… der blanke Neid!
Ob der aufgedeckte Staatstrojaner, jetzt ein Bundestrojaner oder ein Ländertrojaner ist, ist eher unwichtig. Das er mit seinen erweiterten und damit verfassungswidrigen Möglichkeiten in Deutschland eingesetzt worden ist – das ist der eigentliche Skandal. Die Liste der Bundesländer wird immer länger. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben alle mehr oder minder zugegeben, den Staatstrojaner schon eingesetzt zu haben.
Selbst in Österreich und in der Schweiz ist die entsprechende Software vorhanden und wohl auch schon mal eingesetzt worden.
Am vergangenen Sonntag gab der CCC die entsprechende Meldung heraus und bis zum Dienstag war das Thema auch in den Medien vertreten. Glücklicherweise kamen dann, oh welch ein Segen, die Meldungen über die Brandanschläge auf die Berliner S-Bahn. Selbstverständlich wurden sofort linke Terroristen verdächtigt. Wer sich die Bilder von den wirklich “hochtechnisierten und schwer händelbaren” Brandsätzen einmal anschaut, kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf. Aber schon geistert wieder die Forderung durch die Medien, die linksextremistischen Gruppen müssen stärker unterwandert werden. Über den verfassungswidrigen Einsatz der Trojanersoftware spricht seit Mittwoch kein Mensch mehr. Und das ist auch gewollt. Der Richtervorbehalt ist in Deutschland sowieso nicht das Papier wert, auf dem er steht. Angesichts der Tatsache, das ein deutscher Richter gerade einmal 5 Minuten zur Entscheidung hat, möchten die deutschen Ermittlungsbehörden diese Kollegen gerne entlasten und selbst entscheiden, wie, wann, wo und in welchem Umfang sie den Trojaner einsetzen. Unterstützung in diesem Vertuschungskampf bekam Deutschland auch prompt aus den USA. Der Schurkenstaat Iran plante einen Mordkomplott gegen den saudischen Botschafter in Washington. Zumindest schweizerische Zeitungen berichten darüber, dass selbst die US-Ermittler nicht mehr an diesen Unfug glauben. Deutsche Leser warten auf solche Meldungen vergebens.
Somit steht wieder einmal fest, die deutschen Massenmedien helfen fleißig mit, das sich die BRD still und leise, in einen unkontrollierten Schnüffelstaat verwandelt und somit überwachungstechnisch (Dank an Pit) der ehemaligen DDR immer ähnlicher wird. Ob die Piratenpartei hier noch als Bremsklotz wirken kann, muss angesichts ihrer, in dieser Woche, verkackten Feuerprobe stark bezweifelt werden.
Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:
der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.
[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.
Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.
Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies wurde heute in einem Grundsatzurteil bestätigt. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde. AFP meldet:
Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt und deshalb der “Bestandsschutz der Volksvertretung überwiegt”.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht wäre nicht Verfassungsgericht, wenn nicht ein Hintertürchen wäre. Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.