9
Jul

Datenskandal bei der Haspa?

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Datenmissbrauch

Ein Bankkonto verrät so einiges über den Besitzer: Wo er wohnt, wie viel Miete er zahlt, woher er sein Einkommen bezieht, was er sich wo kauft oder wo er gerade Geld aus dem Automaten holt. Vertrauliche Informationen also. Die größte deutsche Sparkasse, die Hamburger Sparkasse, scheint mit diesen Daten recht sorglos umzugehen. Nach Recherchen von NDR Info können externe Finanzberater in die Konten sämtlicher Kunden schauen – auch ohne deren Einwilligung. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar will das Vorgehen der Haspa jetzt überprüfen: “Wir werden das Ganze jetzt natürlich zügig aufklären müssen und dann gegebenenfalls auch dafür sorgen, dass möglichst schnell Zugriffe von dritten Finanzberatern auf sensibelste Bankdaten gestoppt werden.” Die Haspa selbst wollte sich nur schriftlich äußern. Die rund 80 Handelsvertreter der Haspa können offenbar jedoch sogar mit Wissen der Bank auf Konten der Sparkassenkunden zugreifen. In einer internen Unterlage ist die Rede von Sonderfällen wie Urlaubsvertretungen oder Kapazitätsergänzungen – dann springen externe Berater einfach in die Rolle von Bankangestellten. Sie weisen sich aus als Finanzberater für die Haspa, auf ihren Visitenkarten prangt das Logo der Sparkasse. Dass sie komplett auf eigene Rechnung arbeiten, steht dort nicht. Datenschützer Caspar hält diesen Hinweis jedoch gerade im Bankgeschäft für notwendig: “Das bedeutet, dass im Grunde das gesamte geschäftliche Verhalten des Bankkunden und insbesondere seine finanzielle Situation durchleuchtet werden kann von dritten Personen, über die Identität von Geschäftspartnern etwa, insgesamt über die Situation des Einkommens und Vermögens.”

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Also Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat ja schon mal datenschutzrechtliche Bedenken gegen ELENA geäußert, ebenso wie Gerhart Baum (FDP)! Jetzt sind dem Wirtschaftsminister Brüderle (FDP) angeblich die Kosten zu hoch. Bereits vor Wochen hatte der Minister Korrekturen an dem elektronischen Einkommensnachweis (Elena) ins Gespräch gebracht. Der Grund: Die Belastungen der öffentlichen Haushalte dürften durch dieses Verfahren nicht durch die Decke gehen, sagte Brüderle. “Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet.” Wenn Elena der Wirtschaft tatsächlich helfe, Bürokratiekosten von rund 87 Millionen Euro zu sparen, so komme die Entlastung doch nur größeren, aber kaum kleineren Unternehmen zugute, verlautet es aus dem Wirtschaftsministerium. Wie das “Handelsblatt” weiter berichtet, traf sich vergangene Woche eine Staatssekretärsrunde aus den beteiligten Ministerien und dem Kanzleramt, um eine “Bestandsaufnahme” zu erstellen. Dabei sei auf Kostenprobleme, aber auch auf datenschutzrechtliche Schwierigkeiten hingewiesen worden.

Aber eine Ministerin steht immer noch massiv auf der Bremse. Eigentlich ist das keine große Überraschung, denn wer ist es ??? Na klar, eindeutig Zensursula!

20
Jun

Schallende Ohrfeige fürs deutsche BKA

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: BKA, Verfassungsschutz, Überwachung, Überwachungsstaat

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundes­kriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen dem deutschen Staat und Wirtschaftsunternehmen. Der Bürger habe ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiere, sagte Schaar dem “Spiegel”. Das gelte auch für den Bund, wo selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt würden. Damit werde aber teilweise das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt, das das Handeln der Behörden transparenter machen soll. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen. Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

16
Jun

Die Isländer schützen die digitalen Medien

Erstellt von: Redaktion | Abgelegt in Kategorie: Internet, Island, Medienmanipulation, Meinungsfreiheit

Island-HafenData-Havens

Das isländische Parlament hat am Dienstag die Regierung in Reykjavik damit beauftragt, die Arbeit digitaler Medien nachhaltig abzusichern. Der Antrag der Icelandic Modern Media Initiative (IMMI), der auch einen umfangreichen Informantenschutz vorsieht, wurde mit Unterstützung der Whistleblower-Website Wikileaks erstellt. Wie die IMMI, die den Antrag ins Parlament eingebracht hatte, am Mittwoch mitteilte, wurde der nur leicht überarbeitete Vorschlag einstimmig angenommen. Es gab 50 Stimmen dafür, keine dagegen, zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Ziel der IMMI ist es, die progressivsten Komponenten aus dem Medienrecht verschiedener europäischer Staaten zusammenzufassen und einen stabilen rechtlichen Rahmen für die Arbeit der digitalen Medien zu schaffen. Beispielsweise sollen Provider als reine Datentransporteure Schutz vor Klagen von Rechteinhabern genießen. Auch die offenen Online-Archive von Zeitungen werden vor Klagen geschützt, denn in jüngster Zeit hat sich auch in europäischen Ländern die Unsitte eingebürgert, dass ein archivierter Artikel bei Aufruf durch den User als neu publiziert gilt – ein Ansatzpunkt für Zeitgenossen, die ihnen nicht genehme Enthüllungen gerne aus dem Netz gelöscht haben möchten. Es soll Klägern auch unmöglich gemacht werden, durch einstweilige Verfügungen die Publikation kritischer Artikel zu verhindern. Auch der “Libel Tourism”, die Praxis von Klägern, sich das für sie günstigste Gericht auszusuchen, um gegen unliebsame Medieninhalte vorzugehen, soll durch die Initiative eingeschränkt werden. Die Kommunikation zwischen Journalisten und ihren Quellen sowie die interne Kommunikation in den Redaktionen sollen geschützt werden. Auch Whistleblower, also Personen, die anonym zum Wohl der Gesellschaft auf eklatante Missstände in Konzernen und Institutionen hinweisen, genießen Schutz vor Enttarnung. Beispielsweise könnte Wikileaks nicht dazu gezwungen werden, die Identität von Informanten preiszugeben. Damit sollen die Medien als einer der Stützpfeiler der Demokratie gestärkt werden. Island soll damit ein Gegenpol zu Steuerparadiesen werden. Nun ist die isländische Regierung am Zug. Sie muss die Vorgaben des Parlaments in Gesetzesform gießen.

[Glasdemokratie] Ein Vorgang, dem sich deutsche Lobbyisten noch auf Jahrzehnte verweigern werden.

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