Maloche!

Eine Hotelkette mit einem Econonmykonzept wirbt mit niedrigen Zimmerpreisen aber hohem Komfort und kostenlosen Serviceangeboten wie WLAN oder Pay-TV. Und damit sich das alles auch rechnet und trotzdem noch ordentlich Gewinn abwirft, spart man wo – RICHTIG – bei den Personalkosten. Und so werden in der Jobbörse des deutschen Arbeitsmarktes immer wieder mal Stellenangebote veröffentlicht. Wenn man sich solche Angebote mit diesen Anforderungen anschaut und dann auch noch liest, dafür soll man bloß magere 1.250€ BRUTTO bekommen, da kann einem schon der Kamm anschwellen.

So geschehen bei einer Bloggerin aus Deutschland. Sie hat in ihrem Blog dieses Angebot veröffentlicht und sich ordentlich darüber aufgeregt. UND DAS ZU RECHT!

Immerhin macht diese Wahnsinnssumme einen Nettolohn von 932,32 Euro aus. Das ist noch unter dem allgemein gültigen Pfändungsfreibetrag. Und man bedenke, ein Hartz-IV-Empfänger bekommt in Deutschland durchschnittlich 855,82 Euro.

Das Hotelmanagement war jetzt überhaupt nicht erfreut, das man im Internet sehen konnte zu welchen Konditionen ihre Mitarbeiter dort malochen müssen. Und da die Meinungsfreiheit sich in Deutschland nach dem Geldbeutel richtet, erstattete das Hotelmanagement eine Anzeige und dem deutschen Bloghoster schickte sie eine Abmahnung. Der Bloghoster knickte auch sofort ein und nahm den entsprechenden Beitrag vom Netz. Und die Bloggerin wurde von der Polizei vernommen, was ihr den einfällt, sich über branchenübliche Ausbeutermethoden öffentlich so aufzuregen. Obwohl es sich doch mittlerweile auch bis zur deutschen Polizei herumgesprochen haben muss, dass das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER) entschieden hat, das ein 900 Euro-Job als sittenwidrig gilt.

Armes Deutschland, Staatsanwälte ermitteln nicht, gegen Firmen die sittenwidrige Stellenangebote machen, aber Bloggern die ihr Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen, denen schicken sie die Polizei als starke Ordnungsmacht ins Haus.

Deutsche Blogs (hier und hier) haben jetzt angefangen diese Schweinerei öffentlich zu machen und aufgerufen diese weiter zu verbreiten. Was wir hiermit getan haben.

Bürgerrechte sind in Deutschland mittlerweile nicht mehr das Schwarze unter dem Fingernagel wert.

P.S. Übrigens, bei dem besagten Hotelmanagement (dem Google Cache sei Dank) handelt es sich um die B&B Zeyen Hotel Management GmbH und bei dem Stellenangebot um eine Stelle als Empfangsmitarbeiter/in im B&B Hotel Würselen.

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… eine Modeerscheinung?

[Update 29.09.2011] CDU-Politiker und Chef des Justizausschusses im Bundestag Siegfried Kauder ist selbst der Urheberrechtsverletzung überführt worden. Wir sind jetzt dafür, dass dem Herrn jetzt mindestens für 3 Wochen der Internetanschluß gesperrt werden sollte. :mrgreen:


Da ist er wieder der Beißreflex der CDU. Die bösen bösen Urheberrechtsverletzter! Sperren, den Internetzugang sperren, einfach sperren muss man den. Manchmal fragen wir uns, kriegen die sowas halbjährlich geimpft bei der CDU. Oder warum kommen alle Nase lang, irgendwelche CDU-Politiker immer wieder mit solch einem Nonsens. Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit einem sogenannten Three-Strikes-Gesetz nach französischen Vorbild bekämpfen. Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können. Was Freiheits- und Demokratierechte der Bürger angeht, so etwas wird innerhalb der CDU eh nur als Modeerscheinung betrachtet. Was jetzt aber die Netz-Kompetenz eines Siegfried Kauders angeht, glänzt diese eher mal mit politischer Inkontinenz.
Also in Old Germany wieder mal nichts Neues. Wieder einmal wird der böse Raubkopierer bemüht. Und das obwohl eine GfK-Studie beweisst, dass es den gar nicht gibt! Aber darum geht es auch nicht wirklich. Dieser etwas provozierender Vorstoß der CDU ist ein taktisches Manöver gegen die FDP. Die FDP betätigt sich nämlich als aktiver Bremser bei der Umsetzung des sogenannten dritten Korb´s der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts. Die FDP soll nämlich seit längerer Zeit einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiteten, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Die CDU hat sich also das Thema der Netzsperren “ganz bewusst” ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.

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15
Sep

Die Macht der Lobbyisten

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Ehtik und Moral, Korruption, Lobbyismus, Spenden

Ob Glücksspiel-Staatsvertrag, Gesundheitsreform oder Mehrwertsteuer – bei nahezu allem sind Lobbyisten mit am Werk. Es geht um Macht und Einfluss, um Wirtschafts-Interessen und viel Geld. Doch wie gehen Lobbyisten vor? Wie beeinflussen sie die Politik? Wie setzen sie ihre Interessen durch? Und wie erfolgreich sind sie? ZDFzoom ist es gelungen, gleich mehrere Lobbyisten bei ihrer Arbeit zu begleiten. Helmuth Prinz etwa, Chef des Floristenverbandes, der gegen eine Mehrwertsteuer-Erhöhung kämpft. Oder Karl Jurka, Vollprofi und “alter Hase”, der seine Dienste jedem zur Verfügung stellt, der das notwendige Kleingeld mitbringt – und offen dazu steht. Die Reporter sind dabei, wenn sie sich mit Abgeordneten treffen, Kontakte knüpfen und Insiderinformationen aus erster Hand sammeln.


Die heimlichen Strippenzieher by ZDFzoom

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Ein breites Bündnis aus Datenschützern und Bürgerrechtlern ruft dazu auf, die Petition für ein “Verbot der Vorratsdatenspeicherung” zu unterzeichnen. Bis zum 14. September 2011 müssen 50.000 Unterschriften im Internet gesammelt werden, damit der Initiator Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Anliegen persönlich im Bundestag vortragen kann.

 

Petition jetzt unterzeichnen!

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Die Speicherungs-Praxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter. Angesichts der sich ständig wiederholenden Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wähnen sich die Telefonanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus offenbar in guter Gesellschaft. Rühmliche Ausnahme ist hier O2, die sich an den Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten scheinen. Nicht nur, dass die Befürworter der anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden ‚Schutzlücke’ keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, dass schon längst alle angeblich unerlässlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muss schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten. Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z.B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.

Quelle: Jan Korte (Die Linke)

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