekom eine Abwrackprämie gezahlt wird, wurde aus der nordrhein-westfälische Parteizentrale bis zum heutigen Tage noch nicht bestätigt.
Glasdemokratie: Da hat der, Ministerpräsident aus Thüringen, Dieter Althaus ja noch mal Glück gehabt. Bis heute ist nicht geklärt, wie das gewaltverherrlichende Sportsgame Schussfahrt 2.0 auf seinen Minister-PC gekommen ist.

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Die laienhafte Uschi hat es geschafft. Die Internetzensur in Deutschland ist erfolgreich eingeführt. Wie heise online um 11:13 Uhr meldet, haben fünf große deutsche Internetprovider Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, mit dem sie den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschweren wollen. Diese Fünf sind wie schon vermutet, die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland. Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Es soll halt niemand schwarz auf weiss nachlesen können, daß freiwillig in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Die Uschi äußerte sich auch zu einem “Gerücht, dass Seiten gesperrt würden, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben”. Das BKA werde die Filterliste sorgfältig ermitteln und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Bei Bedenken werde auf der als “roter Ampel” fungierenden Stopp-Seite ein Ansprechpartner bei der Polizeibehörde genannt. Na wunderbar, wer sich da dann beschwert, gerät gleich in die Mühlen der deutschen Justiz und kann sich noch nicht mal beschweren, denn er hat sich ja freiwillig beim BKA gemeldet.
Selbst Missbrauchsopfer sind gegen Internetsperren. In einem Interview für die zeit online sagte Christian Bahls:

Denn die Regierung will nur die Verbreitung der “Dokumentation des Missbrauchs” einschränken, nicht den Missbrauch selbst. Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort.

Ob die Einführung der Internetzensur wohl was mit dem heutigen Geburtstag, der ehemaligen Ministerin für Volksbildung der DDR, Margot Honecker zu tun hat?
Spiegel Online spricht öffentlich das böse Wort “Zensur” aus. Landet deren Seite jetzt auch auf der Sperrliste?

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Ab dem 17. April 2009 gibts es in Deutschland wieder eine freiwillige Internetzensur. Na ja für Deutschland haben wir auch nichts anderes erwartet. Vorauseilender Gehorsam hat Deutschland schon mehrmals geschadet, leider lernen die Menschen nie aus ihrer Geschichte. Jedenfalls werden die fünf größten Internetprovider (Namentlich sind das wohl Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, O2 und Kabel Deutschland) am 17. April 2009 den Netzzensur-Vertrag, ohne gesetzliche Grundlage, mit der Bundesregierung unterzeichnen. Somit wird das deutsche Grundgesetz wieder ein mal mit Füssen getreten. Ja Kinderpornographie muss entschieden bekämpft werden. Die deutschen Finanzämter fragen ja immer mehr Kontostammdaten ihrer Steuerzahlers ab, also wäre es ein Leichtes die Geldflüsse dieser Mafia zu unterbrechen. zufragen. Aber es geht den deutschen Behörden eigentlich nicht um Kinderpornographie, sondern um die Einführung einer funktionierenden Zensurmöglichkeit. Und die ersten Auswirkungen sind schon sichtbar. Die deutsche Domain Wikileaks.de ist schon gesperrt. Na mal sehen wann die erste deutsche Sperrliste im Internet auftaucht. Und wieder wird die deutsche Bevölkerung das ganz gelassen aufnehmen, wie schon immer. Und wenn dann in Deutschland auch noch Proxyserver verboten werden, auch dann werden die Deutschen wieder ganz still halten.

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9
Apr

Ein neues Gewand

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Allgemein

Alles NEU macht der Mai – gut, so lange wollten wir jetzt doch nicht warten. Also haben wir heute schon mal das neue Thema freigeschaltet. Es basiert auf dem frei verfügbaren “Aspire” Thema von infocreek.com. Unser altes Thema war vollgepackt mit Tabellen, die immer erst nach dem Erstellen der letzte Tabelle gerändert wurde. Das neue Thema ist jetzt tabellenlos, so das wir uns intensiv mit CSS beschäftigen mussten und vielleicht ein Mykrosekunde Zeit ;-) gewonnen haben.
Wir hoffen es gefällt Euch. Anregungen und Kritiken ausdrücklich erwünscht, auch wenn irgendwas nicht funktionieren sollte. Ab in die Kommentare damit.

Viel Spaß.

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Sollten Sie immer noch Zweifel daran haben, ob mit der Sperre von Kinderpornographieseiten auch eine Zensur in Deutschland eingeführt werden soll, dann können Sie sich jetzt selbst davon überzeugen. WIKILEAKS hat jetzt einen aktuellen Arbeitsentwurf zum Internetzensurgesetz veröffentlicht. Da erscheint doch die Hausdurchsuchung bei dem Betreibers der de-Domain von WIKILEAKS gleich in einem anderen Licht. Der Blog von FeFe hat das ganze schon richtig eingeschätzt:
 
Völlig klar, das Volk informieren, das ist völlig untragbar. Unakzeptabel! Nicht hinnehmbar! Wo kämen wir da hin, wenn das Volk sowas hier liest:

(3) Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.

Das wird schon direkt einkalkuliert und ins Gesetz geschrieben. Wenn das Volk das sieht, fängt es womöglich zu denken an, und fragt sich, ob hier überhaupt Kinderpornographie gesperrt werden soll, oder ob es nicht um ein Feindsenderverbot geht. Das kann sich ja jeder vorstellen, wie das BKA dann im Einzelfall haftet, wenn blog.fefe.de versehentlich auf der Zensurliste landet.
Ihr werdet nicht glauben, womit die das Begründen. Achtung, festhalten:

Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987) (vgl. hierzu die Pressemitteilung des) Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

JA! Sie benutzen wirklich Operation Himmel, das größte Debakel der Geschichte des BKA, wo sie am Ende so gut wie niemanden anklagen konnten, als Begründung!
 
Aber halt, geht noch weiter:

Die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzentwurfes geht mit Blick auf beabsichtigten Vereinbarungen davon aus, dass lediglich – möglichst „grundrechtsschonend” – die so genannte DNS-Sperre eingesetzt wird. Diese Sperrtechnik ist nach diesseitiger Auffassung nicht mit einem Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden, weshalb auch keine Ausnahmeregelungen zu § 88 TKG in dem Entwurf enthalten sind.

 
Seht ihr? DNS-Manipulation ist kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis! Das ist gut zu wissen. Dann hätte der Bundestag sicher auch nichts dagegen, wenn jemand ihren DNS-Server manipulieren würde, oder? Immerhin fällt ihnen selber auf, dass sie da keine Argumente für haben, daher:

(Anmerkung: Hier muss ausführliche Begründung folgen über DNS-Sperre und Gründe, weshalb damit kein Eingriff in Art 10 GG damit auch $88 TKG irrelevant ist, s. hierzu im Wesentlichen Stellungnahme der Ressorts BMI, BMFSFJ und BMWi vom 19.02.09)

 
Argumente gibt es nicht, daher verweisen wir auf Aussagen von uns selbst!
 
Mittlerweile ist es in Old Germany schon soweit das der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, eine solche ernüchternde Bilanz des Jahres 2008 zieht. Und sich auch nicht scheut, offen von einem Skandaljahr zu schreiben.

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