Der Innenausschuss des Bundesrates hat sich für eine deutliche Verschärfung des Regierungsentwurfs zur Novelle des Personalausweisgesetzes stark gemacht. So pochen die Innenpolitiker etwa darauf, die Datenverarbeitungsmöglichkeiten zur Identitätsprüfung im Rahmen einer Polizeikontrolle auszuweiten. Beamte sollen die erhobenen biometrischen Daten demnach für einen “automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien” von Bund und Ländern verwenden dürfen. Als Referenzdatenbanken käme insbesondere das beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) in Frage, heißt es in den Empfehlungen (PDF-Datei) für eine Stellungnahme des Bundesrats, über welche die Länderchefs in ihrer Plenarsitzung am kommenden Freitag abstimmen sollen. Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern ferner, dass der Online-Abruf digitaler Lichtbilder aus den Personalausweisregistern der Meldebehörden durch die Polizei- und Ordnungsbehörden auf die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vor allem im Verkehrsbereich eingeschränkt werden soll. Der automatisierte Abruf ist ihrer Ansicht nach in allen Fällen der Gefahrenabwehr zuzulassen, da für diesen Zweck ein rascher Zugriff auf die Fotos “zwecks schneller Personenidentifizierung unabdingbar” sei. Vom automatischen Online-Zugriff sollen zudem Steuerfahndungsstellen der Länder und Behörden der Zollverwaltung im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten profitieren.
Quelle: heise.de
Glasdemokratie: In einem Kommentar zu dem Heise-Eintrag hat der User “Eick” eine sehr schöne Zusammenfassung gebracht, was in Deutschland alles falsch läuft (sehr gut rechachiert) und warum das Volk so verdummt wird. Diese Zusammenfassung MUSS man gelesen haben.
jetzt die ganze EU!
Vorarbeiten für das künftige EU-Fünfjahresprogramm zur Innenpolitik wollen Sicherheitsbehörden uneingeschränkte Befugnisse zum Sammeln und Auswerten riesiger Datenmengen aus dem täglichen Leben der Bürger geben, warnt die britische Organisation Statewatch. Die Bürgerrechtler haben sieben Jahre nach den Anschlägen am 11. September 2001 einen 60-seitigen Report (PDF-Datei) unter dem Titel “The Shape of Things to Come” über die Tätigkeiten der “Future Group” zur künftigen Ausrichtung der Brüsseler Politik im Bereich innere Sicherheit veröffentlicht. Demnach sind nicht nur die nach den Terrorangriffen auf die USA rasch erlassenen “Ausnahmebefugnisse” zur Überwachung zur Norm geworden. Vielmehr gehe es nun darum, die durch die schier omnipräsente Datenverarbeitung und das Web 2.0 anfallenden personenbezogenen Informationen für Ermittler und Spione zu erschließen. Im innenpolitischen Bericht der EU-Sicherheitsvordenker, zu denen unter anderem der frühere EU-Justizkommissar Franco Frattini und sein Nachfolger Jacques Barrot, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sowie eine Reihe anderer Minister aus Mitgliedsstaaten gehören, ist von der Herausforderung die Rede, den anschwellenden “Daten-Tsunami” zu meistern. Über den konkreten Einsatz solcher “Privacy Enhancing Technologies” schweigt sich die Zukunftsgruppe aber aus. Insgesamt wird die Datenflut als Möglichkeit “zum Zugang zu schier unbegrenzten Mengen an potenziell nützlichen Informationen” für die Sicherheitsbehörden gesehen. Das Papier führt weiter aus, dass die bargeldlosen Einkäufe bereits durchsuchbare Echtzeitinformationen erzeugen. Dieser Trend werde durch den zunehmenden Einsatz biometrischer Identifizierungsmaßnahmen sowie von Kameras zur Videoüberwachung verstärkt. Das Online-Verhalten der Nutzer würde den digitalen Tsunami noch weiter vergrößern. Vor allem soziale Netzwerke und virtuelle Welten – aber letztlich alle Formen von Aktivitäten im Internet – “generieren gewaltige Informationsmengen, die für öffentliche Sicherheitsorganisationen nützlich sein können”. Am Ende der Entwicklung stünden lebenslange Datenbanken über Individuen. Für Statewatch ist damit klar, dass mit dem Stockholmer Programm die EU endgültig in einen Überwachungsstaat verwandelt werden soll und sich in Richtung eines autoritären Staatengebildes bewegt. Schon spiele Brüssel mit der verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten und dem Erfassen von Fingerabdrücken für Reisepässe hier den Vorreiter und übertrumpfe die USA. Von einem “europäischen Modell” für die Sicherung der Privatsphäre und der Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts könne dagegen NICHT mehr die Rede sein.
Auf eine EU-weite Vernetzung von Gen- und Fingerabdruckdatenbanken hatten sich die Justiz- und Innenminister der EU ja schon im Jahre 2007 verständigt.
Quelle: ct heise.de
in Gottes Hand
Dass es durchaus möglich ist, sich gegen Unterlassungserklärungen zu wehren, bewies jüngst unter anderem ein Fall, in dem ein Anwalt einem Hobbyhistoriker die Veröffentlichung von Recherchen zum Adelstitel des ehemaligen Siemens-Chefs Heinrich von Pierer verbieten wollte. Er wurde dann aber wegen Nötigung angezeigt und musste schließlich 20.000 Euro zahlen, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden konnte. Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage, der Verein gegen den Abmahnwahn e. V. und Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs haben nun zusammen ein eBook namens “Wegweiser Abmahnungen” veröffentlicht. Die kostenlose Version liefert in einer auch dem juristischen Laien verständlichen Sprache Informationen über Abmahnungen und Haftungskonstruktionen. Dass den Verfassern Steffen Heintsch und Fred-Olaf Neiße vor allem Abmahnungen von Filesharing-Nutzern ein Anliegen war, merkt man unter anderem an den Ausführungen zur Störerhaftung und zu strafrechtlichen Vorwürfen.
Glasdemokratie: Ersetzt dieses eBook einen Rechtsanwalt? Definitiv NEIN!
Trotz der Komplexität des eBook: Wegweiser-Abmahnung wird es in der Regel nicht das Aufsuchen oder Beauftragen eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Urheberrecht ersetzen.
Quelle: heise.de
Das die Demokratie in Deutschland kaputt sein könnte, darüber haben wir schon berichtet. Jetzt hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen der über 34.000 Bundesbürger, die sich an der Massenverfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligen, vor dem Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Aussetzung der gesetzlichen Regelungen gestellt. Ende Februar war die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hatte, auf den Weg gebracht worden: Insgesamt 34.443 Klageschriften gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten waren dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren zwar nicht wie beantragt ausgesetzt, aber eingeschränkt. Mit dem neuen Antrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, bis das Gericht in der Hauptsache über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, erhoffen sich die Bürgerrechtler nun bessere Chancen als beim ersten Mal. Außerdem habe “der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien”. Im Antrag wird zudem darauf hingewiesen, dass die “Vielzahl der Anbieter von Internetdiensten besondere Risiken für die Sicherheit der Daten schaffe”, daher sei die Aussetzung der ab 2009 zur Pflicht werdenden Vorratsdatenspeicherung für Internet-Zugänge besonders dringlich.
Vera Junker immun
gegen Lobbyismus
Sollte es in der untergehende SPD noch Politiker geben, die gegen Lobbyismus immun sind. Bei der Berliner Oberstaatsanwältin Vera Junker scheint das jedenfalls der Fall zu sein. In einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung teilte die Oberstaatsanwältin mit, dass die Berliner Staatsanwaltschaft als eine der ersten in Deutschland die Ermittlung der Person hinter einer IP-Adresse grundsätzlich ablehne. Eine Nachfrage beim Provider bringe nicht viel ein, meint Junker, denn um herauszufinden, welche Person tatsächlich die Tauschbörse genutzt hat, müssten eine Hausdurchsuchung durchgeführt, der Rechner beschlagnahmt und Zeugen befragt werden.
Junker wörtlich:
“In einer Wohnung leben ja meist mehrere Menschen, viele arbeiten mit WLAN, das auch Fremde nutzen können, wenn es nicht verschlüsselt ist. Der Aufwand sei unverhältnismäßig, wir können nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.”
Junker findet es weiterhin schlimm, dass die Abmahnanwälte auf einer “extrem unsicheren Beweislage strafrechtliche Konsequenzen wie Durchsuchungen veranlassen wollen”. Die Verfehlung sei zu gering, um Grundrechte auszuhebeln. Vor Kurzem haben die Generalstaatsanwaltschaften gemeinsame Leitlinien zur Entlastung von Massenstrafanzeigen vorgelegt. Danach müssten IP-Adressen nur bei einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro oder bei mehr als 100 Dateien aufgespürt werden. Junker wendet ein, die bloße Zahl der Titel sollte nicht über die Strafverfolgung entscheiden. “Die erwähnte Rechnung geht davon aus, dass sich der Nutzer alle heruntergeladenen Dateien auch gekauft hätte und folglich wirtschaftlichen Schaden verursacht hat. Es handelt sich jedoch um einen virtuellen Schaden”, sagte die Oberstaatsanwältin.
Glasdemokratie: RESPEKT!, ein gesunder Menschenverstand ist mehr wert, als alle Lobbygelder!