[Update 08.12.2011] Wie die TAZ heute berichtet, droht die Euro Cities AG droht jetzt dem Blog “netzpolitik.org ” mit einer Klage wegen dem Begriff “Massenabmahnungen”.
Der neue Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Michael Braun (CDU), hat momentan ein paar Imageprobleme mit Vorwürfen wegen seiner vorherigen Tätigkeit als Notar. Die Sueddeutsche Zeitung berichtete, dass er “als Notar dubiose Verträge beglaubigt und so das Leben vieler Bürger ruiniert haben” soll: Im Schattenreich der Notare.
Netzpolitik.org wurden jetzt weitere Unterlagen zugespielt. Aus denen geht hervor die seine Anwaltskanzlei (die er u.a. zusammen mit seinem Sozius Dr. Uwe Lehmann-Brauns betreibt, der ebenfalls CDU-Abgeordneter im Abgeordnetenhaus ist) im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt hat. Die Euro Cities AG ist Betreiber von stadtplandienst.de und seit Jahren als Massenabmahner bekannt. Ein Teil des Geschäftsmodells besteht wohl daraus, dass das Unternehmen Webseiten abmahnen lässt, die Ausschnitte des Kartenmaterials benutzen. Das ist zwar eine Urheberrechtsverletzung, allerdings steht das Unternehmen in der Kritik, bei seinen Massenabmahnungen zuviel Gebühren zu verlangen und Gerichtsurteile sehen das ähnlich. Sowohl das Landgericht Berlin als auch aktuell das Amtsgericht München haben beide festgestellt, dass Abmahnungen in Höhe von rund 1600 Euro zuviel waren.
Es gibt sicher viele, die sagen werden, dass eine solche Tätigkeit legitim ist, weil es sich um Urheberrechtsverletzungen gehandelt habe. Die Frage bleibt, ob eine solche frühere Tätigkeit verbunden mit dem Geschäftsmodell überhöhter Massenabmahnungen mit der Aufgabe eines Senators für Verbraucherschutz vereinbar ist?
[Glasdemokratie] Wir sagen eindeutig NEIN!
Tags: Michael Braun (CDU)
Bürgerfragen? Das geht ja gar nicht!
OH OH, Grusel Grusel, das böse böse Internet! Da hat doch der CDU-Kreisverband Wiesbaden gleich mal für seine Politikerkollegen den Riegel vorgeschoben. Und droht auch gleich mit Klage! Nein, nicht den eigenen Mitgliedern sondern die Internetseite abgeordnetenwatch! Die könnten doch wirklich auf die vermessende Idee kommen und die Kollegen der Wiesbadener CDU in ihr Politikerportal aufnehmen. Und dann könnte doch wirklich dieser impertinenter deutsche Michel über das Internet Fragen an ihre Abgeordneten stellen. Dagegen haben die CDU-Kollegen jetzt gleich über ihren Justiziar vorsorglich schon einmal einen Brief an abgeordnetenwatch geschrieben. So heißt es darin:
“die Position der CDU Wiesbaden respektieren und die Aufnahme der Fraktionsmitglieder der CDU Wiesbaden weder veranlassen noch vornehmen“. Andernfalls müsse man den Vorgang einer “erfolgssicheren formalen Klärung zuführen” …
Was im Juristendeutsch nichts anderes bedeutet: “Wir zerren Euch vor Gericht!” Dass CDU-Politiker sich Bürgerfragen schon einmal prophylaktisch verbitten, ist angesichts des Demokratieverlustes in Deutschland eigentlich nichts Neues mehr. Das die CDU Wiesbaden aber findet, dass die Weiterleitung von Bürgerfragen (an eine öffentliche Mailadresse!) eine “rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung” darstellt, dass ist NEU! im Abmahnland Nr.:1.
Die Macher von abgeordnetenwatch lassen sich aber augenscheinlich von so etwas nicht beeindrucken! Haben sie doch dem Justiziar der CDU Wiesbaden folgendes geantwortet:
Da wir unverändert der Ansicht sind, dass eine Weiterleitung von Bürgeranfragen – zumal über eine öffentliche und im Zusammenhang mit der Ratstätigkeit stehende eMailadresse – nicht rechtswidrig ist, sehen wir einer „formalen Klärung“ gelassen entgegen. Wir würden diese sogar ausdrücklich begrüßen.
Angesichts dieser Wiesbadener Posse gilt wahrscheinlich für die dortige CDU der Wahlspruch: “Regieren könnte so schön sein, wenn bloß der renitente Bürger nicht wäre“!
Wer sich sein eigenes kritische Bild über die CDU-Wiesbaden machen möchte, dem empfehlen wir doch hier mal, diesen Bog: niedernhausenforum.blog.de
In der Affäre um den Einsatz staatlicher Schnüffelsoftware hat der Chaos Computer Club (CCC) die Bundesregierung und Sicherheitsbehörden erneut heftig kritisiert. Grund ist eine Antwort der Exekutive auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Damit bestätige sich der “Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz und mangelnder Kontrolle”, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. “Statt Aufklärung und Transparenz versucht die Regierung weiter, ihre Blamage durch Geheimhaltung und Beschönigung der peinlichen Tatsachen zu vertuschen.” Die Linkspartei wollte es deshalb genauer wissen – und stellte am 25. Oktober eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung: 64 Fragen zum Einsatz staatlicher Schnüffelprogramme. Die 33 Seiten lange Antwort liegt SPIEGEL ONLINE vorab vor. Schon die erste Antwort legt die Vermutung nahe, die Bundesregierung wolle es lieber gar nicht so genau wissen, was in den Ländern vor sich geht: Man verfüge über keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob Behörden der Länder die vom CCC untersuchte Software eingesetzt hätten, heißt es. Können Bundesbehörden auch Mobiltelefone anzapfen? Auch die Antwort auf diese Frage der Linkspartei ist geheim, “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. Die Fähigkeiten und Methoden der Behörden sollen im Dunkeln bleiben, sonst könnten staatliche und nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse daraus ziehen. Haben Internetprovider bei der Infektion der Zielrechner geholfen? “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. In welcher Weise das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst Quellen-TKÜ einsetzen, erfahren die Parlamentarier nur in der Geheimschutzstelle im Regierungsviertel in Berlin, Schadowstraße 6, fünfte Etage. Wer aus dort hinterlegten Papieren auch nur zitiert, macht sich strafbar. Auch Details zur Online-Durchsuchung, bei der nicht nur Kommunikation abgehört wird, gibt es nicht. Das Informationsinteresse des Parlaments müsse hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurücktreten.
Nach der Regierungsantwort steht für Jan Korte (Die Linke) nun fest: “Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert.”
Immer neue Hintergründe des sogenannten Thüringer Nazitrios kommen an die Öffentlichkeit. Und eine engere Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz wird immer wahrscheinlicher. Schon die Stuttgarter Zeitung stellte am 11.11.2011 die Frage: “Mischen die Geheimdienste mit?” Und zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, das heute auch noch sogenannte “legale illegale Papiere” bei dem Trio aufgetaucht sind. Solche Dokumente werden zum Beispiel Personen ausgestellt, die für Geheimdienste arbeiten oder gearbeitet haben. In Thüringer Polizistenkreisen fragt man sich längst hinter vorgehaltener Hand: Wer stellte denen die falsche Dokumente aus, mit denen sie erst nach Belgien geflohen sind, dann auf dem Balkan und selbst in Südamerika unterwegs gewesen sind. Wer half ihnen, wer deckte sie und gab ihnen Geld? Wie konnten sich die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegenseitig so erschiessen, dass ihre Gesichter völlig unkenntlich sind? Warum soll anschließend ihre Komplizin Beate Zschäpe den Wohnwagen dann auch noch angezündet haben?
Der “Spiegel” berichtet von einem Aktenvermerk des Thüringer Landeskriminalamtes, in dem vermutet wird, dass das Trio das Untertauchen mit Hilfe eines Geheimdienstes gelang. Ein Polizist steckte dem Nachrichtenmagazin zudem, dass “die Spurenlage in dem Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden gefunden wurden, nicht unbedingt auf einen gemeinsamen Suizid hindeuten” würde und dass Beate Z. bei der Polizei “Schutz gesucht” habe.
Erwartungsgemäß dementiert der Geheimdienst all diese Vermutungen. Seit dem Abtauchen des Trios im Januar 1998 habe man keine Hinweise über ihren Aufenthaltsort gehabt, heißt es beim Verfassungsschutz in Erfurt. Bleibt abzuwarten wie sich dieser Geheimdienstskandal weiterentwickelt, dann das es einer ist, darüber sind sich fast alle Medien einig. Bleibt abzuwarten welche Politiker jetzt aktiv werden, um diese Sache wieder zu vertuschen, damit der Thüringer Sicherheitsapparat nicht in seinen Grundfesten erschüttert wird.
in Europa unterwegs
Aus einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Frage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linksfraktion) wurde bekannt, dass sich deutsche Behörden bereits seit 2008 eng mit anderen europäischen Ländern abstimmte, was die sogenannte “Remote Forensic Software” (RFS) anging. Selbstredend ohne Wissen der Bundestages. Als RFS bezeichnen Sicherheitsbehörden staatliche Spähprogramme zur Ausforschung von Computern und Internetkommunikation. Das letzte dieser Treffen soll im April stattgefunden haben. Ein nächstes Treffen der “Remote Forensic Software User Group” ist für Januar 2012 in Belgien geplant. Konkreter Inhalt der Treffen, sei etwa der “Sachstands- und Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Einsatz der RFS”. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte: “Bei den Treffen werden keine konkreten Einsätze abgesprochen oder Amts- oder Rechtshilfeersuchen vorbereitet.” Wers glaubt!?
“Es ist beunruhigend, dass die immer zahlreicher werdenden Details zur polizeilichen Nutzung digitaler Spähwerkzeuge erst durch zähe Recherchen öffentlich werden”, sagt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko. So sei die Existenz der Arbeitsgruppe deutschen Parlamentariern bislang unbekannt gewesen.