Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.
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Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hält den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Dies wurde heute in einem Grundsatzurteil bestätigt. Grundlage für das Urteil ist unter anderem ein Gutachten, welches von Mitgliedern des Chaos Computer Clubs verfasst wurde. AFP meldet:
Der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil. Die Entscheidung führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestags, weil es laut Gericht keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten gibt und deshalb der “Bestandsschutz der Volksvertretung überwiegt”.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht wäre nicht Verfassungsgericht, wenn nicht ein Hintertürchen wäre. Dem Urteil zufolge dürfen bei Bundestagswahlen zwar Wahlmaschinen grundsätzlich eingesetzt werden. Da aber Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe “zuverlässig” prüfen können, ob die Stimme vom Computer “unverfälscht” erfasst wurde. Als Beispiel dafür hatte das Gericht in der mündlichen Verhandlung einen zusätzlichen Papierausdruck genannt.
Helmut P. Krause
Am 23. Mai 2008 gegen 11:55 Uhr hat eine aus NOW-, Utopia- und Querdenkerforum-Mitgliedern bestehende Delegation dem Bundespräsidenten einen Verfassungsentwurf mit der Bitte übermittelt, sich für ein Verfassungsreferendum im Sinne des Artikel 146 Grundgesetzes (GG) am 23. Mai 2009 einzusetzen.
Ca. 95 % dieses Verfassungsentwurfs sind identisch mit dem heute vor exakt 59 Jahren in Kraft getretenen Grundgesetz.
Die 5 % Änderungen basieren im Wesentlichen auf Vorschlägen / Anregungen von
* Volker Beck (Köln), MdB
* Prof. Dr. Charles Beat Blankart, Humboldt-Universität zu Berlin
* Dr. h.c. Joseph Fischer, MdB, Staatsminister a. D., Bundesminister a. D.
* Gerald Häfner, MdB
* Helmut P. Krause, Rechtsanwalt
* Kerstin Müller (Köln), MdB
* Oliver Schenk, sächsische Staatskanzlei
* Rezzo Schlauch, MdB, Parl. Staatssekretär a. D.
* Cem Özdemir, MdB
* Dr. Antje Vollmer, MdB
* Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
* Unternehmerinstitut (UNI) e.V., Berlin
Die Initiatoren der Aktion sind der Meinung, dass es langsam Zeit wird, dass das im Jahre 1949 unter Besatzungsrecht von Beamten geschriebene Grundgesetz endlich durch eine richtige Verfassung ersetzt wird, die vom deutschen Volk in einem Verfassungsreferendum angenommen wurde.
Als Termin für dieses Verfassungsreferendum wird der 23. Mai 2009 angestrebt. An diesem Tag wird das Grundgesetz 60 Jahre alt.











