Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde. Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss. Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für “ein Dokument des Scheiterns”. “Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht.” Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, “dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt”, heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren. Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen. Dennoch wird die Vorratsdatenspeicherung von der EU-Kommission nicht infrage gestellt. Vielmehr soll die zuständige Arbeitsgruppe nun überlegen, wie sie den Wert der Datenspeicherung öffentlich am besten demonstrieren kann.
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Funkzellenabfragen, stille SMS, Vorratsdatenspeicherung und Rasterfandung – ja das alles gehört längst zum bundesdeutschen Ermittlungsalltag. Dass der Skandal um die massenhafte Auswertung von Mobilfunk-Daten in Dresden Dresdner Aktion nur die Spitze des Eisbergs ist, verdeutlichten die massenhaften Funkzellenabfragen in Berlin. Die Polizei hat für die Aufklärung von Autobrandstiftungen tausende Handydaten von Berlinern ausgewertet. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die das Blog Netzpolitik.org am Donnerstag veröffentlichte. Nachgewiesen wird dort eine großräumige Funkzellenabfrage in Berlin-Friedrichshain, die Ende 2009 erfolgte. Ein Gericht bewilligt den Antrag und die vier Betreiber der deutschen Mobilfunknetze geben die Daten heraus. Deutlich wird, dass ein recht großer Teil von Berlin-Friedrichshain betroffen war. Alle Handys, die sich darin aufhielten, könnten also in den übermittelnden Daten auftauchen. Derzeit ist unklar, wie viele Datensätze übermittelt worden sind. In Friedrichshain wohnen mehr als hunderttausend Menschen.
In Hamburg werden Verdächtige mit „stillen SMS“ überwacht. In der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE wird das Ausmaß der Überwachung von Handybesitzern in Hamburg jetzt erstmals öffentlich: Polizei und Verfassungsschutz haben im Jahr 2010 insgesamt 134.706 heimliche „Ortungsimpulse“ zur Überwachung von Verdächtigen via SMS versendet. Damit ist es dem Verfassungsschutz möglich, Personen rund um die Uhr zu überwachen und Bewegungsprofile zu erstellen.
Die Abfrage von Funkzellendaten war durch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung erleichtert worden, aber auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung Datensammel-Gesetzes im März 2010 weiter möglich: Die Mobilfunkanbieter speichern einem internen Dokument der Münchner Staatsanwaltschaft zufolge (pdf hier) Funkzellendaten sieben bis 182 Tage zur Abrechnung von Handy-Telefonaten.
Wie Funkzellenabfragen, Vorratsdatenspeicherung und die Rasterfandung ein richtiges Lebensprofil abbilden kann, ist sehr anschaulich an den Handydaten aus dem Zeitraum August 2009 bis Februar 2010 des Grünenpolitiker Malte Spitz zu sehen. Um sie überhaupt veröffentlichen zu können, musste er gegen die Telekom klagen. Die Daten entstammen einem Exceldokument mit 35.831 Zeilen. Mehr als 35.000 Mal also hat sein Mobiltelefon in diesem halben Jahr Informationen Preis gegeben. Jede einzelne davon ist im Zweifel unbedeutend und harmlos, in der Summe aber ergeben sie das, was Ermittler ein Profil nennen – ein klares Bild über Gewohnheiten und Vorlieben, ja über das gesamte Leben.
Überwachung!
Die Mächtigen aus Brüssel drohen mal wieder in Richtung Bundesrepublik Deutschland. Die Deutschen sollen doch endlich die EU-Richtlinie zur sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller digitalen Kommunikationsdaten umsetzen. Natürlich finden sich gleich deutsche Unionspolitiker wie Bosbach und Schünemann, die in das selbe Überwachungshorn blasen und auch die gleichen haltlosen Parolen wieder hervor kramen. Bosbach : «Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts.» Der niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann will jetzt alle Bilder im Netz scannen lassen um sie mit von dem Verein “WHITE IT” zu Verfügung gestellten Hashwerten vergleichen zu lassen. Sozusagen der Generalverdacht für alle digitalen Bilder! Es soll nach dem gleichen Prinzip wie im Urheberrecht vorgegangen werden: Rechteinhaber scannen das Web und P2P-Netzwerke auf Teufel komm raus nach rechtsverletzendem Content. Hieraus resultieren allein in Deutschland hunderttausende von Abmahnungen jährlich.
Nur, der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornographie ist ein Straftatbestand. Die Aufklärung und Erforschung von Straftaten ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es geht also anders als im Urheberrecht nicht um den Schutz und die Verteidigung zivilrechtlicher Rechtspositionen. Die Erforschung von Kommunikationsinhalten stellt jedenfalls außerhalb des frei zugänglichen Teils des Netzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und somit einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.
Eines sollte dem deutschen Bürger immer wieder ins Bewusstsein drängen, das Argument “Kinderpornographie” liegt in der Liste der begangenen Straftaten an letzter Stelle! Trotzdem wird dieses Argument immer wieder dazu heran gezogen, um alle digital kommunizierenden Bürger unter generalverdacht zu stellen.
Der einzige deutsche Lichtblick, in dieser Sache, ist die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie will die Daten weiterhin nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen, also das von ihr favorisierte «Quick Freeze»-Verfahren. Auch erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang nicht umgesetzt. „Diese Richtlinie ist gescheitert, und deshalb nehmen wir an dem Evaluierungsprozess teil“, sagte die FDP-Politikerin.
Auch im Jahr 2012 wird die deutsche Unionsregierung versuchen, Gesetze zu schaffen, die es ihr ermöglicht, ihre Bevölkerung allumfassend überwachen zu lassen.
Das Deutschland Panzer und anderes Kriegsgerät an diktatorische Länder liefert, ist ja nun keine spektakuläre Meldung mehr. Aber auch deutsche Überwachungstechnik, hier vermehrt auch Überwachungshard- und Software, ist in diesen Länder sehr gefragt. Und wird auch fleißig und bereitwillig von deutschen Firmen geliefert. Zu den eifrigen Abnehmern gehörten und gehören Länder wie Syrien, Iran oder Mubaraks Ägypten. Länder, die der Meinungsfreiheit den Kampf angesagt haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Handel, indem sie den Export deutscher Überwachungstechnologie mit Hermesbürgschaften abgesichert hat. Das NDR-Magazin Zapp berichtete in Kooperation mit Wikileaks in der vergangenen Woche, dass deutsche Unternehmen in Geschäfte mit Oman und wohl auch mit Turkmenistan verwickelt sind. Beide Staaten sind bekannt für Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und für Zensur im Internet.
Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde die Gamma-Unternehmensgruppe nach der Revolution in Ägypten. Dort fanden Demonstranten ein geheimes Angebot der britischen Gamma International Ltd. Das Unternehmen bot die Produkte FinSpy und FinFly Lite feil – Überwachungssoftware der modernsten Sorte. Die in Ägypten angebotenen Produkte FinSpy und FinFly gehören zur Gamma-Produktreihe FinFisher. Mit FinFisher ist es möglich, Computer und Smartphones mit einem Trojaner zu infizieren. Ein besonders schlagkräftiges Produkt der FinFisher-Reihe heißt FinFly ISP. FinFly ISP ist für Kunden interessant, die auf Schnittstellen des Telekommunikationsnetzes Zugriff haben. Das können vor allem Sicherheitsbehörden sein, die hierzu im Rahmen der staatlichen Telekommunikationsüberwachung ermächtigt sind. Also in fast allen Staaten der EU. FinSpy könnte den sogenannten Bundestrojaner ersetzen, eine Software zur Quellentelekommunikationsüberwachung. Unklar ist noch, ob das Produkt auch “den technischen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben und Erwartungen” genügt, so das BKA. Die Behörde habe die Software deshalb vorerst nur “zu Testzwecken erworben“.
[Glasdemokratie] Na dann ist ja alles halb so schlimm.
In der Affäre um den Einsatz staatlicher Schnüffelsoftware hat der Chaos Computer Club (CCC) die Bundesregierung und Sicherheitsbehörden erneut heftig kritisiert. Grund ist eine Antwort der Exekutive auf eine parlamentarische Anfrage der Linkspartei. Damit bestätige sich der “Eindruck anhaltender technischer Inkompetenz und mangelnder Kontrolle”, sagte CCC-Sprecher Dirk Engling. “Statt Aufklärung und Transparenz versucht die Regierung weiter, ihre Blamage durch Geheimhaltung und Beschönigung der peinlichen Tatsachen zu vertuschen.” Die Linkspartei wollte es deshalb genauer wissen – und stellte am 25. Oktober eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung: 64 Fragen zum Einsatz staatlicher Schnüffelprogramme. Die 33 Seiten lange Antwort liegt SPIEGEL ONLINE vorab vor. Schon die erste Antwort legt die Vermutung nahe, die Bundesregierung wolle es lieber gar nicht so genau wissen, was in den Ländern vor sich geht: Man verfüge über keine eigenen Erkenntnisse darüber, ob Behörden der Länder die vom CCC untersuchte Software eingesetzt hätten, heißt es. Können Bundesbehörden auch Mobiltelefone anzapfen? Auch die Antwort auf diese Frage der Linkspartei ist geheim, “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. Die Fähigkeiten und Methoden der Behörden sollen im Dunkeln bleiben, sonst könnten staatliche und nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse daraus ziehen. Haben Internetprovider bei der Infektion der Zielrechner geholfen? “VS – Nur für den Dienstgebrauch”. In welcher Weise das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst Quellen-TKÜ einsetzen, erfahren die Parlamentarier nur in der Geheimschutzstelle im Regierungsviertel in Berlin, Schadowstraße 6, fünfte Etage. Wer aus dort hinterlegten Papieren auch nur zitiert, macht sich strafbar. Auch Details zur Online-Durchsuchung, bei der nicht nur Kommunikation abgehört wird, gibt es nicht. Das Informationsinteresse des Parlaments müsse hinter den berechtigten Geheimhaltungsinteressen zurücktreten.
Nach der Regierungsantwort steht für Jan Korte (Die Linke) nun fest: “Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert.”




