Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!
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am 11. September um 13.00Uhr in Berlin zum Potsdamer Platz!
Den Iren sei Dank. Das Höchstgericht der Republik Irland hat beim EuGH offiziell um eine Entscheidung angefragt, ob die anlasslose Speicherung von Telefonie- und Internet-Daten überhaupt mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar sei. Und somit muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun zum zweiten Mal mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen. Die neue Anrufung des EuGH kommt nun vom Irish High Court, der von Digital Rights Ireland angerufen worden war. Nachdem der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof im März die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt hatte und die Höchstgerichte in Bulgarien und Rumänien ähnliches getan hatten, kommt jetzt durch die irische Angelegenheit wieder Bewegung in Sache. Hoffentlich auch in die richtige Richtung.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. “Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bundesregierung kann bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung vieler Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänien zählen, die sich der Vorratsdatenspeicherung bis heute verweigern.” Dem Richterspruch zufolge verstößt die Vorratsdatenspeicherung in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gegen das Fernmeldegeheimnis. Das Gesetz trage dem besonderen Gewicht einer solchen Speicherung „nicht ausreichend Rechnung” und sei nicht verhältnismäßig; fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch sei Deutschland bei der Umsetzung des europäischen Rechts ohne Not über die Vorgaben hinausgegangen. Bisher gespeicherte Daten, so Richter Papier, seien von den Providern ersatzlos zu löschen.
Der Duckhome-Blog beschreibt das Urteil wie folgt:
Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Er favorisiert hier ganz klar das französische Modell. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium “Perspektiven für die Kreativität” des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine “florierende Schattenwirtschaft” entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den “Verwendungsbeschränkungen” aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
Also aus der Content- und Medienindustrie wieder einmal die alten Forderungen: Gleichsetzung mit den Ermittlungsbehörden und auf alles was auch nur nach Medientechnik aussieht, sollen Gebühren erhoben werden. Mann, fällt den Verantwortlichen nicht mal was Neues ein, ihre alten Pfründe zu verteidigen.
z.Bsp. neue Vertriebswege, ausgeglichenes Preis-Leitungsverhältnis, keine austauschbare Massenware












