… der Schatten des Erich Mielke!
Deutschlands Politik sucht verzweifelt nach einem Weg, die DDR mit all ihren Überwachungsmechanismen auferstehen zu lassen. Dazu werden permanent Bürgerängste geschürt. Nach den Warnungen vor angeblich geplanten Terroranschlägen in Deutschland entbrannte auch sofort eine Diskussion über die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Der Chef der Polizeigewerkschaft warnte vor „Sicherheitsdefiziten“ und der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, forderte wie selbstverständlich eine Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung. Einer von vielen Schritten, die nicht dem Schutz vor Terror gelten, sondern einzig und allein in Richtung eines Staates nach Orwells Schreckenszenario “1984″, eines totalitären Überwachungsstaates abzielen, der die Bezeichnung DDR 2.0 dann zu recht verdient hätte. Bomben aus dem Jemen, aus Nigeria und Attentate in Deutschland. Schnell noch einen neuen Terrorfürsten namens Ilyas Kashmiri aus dem Hut gezaubert, weil es der alte bin Laden als Ober-Butzemann auch nicht mehr so recht bringt und fertig ist das neue Schreckenszenario mit denen Bürger in Angst versetzt und gehalten werden. Aus dem europäischen Ausland gibt es merkwürdigerweise keine Warnungen für Reisende nach Deutschland. Selbst in den Panik-USA rührt sich diesbezüglich nichts, was als ein untrügliches Anzeichen für das Nichtvorhandensein von tatsächlichen Bedrohungen gilt. Angenehmer Begleiteffekt: Die Politik findet einen Weg jeden Einzelnen noch mehr überwachen zu lassen und man kann klammheimlich die DDR 2.0 installieren, denn das alte System scheint gefährdet. Wie auch bei der gescheiterten DDR droht die grösste Gefahr aus dem Inneren.
weiterführende Links:
Terrorwarnung als Vorwand für Angriff auf Grundrechte
SWIFT
Das EU-Parlament hat die vom EU-Rat Ende November auf den letzten Drücker im Alleingang verabschiedete transatlantische Übergangsvereinbarung zur Weitergabe von Bankdaten mit recht großer Mehrheit abgelehnt. 378 Abgeordnete votierten bei der Abstimmung am heutigen Donnerstag in Straßburg gegen das Abkommen, 196 dafür. In der abschließenden Debatte am gestrigen Mittwoch hatten die Spitzen der meisten großen Fraktionen den Abgeordneten im Einklang mit der Empfehlung des Innenausschusses bereits geraten, den Vertrag mit den USA abzulehnen. Sie sahen mit der Übereinkunft den in Europa garantierten Grundrechtsschutz nicht gewährleistet. Die Volksvertreter haben damit erstmals von ihrem Mitentscheidungsrecht beim Abschluss internationaler Verträge auch im Bereich innerer Sicherheit Gebrauch gemacht, das sie durch den Vertrag von Lissabon Ende vergangenen Jahres bekommen haben. Die Parlamentsspitze sprach von einem “historischen Moment”. Mit dem Nein der Abgeordneten muss das am 1. Februar in Kraft getretene Abkommen ausgesetzt werden. Der Text sieht dafür eine 40-tägige Kündigungsfrist vor. Damit können US-Behörden zunächst nicht mehr EU-weit auf Überweisungsinformationen des Finanznetzwerks Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) in Europa zurückgreifen. Gesonderte bilaterale Rechtsvereinbarungen zu diesem Zweck sind aber denkbar.
Somit kann man davon ausgehen, das diese Situation nur einen Aufschub darstellt. Es wird von den USA und der EU in naher Zukunft einen neuen Versuch geben, das SWIFT-Abkommen erneut durch das EU-Parlament zu bekommen.