Archiv für die Kategorie: ‘Vorratsdatenspeicherung’

9
Okt

Belügen unsere Politiker etwa das Volk?

Erstellt von: Redaktion

Wie heute der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bekannt gegeben hat, verweigert die Bundesjustizministerin die Herausgabe einer Klageschrift gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das einfache Volk soll einfach für dumm verkauft werden. Es soll nicht merken das die Bundesregierung ein Gesetz durchdrücken will, das vielleicht auf eine nichtige EU-Richtlinie zurück geht. Wenn dem so wird, verletzt das Gesetz nicht nur die Grundrechte von 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern verursacht auch vergebliche Millionen- bis Milliardenkosten für Wirtschaft und Verbraucher.
Aber sowas muss das Volk ja nicht wissen.
So eine Herausgabe der Akte kann auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes verlangt werden. Aber wie so oft erweist sich ein Gesetz für den Bürger als zahnloser Tiger!

Unsere Politiker ignorieren jede Sekunde den Willen des Volkes, sei es beim Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr, beim Verkauf der deutschen Bahn, bei der 15000 Leute-Demo gegen den Überwachungsstaat und bei vielem mehr…

Es wird Zeit das wir uns von diesen Leuten wieder befreien!

27
Sep

Pflichtvideo für alle Deutschen!

Erstellt von: Redaktion

Sehr gutes Video zur Vorratsdatenspeicherung!
Prädikat: Sehr wertvoll

Und diese EU-Politikerin hat auch einen Namen, Juliane Kokott, und Sie hat auch einen bemerkenswerten Lebenslauf. Diese Frau hat als Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, in einem Verfahren um Musik-Filesharing empfohlen, die Praxis der Übergabe von Kundendaten von Internet-Providern an Privatunternehmen in Zivilverfahren nicht zuzulassen. Kokott legt dar, dass eine weite Auslegung des Begriffs des unzulässigen Gebrauchs von elektronischen Kommunikationssystemen den Schutz personenbezogener Verkehrsdaten, aber auch den Schutz des Kommunikationsgeheimnisses weitgehend entleeren würde. Um wirksam überprüfen zu können, ob elektronische Kommunikationssysteme zu unzulässigen Zwecken genutzt werden, müsste man die gesamte Kommunikation speichern und verarbeiten. “Der ‘gläserne’ Bürger wäre damit Realität”, meint Kokott. Auch ließe die IP-Adresse nicht unbedingt den Schluss zu, dass auch der jeweilige Anschlussinhaber Filesharing betrieben hat, meint Kokott. Das könne sogar ohne sein Wissen geschehen, wenn er beispielsweise ein unzureichend gesichertes lokales Funknetz betreibt oder wenn sein Rechner von Dritten über das Internet übernommen wurde. Beobachter vermuten, dass das EU-Gericht der Empfehlung der Generalanwältin folgen wird.

Der letzte Satz lässt erkennen, diese Frau hat ein technisches Verständnis vom Thema Internet, davon sind unsere Juristenpolitiker (auch unsere Zypresse) Milliarden Lichtjahre entfernt. Und auch der Bundestrojaner wird durch den letzten Satz ad absurdum geführt.

Sehr geehrte Frau Kokott, hiermit zollen wir ihnen großen Respekt!

Wie jetzt bekannt wurde, speichert T-Com die IP-Adressen seiner DSL-Nutzer nur noch 7 Tage. Man geht davon aus, das der §14 des neuen Telemediengesetzes hier auch ausschlaggebend war. Dadurch das die Musikindustrie durch den §14 fast den gleichen Status wie staatliche Ermittlungsbehörden erhält, befürchtet der Provider eine Flut von Anfragen durch die Musikindustrie nach Verbindungsdaten von sogenannten Urheberrechtsverletzern.

”Diese Maßnahme ist zwar zu begrüssen, wird aber leider im Jahre 2008 mit der Vorratsdatenspeicherung wieder aufgehoben.”

Quelle: heise.de

Wer das taz-Interview mit Herrn Schäuble immer noch nicht gelesen hat, sollte es spätestens jetzt tun, z.B. um sich nochmal an Dinge wie diese zu erinnern:


[taz]
Derzeit werden biometrische Pässe eingeführt, und biometrische Personalausweise sollen ab 2008 folgen. Dann sind Passbilder und Fingerabdrücke der ganzen Bevölkerung digital erfasst – ein wunderbares Fahndungsinstrument.


[Schäuble]
Das ist nicht geplant. Die biometrischen Merkmale sollen die Ausweispapiere fälschungssicher machen und sicherstellen, dass Passinhaber und vorlegende Person identisch sind. Mit Fahndung hat das nichts zu tun. Die biometrischen Daten sind ja auch ausschließlich auf dem Chip des Ausweispapiers gespeichert.

Das war am 08.02 dieses Jahres zu lesen… Kaum vier Tage(!) später können wir bei Heise folgendes lesen:

So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten.

Zentrale Referenzdatenbanken? Ausgelesene Passdaten sollen nicht gelöscht werden? In Zeiten des “internationalen Terrorismus” wissen wir ja, was alles zur Gefahrenabwehr benötigt wird…
Was bleibt dazu zu sagen? Eigentlich genau so viel, wie ich von Herrn Schäuble halte: Nichts. Er belässt es nicht einfach dabei heimlich seine Wähler zu bespitzeln, zu täuschen oder zu belügen. Nein er tut es ganz Offen.

Quelle: elementarteile

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