Archiv für die Kategorie: ‘Trojaner’

22
Dez

Deutsche Schnüffeltechnik für Diktaturen

Erstellt von: Redaktion

Das Deutschland Panzer und anderes Kriegsgerät an diktatorische Länder liefert, ist ja nun keine spektakuläre Meldung mehr. Aber auch deutsche Überwachungstechnik, hier vermehrt auch Überwachungshard- und Software, ist in diesen Länder sehr gefragt. Und wird auch fleißig und bereitwillig von deutschen Firmen geliefert. Zu den eifrigen Abnehmern gehörten und gehören Länder wie Syrien, Iran oder Mubaraks Ägypten. Länder, die der Meinungsfreiheit den Kampf angesagt haben. Und die deutsche Bundesregierung unterstützt diesen Handel, indem sie den Export deutscher Überwachungstechnologie mit Hermesbürgschaften abgesichert hat. Das NDR-Magazin Zapp berichtete in Kooperation mit Wikileaks in der vergangenen Woche, dass deutsche Unternehmen in Geschäfte mit Oman und wohl auch mit Turkmenistan verwickelt sind. Beide Staaten sind bekannt für Verstöße gegen die Meinungsfreiheit und für Zensur im Internet.

Einer größeren Öffentlichkeit bekannt wurde die Gamma-Unternehmensgruppe nach der Revolution in Ägypten. Dort fanden Demonstranten ein geheimes Angebot der britischen Gamma International Ltd. Das Unternehmen bot die Produkte FinSpy und FinFly Lite feil – Überwachungssoftware der modernsten Sorte. Die in Ägypten angebotenen Produkte FinSpy und FinFly gehören zur Gamma-Produktreihe FinFisher. Mit FinFisher ist es möglich, Computer und Smartphones mit einem Trojaner zu infizieren. Ein besonders schlagkräftiges Produkt der FinFisher-Reihe heißt FinFly ISP. FinFly ISP ist für Kunden interessant, die auf Schnittstellen des Telekommunikationsnetzes Zugriff haben. Das können vor allem Sicherheitsbehörden sein, die hierzu im Rahmen der staatlichen Telekommunikationsüberwachung ermächtigt sind. Also in fast allen Staaten der EU. FinSpy könnte den sogenannten Bundestrojaner ersetzen, eine Software zur Quellentelekommunikationsüberwachung. Unklar ist noch, ob das Produkt auch “den technischen, rechtlichen und fachlichen Vorgaben und Erwartungen” genügt, so das BKA. Die Behörde habe die Software deshalb vorerst nur “zu Testzwecken erworben“.

[Glasdemokratie] Na dann ist ja alles halb so schlimm.

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[Update 11.10.2011] Karl Weiss – Wir brechen die Verfassung
 
[Update 10.10.2011] Mittlerweile geben ja verschiedene Bundesländer zu, das sie den Trojaner mehrmals eingesetzt haben. Und der Hersteller des Trojaners ist wohl auch entlarvt, wenn man ein wenig in den Ausschreibungsunterlagen der EU stöbert.
 
Der vom CCC analysierte Trojaner wurde wohl vom LKA in Bayern eingesetzt! Und das wurde schon einmal für rechtswidrig erklärt. Wir können aber getrost davon ausgehen dass den auch andere Bundesländer eingesetzt haben. Eine der Quellen des CCC hat sich heute auch schon selbst offenbart.
 
Die Funktionen des Bundestrojaner die der CCC entdeckt hat, einmal leicht erklärt!


 
Endlich ist es soweit. Seit Jahren versucht der CCC den Bundestrojaner zu bekämpfen. Und immer wieder haben sie gefordert, lasst uns einen untersuchen. Jetzt war es soweit! Dem CCC sind mehrere Varianten des Bundestrojaner zugespielt worden. Und die Ergebnisse der Analyse sind ernüchternd und erschreckend zu gleich! Die entsprechende Pressemitteilung des CCC ist sehr entlarvend! Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Oh Oh!
Nicht erst seit das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz des Bundestrojaners am 27. Februar 2008 durchkreuzte, ist von der unauffälligeren Neusprech-Variante der Spionagesoftware die Rede: von der “Quellen-TKÜ” (“Quellen-Telekommunikationsüberwachung”). Mit anderen Worten, es sollte “doch nur Skype abgehört werden”, weiter nichts!? Tatsächlich aber hat der Trojaner eine Nachladefunktion für beliebige zusätzlich Malware. Wenn dieser Trojaner erst einmal auf einem Rechner installiert ist, steht dieser danach für jeden offen wie ein Scheunentor! Man muss nur anklopfen und den Trojaner freundlich bitten. Und das Kernelmodul räumt allen lokalen Benutzern Adminrechte an. So etwas nennt man sicherheitstechnisch ein Kastatrophe! Zumindest haben die Antivirenhersteller vom CCC inzwischen Kopien des Trojaners erhalten und sollten ihn ab morgen früh erkennen und entfernen können, zumal keine Rootkit-übliche Tarnfunktionalität in dem Kernelmodul implementiert war.
Es gibt sogar schon bundesdeutsche Medien, die sich trauen darüber zu berichten. So z.Bsp. die Zeit! Auch die FAZ hat schon zwei bemerkenswerte Artikel veröffentlicht. Erstaunlich ist, das deutsche Leitmedien die richtigen Gedankengänge veröffentlichen. Na mal, abwarten, ob in der nächsten Woche dem bundesdeutschen politischen Establishment der Arsch auf Grundeis geht? Eines aber ist ganz sicher, dass bundesdeutsche Wahlergenis der Piratenpartei wird in der nächsten Woche wohl locker zweistellig werden.

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13
Jun

Die Anti-Terror-Lüge

Erstellt von: Redaktion

Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.

Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:

DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011

In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:

der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.

[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)

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3
Apr

Bayerntrojaner auch bei kleineren Delikten

Erstellt von: Redaktion

so ist es!

Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.

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Die Demo-Organisatoren sind bestürzt über die Polizeigewalt am Rande der großen und friedlichen Demonstration gegen Überwachung am gestrigen Samstag den 12.9.2009 in Berlin.
Das Organisationsteam der Großdemonstration “Freiheit statt Angst” erklärt zum Verlauf der gestrigen Demo auf dem Potsdamer Platz: “Wir sind froh darüber, dass wir eine breite, friedliche Demonstration erlebt haben. Wir bedauern sehr, dass es am Rande der Demonstration Vorfälle gegeben hat. Hierzu gehört ein Fall, der auf einem Video dokumentiert wurde, dass seit gestern abend im Internet viel Aufmerksamkeit findet.” Auf diesem Video ist dokumentiert, wie ein Fahrradfahrer und eine weitere Person von der Polizei brutal zusammengeschlagen werden.


Das Organisationsteam erklärt weiter: “Wir sind bestürzt über diesen Vorfall. Uns ist völlig unverständlich, wie die Polizei so agieren konnte. So etwas darf nicht wieder passieren! Wir fordern die lückenlose Aufklärung dieses Vorfalles.
Es gibt Erkenntnisse darüber, dass Polizisten auf die rechtmäßige und legitime Frage nach ihrer Dienstnummer mit Gewalt reagiert haben. Aus unserer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass der Staat uns Bürger immer mehr überwacht, aber nicht bereit ist, seine Organe transparent agieren zu lassen.
Es liegen uns auch weitere Hinweise und Informationen vor, über zumindest unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei. Diese werten wir derzeit aus. Ebenso hat sich die Polizei vielfach nicht an die Absprachen mit uns als Organisatoren der Demonstration gehalten, insbesondere haben sie sich nicht an die Zusage gehalten, die Demonstranten nicht zu filmen. Ebenso ist es für uns nicht akzeptabel, dass entgegen der Absprache systematisch Teilnehmer der Demonstration durchsucht wurden.

Wir fordern Freiheit statt Angst – Auch bei Demonstrationen.
Presseerklärung der Polizei zu dem Vorfall
Gegendarstellung eines Betroffenen zur Pressemitteilung der Polizei

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