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	<title>Glasdemokratie</title>
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	<description>Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden!</description>
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		<title>Wikileaks stand bei US-Geheimdienst auf der Abschussliste</title>
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		<pubDate>Thu, 18 Mar 2010 10:33:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Korruption]]></category>
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		<description><![CDATA[
Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die Glaubwürdigkeit der Plattform erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Rechts"><img title="wikileaks" src="/wp-content/uploads/2010/03/wikileaks.gif" alt="wikileaks" width="80" height="184" /></p>
<p>Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1641858/">Glaubwürdigkeit der Plattform</a> erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material zum Irak-Krieg und zum Gefangenenlager in Guantanamo Bay veröffentlicht hatte. Darunter zählten 2.000 Seiten, die die Ausrüstung der Streitkkräfte in Irak und Afghanistan beschrieben. Über eine Million Dokumente wurden bereits auf Wikileaks von in der Regel anonymen Informanten veröffentlicht. Wikileaks gehört wie die Website Cryptome des New Yorker Architekten John Young zu den vertrauenswürdigen Veröffentlichungsplattformen im Netz. Genutzt werden sie nicht nur von Informanten, sondern auch von Journalisten, die damit Schwächen ihrer nationalen Pressegesetze umgehen können. Auf 32 Seiten des als &#8220;geheim&#8221; eingestuften Berichts analysierte der US-Geheimdienst die die US-Armee betreffenden Wikileaks-Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Autoren des Geheimdienstberichts überlegten, wie Veröffentlichungen auf Wikileaks künftig zu verhindern seien. Dabei zogen sie in Betracht, dass die bis dato unbekannten Betreiber der Plattform einen technisch versierten Umgang mit freier Software pflegen und ihre Kenntnisse laufend verbesserten. Ein einfaches Abschalten der Website sei daher nicht möglich. Die Militäranalysten empfahlen daher eine Strategie, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Wikileaks bzw. das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu erschüttern. Dazu gehöre das Verbreiten fehlerhafter Papiere sowie die &#8220;Identifizierung und Enttarnung von Informanten, das Beenden des Arbeitsverhältnisses, die strafrechtliche Verfolgung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen gegenwärtige oder frühere Informanten oder Whistleblower&#8221;. Wikileaks-Autor Julian Assange stellt zufrieden fest, dass der Plan, verschärft gegen die Whistleblower aus eigenen Reihen vorzugehen, wohl nicht funktioniert habe. So sei bisher kein Whistleblower aus einem militärischen Umfeld enttarnt worden. Er weist außerdem daraufhin, dass die Annahme, dass Wikileaks die Dokumente nicht redaktionell prüfe, falsch sei. Diese jüngste Enthüllung zeigt, dass sich offensichtlich auch Staaten mit demokratischer Verfassung Sorgen über zu viel Transparenz machen.</p>
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		<title>Geheimjustiz in Berlin?</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 10:16:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße
Presseerklärung 10.03.2010 &#8211; Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.
Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße</strong></p>
<p>Presseerklärung 10.03.2010 &#8211; Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite <a href="http://www.buskeismus.de" target="_blank">www.buskeismus.de</a> durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.</p>
<p>Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.</p>
<p>Vorausgegangen ist dem Folgendes:</p>
<p>Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.</p>
<p>Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.</p>
<p>Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen<br />
Rolf Schälike</p>
<p><a href="http://www.buskeismus.de/stopp_zensiert.html" target="_blank"><strong>Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!</strong></a></p>
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		<title>EU-Parlament watscht ACTA:Kommission</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 21:13:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Internetblockaden]]></category>
		<category><![CDATA[Lobbyismus]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrlisten]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit 633 gegen 13 Stimmen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch  für eine vollständige Offenlegung der Geheimverhandlungen um das  Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Dabei fielen auch deftige  Worte in Richtung Kommission, weil sie das Parlament als &#8220;Fußabstreifer&#8221;  behandelt habe. Das Parlament sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die EU-Kommission den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 633 gegen 13 Stimmen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch  für eine vollständige <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1641328/">Offenlegung der Geheimverhandlungen</a> um das  Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Dabei fielen auch deftige  Worte in Richtung Kommission, weil sie das Parlament als &#8220;Fußabstreifer&#8221;  behandelt habe. Das Parlament sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die EU-Kommission den Stand der Geheimverhandlungen zum umstrittenen Anti-Parterie-Abkommen ab sofort offenlegen und das Parlament an den Verhandlungen beteiligen muss. Das Ergebnis ging mit 633 pro und nur 13 Gegenstimmen knapp an der Einstimmigkeit vorbei und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Alexander Alvaro, einer der profiliertesten Parlamentarier der liberalen Fraktion: &#8220;Jedes internationale Abkommen, das massiven Einfluss auf das Leben der Europäischen Bürger hat, muss transparent und öffentlich beraten werden &#8211; insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internet-Sperren und Dritthaftungen für Internet-Service-Provider entschieden werden soll. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für Another Crazy Treaty Agreed wird.&#8221; Martin Ehrenhauser (Liste Martin) sieht in dem Abstimmungsergebnis &#8220;einen weiteren positiven Schritt des Europaparlaments bei der Verteidigung der Bürgerrechte, dem nun konkrete Taten der EU-Kommission folgen müssen.&#8221; Die Verhandlungen seien transparent zu führen oder abzubrechen, so Ehrenhauser, wenn die Kommission den Forderungen des Parlaments nicht nachkomme, solle ein Verfahren vor dem EuGH angestrengt werden. </p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Hoffentlich die verlieren das Rückgrat nicht gleich wieder, dass sich wie durch ein Wunder, komischerweise, überraschend angefunden hat.</p>
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		<item>
		<title>Das deutsche BVG hat versagt</title>
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		<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 19:38:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung  fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der  flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. &#8220;Die verdachtslose  Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten  Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen  werden&#8221;, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis  Vorratsdatenspeicherung. &#8220;Die Bundesregierung kann bei einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html" target="_blank">Urteil des Bundesverfassungsgerichts</a> gegen die Vorratsdatenspeicherung  fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der  flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. &#8220;Die verdachtslose  Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten  Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen  werden&#8221;, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis  Vorratsdatenspeicherung. &#8220;Die Bundesregierung kann bei einem  entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie  Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der  Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.&#8221; Dem Richterspruch  zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen  Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem  besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend  Rechnung&#8221; und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und  Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die  Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei  der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben  hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von  den Providern ersatzlos zu löschen.</p>
<p>Der <a href="http://www.duckhome.de/tb/archives/7744-BVerfG-Urteil-zur-Vorratsdatenspeicherung.html?utm_source=feedburner&amp;utm_medium=feed&amp;utm_campaign=Feed%3A+Duckhome+%28Duckhome%29" target="_blank">Duckhome-Blog</a> beschreibt das Urteil wie folgt:</p>
<div>Das Bundesverfassungsgericht hat versagt! Anders kann  man das Urteil doch kaum beschreiben, oder? Denn wieder einmal räumt das  Bundesverfassungsgericht der Überwachungskoalition weiträumige  Zugeständnisse ein, uns doch noch den Arsch abhorchen zu können. Die  Strategie der scheibchenweisen Abschaffung der Freiheit zeigt also auch  deutliche Erfolge beim Bundesverfassungsgericht. Prima, weiter so.  Nochmal 10 Jahre weiter und wir haben dank der überwachungswütigen  Volksparteien CDU/CSU und SPD hierzulande Orwell-Zustände, die man sich  10 Jahre zuvor kaum hat vorstellen können. Und ein windelweich  geklopptes Bundesverfassungsgericht, welches nur noch mahnt, aber nix  mehr einkassiert.</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Und Zensursula siegt doch!</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/02/17/und-zensurursula-siegt-doch/</link>
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		<pubDate>Wed, 17 Feb 2010 13:43:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Internetzensur]]></category>
		<category><![CDATA[Kinderpornographie]]></category>
		<category><![CDATA[STASI 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsbankrott]]></category>
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		<category><![CDATA[Überwachungsstaat]]></category>
		<category><![CDATA[Horst Köhler]]></category>

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		<description><![CDATA[frohe Heiterkeit
[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine  rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im  Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die  schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das &#8220;endgültige Aus für  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Links"><img src="/wp-content/uploads/2010/02/urselkoehler.gif" alt="" />frohe Heiterkeit</p>
<p><strong>[Update]</strong> Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine  rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im  Kampf gegen Kinderpornographie definitiv <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-will-Websperren-vom-Tisch-haben-933499.html" target="_blank">zu Fall zu bringen</a>. Die  schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das &#8220;endgültige Aus für  Netzsperren&#8221; verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen  Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz &#8220;Löschen  statt Sperren&#8221; tatsächlich zur Geltung zu bringen.</p>
<p>Wie so ebend bei <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundespraesident-unterzeichnet-Websperren-Gesetz-933180.html">heise.de</a> berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das &#8220;Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen&#8221; unterzeichnet. <strong>Ja gehts noch?</strong> Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!<br />
Nach seiner Aussage bestanden &#8220;keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten&#8221;. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr &#8220;auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes&#8221; Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!? <img src='http://www.glasdemokratie.to/wp-includes/images/smilies/icon_vogel.gif' alt=':vogel:' class='wp-smiley' />  <strong>Ja nee, is klar!</strong><br />
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um &#8220;ergänzende Informationen&#8221; gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz  vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem <a href="/2009/12/25/die-fdp-macht-den-weihnachtsmann/">Weihnachtsmann FDP</a> gewarnt.</p>
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		</item>
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		<title>Die lettische Steuerbehörde VID hat ein Datenleck</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2010 11:19:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Lettland]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über das Internet frei zugänglich. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1639483/">das Internet frei zugänglich</a>. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. Der Hinweis auf die massive Sicherheitslücke kam laut TV-Bericht von einer Gruppe von Hackern namens &#8220;Volksarmee des Vierten Erwachens&#8221; (4ATA). Die Gruppe behauptete zudem, das Sicherheitsloch sei mit vollem Wissen von Finanzbeamten absichtlich geschaffen worden. Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten. </p>
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		</item>
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		<title>Überwachung im Informationskapitalismus</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/02/14/uberwachung-im-informationskapitalismus/</link>
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		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 18:47:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Diktatur]]></category>
		<category><![CDATA[STASI 2.0]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungsstaat]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Essay von Armin Medosch.
Überwachung und Kontrolle gehören nicht nur zum Repertoire totalitärer Regimes. Sie sind auch seit frühester Zeit integraler Bestandteil des Wirtschaftssystems liberaler westlicher Staaten. Daher ergibt es keinen Sinn, über den Schutz der Privatsphäre zu diskutieren, ohne gleichzeitig über die Lebens- und Arbeitsbedingungen im global vernetzten Kapitalismus nachzudenken. Wenn wir uns gängige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Ein Essay von Armin Medosch.</em><br />
Überwachung und Kontrolle gehören nicht nur zum Repertoire totalitärer Regimes. Sie sind auch seit frühester Zeit integraler Bestandteil des Wirtschaftssystems liberaler westlicher Staaten. Daher ergibt es keinen Sinn, über den Schutz der Privatsphäre zu diskutieren, ohne gleichzeitig über die Lebens- und Arbeitsbedingungen im global vernetzten Kapitalismus nachzudenken. Wenn wir uns gängige Definitionen der Privatsphäre ansehen, dann wird schnell klar, dass &#8220;wir&#8221; weit davon entfernt sind, wirklich Kontrolle über die Informationen zu haben, die über uns gesammelt werden. Die aufrechten Bemühungen jener Personen und Gruppen, die für den Schutz der Privatsphäre kämpfen, sind auf lange Sicht zum Scheitern verurteilt, solange sich nicht grundsätzlich der Charakter des Informationskapitalismus ändert. Das Argument über eine neue Balance zwischen öffentlichem Raum und Privatsphäre mündet daher in ein Argument über die Zukunft der Informationsgesellschaft. Wollen wir eine nachhaltige, kreative Wissensgesellschaft oder sind das nur Schlagworte, die missbraucht werden, um dem schrankenlosen Informationskapitalismus zu dienen? In der dystopischen Version einer vom Finanzmarkt getriebenen, auf Hyperausbeutung beruhenden Gesellschaft ist nicht nur kein Platz für die Privatsphäre, sondern, und das der wirklich bedrohliche Aspekt, auch die Öffentlichkeit ist zunehmend Opfer der Privatisierung.<br />
<a href="http://futurezone.orf.at/stories/1639052/" target="_blank"><strong>weiterlesen hier&#8230;</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Deutsches Bundesverfassungsgericht deckelt Abmahnerstattung</title>
		<link>http://www.glasdemokratie.to/2010/02/13/deutsches-bundesverfassungsgericht-deckelt-abmahnerstattung/</link>
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		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 15:49:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abmahnanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Abzocker]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt &#8211; unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die <a href="http://futurezone.orf.at/stories/1639045/">neue Gesetzesregelung bestätigt</a>, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt &#8211; unabhängig von den tatsächlichen Kosten.</p>
<p>Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.</p>
<p>Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (<a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100120_1bvr206209.html">1 BvR 2062/09</a> &#8211; Beschluss vom 20. Jänner 2010)</p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> Somit hat es sich wohl zumindest <a href="http://www.glasdemokratie.to/?s=knieper">ausgekniepert</a>!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bundesrat genehmigt das Elena-Verfahren</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 21:07:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Medienmanipulation]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinepetition]]></category>
		<category><![CDATA[STASI 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft  hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft  hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen &#8220;sofort und effektiv wahrgenommen werden kann&#8221;. Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von &#8220;Fehlzeiten&#8221; von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein &#8220;Kündigung&#8221; und &#8220;Entlassung&#8221; über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben. </p>
<p><strong>[Glasdemokratie]</strong> <strong>Angesicht dieser Meldung möchten wir nochmal auf die EPetition gegen das ELENA-Verfahren aufmerksam machen. Links im Menü einfach auf die ELENA-Karte klicken und einfach die Petition mitzeichen.</strong></p>
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		<title>Übergabe der SWIFT-Daten an die USA ausgesetzt</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 20:54:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenmissbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Vertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[SWIFT]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[SWIFT
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="BildText Links"><img src="/wp-content/uploads/2010/02/SWIFT.png" />SWIFT</p>
<p>Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete  transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet. Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem &#8220;historischen Moment&#8221;. Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.<br />
Somit kann man davon ausgehen, das diese Situation nur einen Aufschub darstellt. Es wird von den USA und der EU in naher Zukunft einen neuen Versuch geben, das SWIFT-Abkommen erneut durch das EU-Parlament zu bekommen.</p>
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