Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.

[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!

Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. weiterlesen hier »

zensursula

Der Köhler hat ja das Zugangserschwerungsgesetzes noch unterschrieben. Nur in letzter Zeit wollte mit dem Gesetz ja keiner mehr was zu tun haben. Jetzt ist der Posten des Bundespräsident vakant. Und wer ist der große Favorit oder Favoritin. Zensursula :argh: .
Jens Berger schreibt dazu:

Ob “Zensursula” überhaupt wusste, was sie da (Zugangserschwerungsgesetzes) vorschlug, ist nicht bekannt. Kluge Politiker machen sich Gedanken, wenn sie mit Volldampf gegen eine Wand laufen. Ursula von der Leyen schüttelt nur kurz benommen das blonde – nun kurz und fesch frisierte – Haupt, nimmt einen Meter mehr Anlauf und rennt abermals gegen die Wand. Heute will am liebsten kein Unions- und SPD-Politiker etwas mit diesem Gesetz zu tun haben, an von der Leyens Hacken klebt es jedoch wie besonders hartnäckiger Hundekot. Ihr Name ist bei einer ganzen Generation von internetaffinen Bürgern für immer verbrannt.

Um weitere Zensurgesetzes in Kraft zu setzen, ist das für die Regierung genau die richtige Person. Denn die Innenminister drängen ja schon wieder auf neue Überwachungsgesetze! Aber die deutsche FDJ-Propagandistin Merkel verfolgt mit dieser leyenhaften Kandidatur eigentlich ganz andere Ziele.
Jens Berger:

Von der Leyens Nominierung wäre ein Befreiungsschlag für Angela Merkel. Die angeschlagene Regentin wünscht sich keinen starken Präsidenten, der ihr und ihrer schwarz-gelben Chaostruppe die Leviten liest. Eine streitbare Person wie Norbert Lammert scheidet daher a priori aus. Ursula von der Leyen ist eine geborene Repräsentantin. Sie ist bei der Yellow Press, die sich insgeheim immer noch den Kaiser zurückwünscht, außerordentlich beliebt. Wer die Namen der schwedischen Königskinder auswendig kennt, liebt auch die edle Übermutter mit dem charmanten Lächeln und dem Adelsprädikat. Mehr will Angela Merkel auch gar nicht, denn Ursula von der Leyen hat eine weitere Eigenschaft, die sie zur Wunschkandidatin macht – sie ist bedingungslos loyal. Zum Widerstand fehlt ihr nicht nur das eigene Netzwerk, sondern auch der fachliche Hintergrund. Wie soll eine Politikerdarstellerin auch Politikern die Leviten lesen? Wie soll eine Nutznießerin undemokratischer “Old-Boys-Networks” etwas Substanzielles zur Restauration der Demokratie beitragen? Sie kann es nicht – und das ist es, was Merkel an ihr schätzt.

Deutschland ist eine reine Parteiendiktatur, dem Volke wird nur eine Demokratie vorgegaukelt. Zensursula hat zwar viele Fans, aber auf die würde sie liebend gern verzichten!

Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!

24
Mai

Online-Durchsuchungen, die 700000 Euro Nummer

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: BKA, BKA-Gesetz, STASI 2.0

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online- Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen. Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage. Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online- Durchsuchungen als «völlig überflüssig». Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700 000 Euro in Online- Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581 000 Euro auf Personalkosten.

[Glasdemokratie] 700000 Euro für eine Maßnahme die niemand braucht! Toll, Deutschland muss es ja dicke haben?!

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