
Bei dieser Firma sind ihre Daten sicher, die haben einen hervorragenden Service, freundliche Mitarbeiter, schnelle Bearbeitung …. stop, der Traum war ja nicht schlecht, aber leider nur ein Traum! Nach den ganzen Datenpannen der Telekom und T-Mobil, steht dem Unternehmen jetzt neuer Ärger ins Haus. Wie am Mittwoch bekannt wurde, werden viele zehntausend streng vertrauliche Kundenprofile der Festnetzsparte der Deutschen Telekom auf dem Schwarzmarkt angeboten. Und diese sollen nicht nur Namen und Adressen sondern auch Bank- und Geburtsdaten enthalten. Die ersten Kunden berichten schon von illegalen Konto-Abbuchungen. Tja bis zum 01.01.2009 ist es ja nicht mehr weit, dann tauchen auch bald die ersten Surfer-, E-Mail- und Handyprofile und deren Bewegungsdaten aus der Vorratsdatenspeicherung, auf dem Schwarzmarkt auf.

Heute mal vielleicht eine gute Meldung aus Österreich. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Telekom Austria gegen allen anderen Behauptungen wohl doch gegen den § 99 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Nach einem Schreiben des Providers, die heise.de vorliegen, wurden auf Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei zu angeblich im März und April 2008 bei Filesharingvorgängen gespeicherten IP-Nummern die damals zugeordneten Namen und Anschriften herausgegeben, obwohl die Auskunftsersuchen erst im August und September erfolgten. Somit war die Speicherfrist durch das Vorliegen der Daten im August und September um ein Vielfaches überschritten. Nachdem Ende Oktober bekannt geworden war, dass das Unternehmen Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hatte, kündigte das Unternehmen bis auf Weiteres eine Einstellung dieser Praxis an. Von einer Veränderung der Speicherpraxis, die eine Datenweitergabe erst möglich machte, war dagegen bisher noch nicht die Rede.
Deshalb prüfen jetzt mehrere wegen Filesharingvorwürfen Abgemahnte aus Österreich ein rechtliches Vorgehen gegen die Telekom Austria. Denn anders als in Deutschland wurde in Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt!
Alle Bürger im Visier
Die sachsen-anhaltinische Justizministerin Angela Kolb hat die fortwährende Aufrüstung der Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung von Terrorismus und anderen Straftaten kritisiert. “Ich bin kein Verfechter der Vorratsdatenspeicherung”, wandte sich die SPD-Politikerin etwa gegen die vor einem Jahr vom Bundestag beschlossene verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren. Man müsse realistisch sein, gerade was die Strafverfolgungsbehörden angehe. Diese hätten kaum Personal, um die sechs Monate aufbewahrten Verbindungs- und Standortdaten auszuwerten. Somit entstünden letztlich “nur Datenfriedhöfe”. Die Logik der Vorratsdatenspeicherung führt laut Kolb in eine Spirale, “wo es immer den Ruf nach Mehr gibt”. Sie habe daher die Hoffnung, “dass uns Karlsruhe sagt, was rechtlich zulässig ist”, sagte sie in Bezug auf die laufenden Klagen gegen die sechsmonatige Aufbewahrung der Verkehrsdaten beim Bundesverfassungsgericht. Den Gesetzgebern legte sie zudem ans Herz, vor dem Beschluss neuer Sicherheitsgesetze zuerst die bereits ergangenen einschlägigen Entscheidungen der Wahrer des Grundgesetzes zu lesen. Sie sei daher auch gespannt, wie die Karlsruher Richter die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt einschließlich heimlicher Online-Durchsuchungen sehen. Generell gab sie die Losung aus, sich auf die Werte des Grundgesetzes zu besinnen und diese im digitalen Raum umzusetzen. Das grundsätzliche Problem der politischen Überwachungsbefürworter ist ihr technischer Unverstand. Der technische Hintergrund sowie seiner Machbarkeiten, z.B. einer Onlinedurchsuchung mittels einem “Bundestrojaner “, ist den deutschen Kontrollfreaks und Paranoiker mit ihrer Allmachtsphantasie gar nicht beizubringen. Die einsamen Rufe Jürgen Kuris, dem stellvertretenden Chefredakteur der c’t, die “Online-Durchsuchung sei ein “Windei” und lasse sich technisch kaum umsetzen, oder die Jürgen Schmidts (“Jeder kann sich schützen“) oder des Journalisten Falk Lüke (Das Pferd ist eine Ente) verhallten ungehört in der intellektuellen Wüste. Die Idee des Behörden-Hackens ist zu schön, um nicht wahr zu sein. Das traurige an der deutschen Politik ist, das durch Berufspolitiker heute Gesetze verabschiedet werden, ohne sie vorher zu prüfen, ob sie auch Grundgesetztauglich sind. Und das obwohl rund 70% aller deutschen Politiker Juristen sind. Armes Deutschland!
STASI wieder da!
Wie heise.de gerade meldet hat die Bundesregierung soeben die Freiheit in Deutschland abgeschafft. Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur “vorsorglichen” Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.
Wer den Werdegang zur neuen Geheimen Staatspolizei im letzten Jahr noch mal verfolgen möchte, dann hier klicken!
Selbstbedienung
Alle staatlich erfassten Daten über das gemeine Volk, (zum Schutz gegen Terrorismaus) sind natürlich, hoch sicher gegen Missbrauch, geschützt. Und da die Deutschen als sehr gründlich gelten, kann Datenklau in Old Germany niemals vorkommen. Soweit die deutschen Politiker, die immer wieder die Datensammelwut befürworten. Naja die haben ja auch nichts weiter gelernt. Wie die Deutsche Telekom am Wochenende bestätigte, sind bereits im Jahr 2006 Datensätze von rund 17 Millionen Mobilfunkkunden entwendet worden. Das entspricht etwa der Hälfte aller Handyverträge, die T-Mobile damals hatte. Der zweite große Datensupergau innerhalb eines halben Jahres beim rosa Riesen. Die gestohlenen Daten umfassten nach Angaben des Konzerns Name, Anschrift und Mobilfunknummer der betroffenen Kunden, zum Teil auch Geburtsdaten und in wenigen Fällen die E-Mail-Adresse. Laut Presse sind neben Prominenten aus Kultur und Gesellschaft wie Hape Kerkeling und Günther Jauch “auch eine erstaunliche Anzahl geheimer Nummern und Privatadressen von bekannten Politikern, Ministern, Ex-Bundespräsidenten, Wirtschaftsführern, Milliardären und Glaubensvertretern” betroffen. Vielleicht wachen ja jetzt mal die richtigen Leute auf und erkennen, dass nur die Daten absolut SICHER sind, die NICHT erhoben werden.