… blöde Idee!
Bunga Bunga, Drogen, Alkohol, dass alles läßt einen echt weich in der Birne werden. Aktuell betroffen von diesem Zustand ist der Tiziano Motti, italienischer Abgeordneter im EU-Parlament. Der hat jetzt anscheinend, als er im angetrunkenden Zustand und mit heruntergelassenden Hosen angetroffen wurde, schnell gefordert in jeden Onlinegerät einen Art Flugschreiber einzubauen, der alle Surfbewegungen von Internetnutzern aufzeichnet. Eine notwendige Software hat er auch schon parat, namens Logbox, vom italienischen Hacker Fabio Ghioni. In möglichen Verdachtsfällen (hauptsächlich der Abmahnmafia) könnten Ermittler diese Daten auslesen und nachvollziehen, welche Websites angesurft wurden. Anwesende Journalisten waren angesichts dieser Aussagen so geschockt, das sie vergessen haben, ein Foto von dem Mann mit heruntergelassenen Hosen zu schiessen. Und wenn interessiert in Italien schon die Privatsphäre von Privatleuten, außer es ist die von Berlusconi. Unnötig zu erwähnen, dass Motti ebenso für eine Verlängerung und Ausweitung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist.
Wie gesagt, zuviel Bunga Bunga macht echt blöd.
Ein breites Bündnis aus Datenschützern und Bürgerrechtlern ruft dazu auf, die Petition für ein “Verbot der Vorratsdatenspeicherung” zu unterzeichnen. Bis zum 14. September 2011 müssen 50.000 Unterschriften im Internet gesammelt werden, damit der Initiator Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Anliegen persönlich im Bundestag vortragen kann.
Petition jetzt unterzeichnen!
Die Speicherungs-Praxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter. Angesichts der sich ständig wiederholenden Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wähnen sich die Telefonanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus offenbar in guter Gesellschaft. Rühmliche Ausnahme ist hier O2, die sich an den Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten scheinen. Nicht nur, dass die Befürworter der anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden ‚Schutzlücke’ keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, dass schon längst alle angeblich unerlässlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muss schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten. Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z.B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.
Quelle: Jan Korte (Die Linke)
Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:
der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.
[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)
Nach dem rumänischen Verfassungsgerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat heute auch der tschechische Verfassungsgerichtshof das tschechische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Plenum des Verfassungsgerichtshofs hat auf Antrag einer Gruppe von 51 Abgeordneten des Parlaments der Tschechischen Republik am 22. März 2011 die Bestimmungen des § 97 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation und die Verordnung zu seiner Umsetzung aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass die angefochtene Gesetzgebung verfassungsrechtliche Schranken verletzt. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, und kollidiert mit den sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot ergebenden Anforderungen an die Beschränkung des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 10 Absatz 3 und Artikels 13 der Charta.