Archiv für die Kategorie: ‘Verfassungsschutz’

Immer neue Hintergründe des sogenannten Thüringer Nazitrios kommen an die Öffentlichkeit. Und eine engere Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz wird immer wahrscheinlicher. Schon die Stuttgarter Zeitung stellte am 11.11.2011 die Frage: “Mischen die Geheimdienste mit?” Und zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, das heute auch noch sogenannte “legale illegale Papiere” bei dem Trio aufgetaucht sind. Solche Dokumente werden zum Beispiel Personen ausgestellt, die für Geheimdienste arbeiten oder gearbeitet haben. In Thüringer Polizistenkreisen fragt man sich längst hinter vorgehaltener Hand: Wer stellte denen die falsche Dokumente aus, mit denen sie erst nach Belgien geflohen sind, dann auf dem Balkan und selbst in Südamerika unterwegs gewesen sind. Wer half ihnen, wer deckte sie und gab ihnen Geld? Wie konnten sich die Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegenseitig so erschiessen, dass ihre Gesichter völlig unkenntlich sind? Warum soll anschließend ihre Komplizin Beate Zschäpe den Wohnwagen dann auch noch angezündet haben?
Der “Spiegel” berichtet von einem Aktenvermerk des Thüringer Landeskriminalamtes, in dem vermutet wird, dass das Trio das Untertauchen mit Hilfe eines Geheimdienstes gelang. Ein Polizist steckte dem Nachrichtenmagazin zudem, dass “die Spurenlage in dem Wohnmobil, in dem die Leichen der beiden gefunden wurden, nicht unbedingt auf einen gemeinsamen Suizid hindeuten” würde und dass Beate Z. bei der Polizei “Schutz gesucht” habe.
Erwartungsgemäß dementiert der Geheimdienst all diese Vermutungen. Seit dem Abtauchen des Trios im Januar 1998 habe man keine Hinweise über ihren Aufenthaltsort gehabt, heißt es beim Verfassungsschutz in Erfurt. Bleibt abzuwarten wie sich dieser Geheimdienstskandal weiterentwickelt, dann das es einer ist, darüber sind sich fast alle Medien einig. Bleibt abzuwarten welche Politiker jetzt aktiv werden, um diese Sache wieder zu vertuschen, damit der Thüringer Sicherheitsapparat nicht in seinen Grundfesten erschüttert wird.

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20
Jun

Schallende Ohrfeige fürs deutsche BKA

Erstellt von: Redaktion

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundes­kriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.

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23
Mrz

Spitzel im deutschen Bundestag

Erstellt von: Redaktion

Der Berliner Verfassungsschutz hatte jahrelang einen Verbindungsmann im Bundestag. Der Geheimdienst arbeitete mit dem Referenten eines SPD-Bundestagsabgeordneten zusammen. Dieser wusste laut “Berliner Zeitung” von der Nebentätigkeit seines Mitarbeiters. Der Fall birgt Brisanz: Über Jahre hinweg arbeitete der Berliner Verfassungsschutz mit dem Referenten eines SPD-Bundestagsabgeordneten zusammen. Der Spitzel hatte auch Zugang zu Geheimunterlagen aus dem Verteidigungsausschuss, berichtete die “Berliner Zeitung” am Dienstag. Der wissenschaftliche Mitarbeiter des früheren SPD-Abgeordneten Andreas Weigel aus Sachsen habe parallel zu seiner Tätigkeit im Parlament auch einen Arbeitsvertrag mit dem Nachrichtendienst gehabt und Aufträge erledigt. Die Zusammenarbeit dauerte demnach von 2003 bis 2005. Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Dem Bericht zufolge räumte aber der Ex-Abgeordnete Weigel ein, er habe von der Doppelfunktion seines Mitarbeiters gewusst. Der Fraktionsführung und der Bundestagsverwaltung habe er das aber nicht mitgeteilt. “Er hat mich in meiner Arbeit sehr unterstützt, Reden für mich vorbereitet und Recherchen betrieben”, lobte Weigel gegenüber der Zeitung seinen früheren Referenten. Der SPD-Politiker saß von 2002 bis 2009 im Bundestag. Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Abgeordnete Mitglied des Verteidigungsausschusses des Parlaments war. Darum habe sein Mitarbeiter auch Geheimunterlagen des Gremiums einsehen können, hieß es in dem Bericht. Abgeordnete halten den Fall für problematisch. Der Grünen-Parlamentarier Christian Ströbele sagte, es könne “ein ganz erheblicher Vertrauensschaden entstehen”, wenn Bürger davon ausgehen müssen, dass möglicherweise der Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes mit im Büro eines Parlamentariers sitzt. Selbst Experten beurteilen den Fall kritisch. “Sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei BND (Bundesnachrichtendienst) und MAD (Militärischer Abschirmdienst) ist es Praxis, im Bundestag keine Quellen anzuwerben”, zitierte die Zeitung einen hochrangigen Sicherheitsexperten. “Der Schaden, der für die Dienste bei einer Enttarnung entstehen könnte, wiegt den möglichen Nutzen eines solchen Vorgangs nicht auf.”

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16
Sep

Bloggen gegen Überwachung

Erstellt von: Redaktion Tags: , ,

Auf der SIGNIT09, die vom 22. – 24. Mai in Köln statt fand, hat Anne Roth, die Freundin von Andrej Holm, eine ganze Stunde über “Wie manchmal ein Blog helfen kann, die Privatsphäre zu retten” referiert. Ihr Freund Andrej Holm wurde im Sommer 2007 in der gemeinsamen Wohnung von einem Sondereinsatzkommando der Polizei festgenommen. An diesem Tag erfuhren sie, dass ein Verfahren nach § 129a gegen ihn geführt und er also verdächtigt wurde, ein Terrorist zu sein. Beide, ihre Verwandten und Freunde und Freundinnen wurden schon seit einem Jahr überwacht. Zwei Monate nach der Festnahme hat Anne Roth angefangen, über das Innenleben einer Anti-Terror-Fahnung zu bloggen. Wer nicht dabei sein konnte, hat hier noch mal die Gelegenheit.

Hier die damalige Ankündigung.
 

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28
Mai

Online-Petition hat über 100.000 Mitzeichner

Erstellt von: Redaktion

So, die deutsche Online-Petiton gegen Netzsperren hat die magische Marke von 100.000 Mitzeichner überschritten. Damit ein herzlichen Glückwunsch an die Initiatorin Franziska Heine und an alle Mitzeichner. Da die Aktion aber noch bis zum 16. Juni läuft, hat sie große Chancen die erfolgreichste Petition in der Geschichte des ePetitionssystems der BananenBundesrepublik Deutschland zu werden.

Gleichzeitig werden die nächsten Hiobsbotschaften über die Einschränkung von Bürgerrechten bekannt. Die EU-Kommission will Schweden auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verklagen. Da sollen wohl die schwedischen Provider-Hippis gezähmt werden. Der deutsche Bundestag verabschiedet einen neuen Anti-Terror-Paragraphen. Somit wird jetzt in Deutschland caritatives Spenden sammeln, zum Drahtseilakt. Hatte Deutschland in der Vergangenheit nicht schon mal ein solches Gesinnungsstrafrecht? Müßig zu erwähnen, das ab heute auch der “Deal” in deutschen Gerichtssälen, Gesetz ist. Somit kann man ab heute, mit einem deutschen Richtern, handeln wie auf einem türkischen Teppichbasar. Und weiter gehts! Die deutsche Bundesregierung erwägt Online-Durchsuchungen jetzt auch durch den Verfassungsschutz. Das nennen wir mal konsequent, immerhin durften die ja auch schon mal im Ausland üben. Die Franzosen wollen ihren eigenen “Franzosentrojaner“. Was soll das sein? Ein Trojaner im Kondom? Na ja, zumindest der Europa-Rat beschäftigt sich in Reykjavik auf der heute startenden erste Ministerkonferenz des Europarates zu den neuen Medien, mal alibimäßig mit der Frage nach dem Verhältnis “zwischen Meinungsfreiheit und Internetsperren“. Das dabei auch nur halbwegs was Vernüftiges bei rauskommt, wagen wir echt zu bezweifeln.

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