
Das Verfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag gebilligt, zugleich aber den Ratifikationsprozess gestoppt. Der Vertrag kann vorläufig nicht in Kraft treten. Bevor die deutsche Ratifikationsurkunde zum Vertrag in Rom hinterlegt wird, müssen die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. In Deutschland hatten unter anderen die Bundestagsfraktion der Linken und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler gegen das Zustimmungsgesetz geklagt. Sie sehen darin eine unzulässige Einschränkung der Souveränität der Bundesrepublik. Wichtige Entscheidungen würden dem Bundestag und damit dem deutschen Volk entzogen. Karlsruhe begrüßt einerseits die europäische Integration, markiert aber auch die Grenzen: Der nationalen Staatlichkeit darf nicht eine EU-Staatlichkeit vor die Nase gesetzt werden – jedenfalls nicht ohne Volksabstimmung. Solange aber das nun 60-jährige Grundgesetz Gültigkeit hat, beansprucht das Bundesverfassungsgericht ein Letzt-Entscheidungsrecht in allen Verfassungsfragen. Es behält sich – auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg – in diesen Fragen das letzte Wort vor “wenn Rechtsschutz auf EU-Ebene nicht zu erlangen ist”. Das kann zu großen europapolitischen Konflikten führen. Eine juristische Einschätzung der Entscheidung findet sich im law-Blog.
Radio Utopie meldet:
Zu beobachten war, dass Dr.Gauweiler und sein Anwalt sich die Hand gaben, während dem Herrn Aussenminister die Gesichtszüge entglitten.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes
Das wir gewisse Fans von Gerhart Baum sind, werden die Leser von diesem Blog schon gemerkt haben. Gerhart Baum, Sonderermittler in den Datenschutzaffären bei Bahn und Deutsche Telekom, über den Ursprung des Verfolgungswahns mancher Konzerne in einem Spiegel-Interview.
Die Justizminister der Länder wollen den vorsätzlichen Aufruf von Internetseiten mit kinderpornographischem Material unter Strafe stellen. Diese Verschärfung solle bei der Reform des Sexualstrafrechtes berücksichtigt werden, sagte Sachsens Justizminister Mackenroth (CDU) am Donnerstag nach der Konferenz der Justizminister der Bundesländer in Dresden. Mackenroth, der Vorsitzende der Konferenz, sagte, die Minister wollten “ein klares Signal gegen diese Schmuddel-Mafia setzen”.
NEIN wollen Sie eben nicht. Über die Bekämpfung der Verursacher der Webseiten verloren die Justizminister kein Wort. Der Internetuser der vielleicht über Cross Site Scripting ungewollt auf so eine Seite geschickt wird, den wollen sie kriminalisieren. Und wenn man dann auf deren Computer, nach einer Hausdurchsuchung mittels SEK, keine Kinderpornomaterial findet, könnte vielleicht auch wieder Folter durch Strafverfolgungsbehörden gerechtfertigt sein. Solche Vorschläge sind dem Herrn Mackenroth ja nicht fremd. Es soll ja Justizminister geben, die wähnen sich, wenn sie bis zum Hals in einem Sumpf stecken, nur in einem kleinen Feuchtgebiet.
Angesichts der Möglichkeiten des Internets eine grüne Revolution wie im Iran auszulösen oder Petitionen zum Erfolg zu verhelfen, denkt man in Deutschland wahrscheinlich schon über ein Verbot des gesamten Internets nach. Und wenn die deutschen Bürger dann wieder mehr Briefe schreiben, hätten die Gefängnisinsassen auch wieder eine sinnvolle Tätigkeit am Shredder.