21
Jul

Aufschub auf französisch

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Diktatur, Filmindustrie, Frankreich, Internet, Internetblockaden, Lobbyismus, Musikindustrie

Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.

Kleiner Scherz am Rande:

Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.

Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

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… eingeschlafen!

So, nach der letzten vollen Valium-Packung ist hoffentlich auch der letzte Internetnutzer eingeschlafen. Somit kann die EU also ihre nächste Forderung sehr zeitnah umsetzen. Die EU-Kommission plant, Fahndern zum Zweck der Terrorismus- bekämpfung den Zugriff auf Bankverbindungsdaten des internationalen Finanzdienstleisters Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Swift) zu ermöglichen. Das berichtet das Handelsblatt, dem nach eigenen Angaben ein Entwurf der EU-Kommission vorliegt. Die Daten sollen demnach einem neuen Rechenzentrum in der Schweiz entnommen werden, das derzeit im Einzugsgebiet von Zürich errichtet wird und im September in Betrieb genommen werden soll. Die dort anfallenden Daten werden bislang im US-amerikanischen Culpeper gespiegelt. Der anhaltende Zugriff von US-Behörden auf diese Daten war der Swift ein Dorn im Auge. Nun plant die EU laut dem Bericht, die Informationen zu Fahndungszwecken selbst auszuwerten, um sie auf Anfrage den US-Fahndern zur Verfügung zu stellen. Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx habe vor massiven Eingriffen in die Privatsphäre der Europäer gewarnt. Auch das Europaparlament habe protestiert, dennoch wolle die EU die Pläne noch in dieser Woche billigen. Die 27 EU-Botschafter wollten einen entsprechenden Vorschlag der Brüsseler Kommission am Mittwoch absegnen. Am 27. Juli sollen dann die Außenminister zustimmen. Danach solle ohne Mitwirkung des Europaparlaments mit den USA ein neues Abkommen über die Lieferung sensibler Daten geschlossen werden.

Glasdemokratie: Na, wieder wach?

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18
Jul

Die EU verteilt Valium

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Datenmissbrauch, EU-Vertrag, Piratenpartei, Überwachung, Überwachungsstaat

Keine neuen Eingriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden in Europa und stattdessen mehr Datenschutz beim Austausch von Informationen – das sei die Stoßrichtung des künftigen Programms der EU für innere Sicherheit, teilte Martin Valfridsson, Sprecher der schwedischen Justizministerin Beatrice Ask mit. Kritik verschiedener Bürgerrechtsorganisationen vor einer Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen durch das sogenannte “Stockholm-Programm” beruhten auf “Missverständnissen”, meinte Valfridsson. Das Stockholm-Programm, das bei einem informellen Treffen der Justiz- und Innenminister diskutiert wird, wolle gerade “die andere Seite”, nämlich Datenschutz und die Sicht des Bürgers, stärken, versicherte Valfridsson. Wers glaubt :vogel: Darin solle festlegt werden, welche Daten zwischen den Mitgliedsstaaten weitergegeben werden könnten, wie lange diese Daten gespeichert werden dürften und auch, ob Daten an Drittstaaten außerhalb der Union weitergegeben werden können. Sagen wir doch – Daten weitergeben! Begrüßt hatte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx die Zusagen, den Datenschutz bei der polizeilichen Zusammenarbeit und beim Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten aufzuwerten. Schade der Mann, hat seine Portion Valium schon intravenös verabreicht bekommen, seine Kritik am Überwachungsstaat war wohl zu laut. Weniger beruhigt durch die Ausführungen der schwedischen Präsidentschaft und somit medikamentenresistent, zeigte sich im Büro des frisch ins Europaparlament eingezogenen “Piraten” dessen Mitarbeiter Henrik Alexandersson. Zwar versuche die schwedische Präsidentschaft sich jetzt vom Bericht der Future Group zu distanzieren, allerdings habe sie als Mitglied dort auch formuliert, dass deren Berichte Anstoß und Beitrag für das geplante Stockholm-Programm sein sollten. Alexandersson zeigte sich besonders besorgt über Vorschläge, Überwachungsmaßnahmen aus den Mitgliedsstaaten in einer zentralen Datenbank zu speichern.

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Mit ungewöhnlich offenen Worten hat der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in einem Bericht zum Stockholmer Programm die Überwachungswut der EU-Innenpolitiker gegeißelt. Es würden immer neue Datenbanken erstellt und miteinander vernetzt, ohne an ein wirksames System für den Datenschutz zu denken. Insgesamt liest sich die Stellungnahme des obersten EU-Datenschützers ernüchternd: “Die Gesellschaft bewegt sich in Richtung Überwachungsgesellschaft, in der jede Transaktion und fast jede Bewegung der Bürger aufgezeichnet werden. Das sogenannte ‘Internet der Dinge’ und ‘Intelligente Umgebungen’ entstehen durch den zunehmenden Einsatz von RFID-Tags.
Hustinx sieht im Stockholmer Programm die Weiterführung einiger besorgniserregender Trends. Einer der wichtigsten ist der zunehmende Zugriff der Polizeibehörden auf Datenkomplexe, die von der Privatwirtschaft erfasst werden und ursprünglich gar nicht für Fahndungszwecke geschaffen wurden. Prominentestes Beispiel dafür ist sicher die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten aus Telefonie und Internet (Data-Retention), aber auch die Nutzung von Mautdaten und Bankverbindungsdaten (SWIFT-Affäre) erwähnt der Datenschützer. Große Sorgen bereitet dem obersten Datenschützer auch der Trend hin zur Zentralisierung von Datenbanken und zur Einführung immer neuer zentraler Systeme. Er erwähnt das Schengen-Informationssystem (SIS/SIS II), die Ausweitung des Polizeidatensystems ECRIS auf Bürger von außerhalb der EU und den geplanten Index von Straftätern aus Drittstaaten (EICTCN). Auch die Sammelwut der EU in Bezug auf biometrische Daten bereitet Hustinx Kopfzerbrechen. Die Kommission kümmere sich nicht um das Thema, so Hustinx, während verbindliche Richtlinien zum Schutz biometrischer Daten fehlten. Der Datenschützer schließt damit, dass er die Kommission bei ihrer Forderung nach einem umfassenden Datenschutzplan für die EU unterstütze. Dieser Plan solle auch für die Zeit nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags und für das Stockholm-Programm gelten.

Glasdemokratie: Die Aussagen Peter Hustinx decken sich somit mit der Rede von Patra Pau (Die Linke) in der Grundrechte-Debatte im Bundestag.

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Leider hat das Rufen vom Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Politikerwüste niemand vernommen. Aber das hatten wir ja schon vorausgesagt! Der Bundesrat ließ am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Zugangserschwerungsgesetz passieren. Es tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Adressen aufgerufen werden, die auf einer vom Bundeskriminalamt verwalteten Liste stehen, auf der URLs verzeichnet sind, unter denen kinderpornografische Inhalte zu sehen sein sollen. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Die aufrufende IP wird aber schon gespeichert. VORSICHTSHALBER, wer weiss, wozu die deutsche Regierungsmannschaft diese Daten noch mal benutzen wird.
Eine öffentliche Petition gegen das Gesetz fand über 134.000 Unterzeichner – so viele wie bisher keine andere in der Geschichte des E-Petitionssystems des deutschen Bundestags. Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, hat ebenso wie der Piratenpartei-Abgeordnete Jörg Tauss angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Tauss will das Zustandekommen des Gesetzes zunächst durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.

Glasdemokratie: Es dürfen erste Wetten abgegeben werden, wann denn die deutsche Sperrliste des BKA´s, das erstemal öffentlich wird. Die DNS-Server der deutschen Zensurprovider werden zukünftig wohl arbeitslos. Aber vielleicht auch nicht, denn öffentliche DNS-Server werden in Deutschland über kurz oder lang, eh VERBOTEN!

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