Archiv für die Kategorie: ‘Überwachungsstaat’

5
Apr

VDS zum dritten Mal verfassungswiedrig

Erstellt von: Redaktion

Nach dem rumänischen Verfassungsgerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat heute auch der tschechische Verfassungsgerichtshof das tschechische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Plenum des Verfassungsgerichtshofs hat auf Antrag einer Gruppe von 51 Abgeordneten des Parlaments der Tschechischen Republik am 22. März 2011 die Bestimmungen des § 97 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation und die Verordnung zu seiner Umsetzung aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass die angefochtene Gesetzgebung verfassungsrechtliche Schranken verletzt. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, und kollidiert mit den sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot ergebenden Anforderungen an die Beschränkung des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 10 Absatz 3 und Artikels 13 der Charta.

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3
Apr

Bayerntrojaner auch bei kleineren Delikten

Erstellt von: Redaktion

so ist es!

Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.

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28
Mrz

ver.di verweigert sich ELENA

Erstellt von: Redaktion

moderne Sklaven

ver.di hat im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Initiative zu einem gemeinsamen Vorgehen der Einzelgewerkschaften gegen den elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, ergriffen. Ab sofort sollen die DGB-Gewerkschaften keine Daten ihrer Beschäftigten mehr übermitteln und sich dem Verfahren verweigern. Seit dem 1. Januar 2010 bereits werden im Rahmen des ELENA-Verfahrens monatlich Beschäftigtendaten auf Vorrat gesammelt. ver.di akzeptiert diese Form der Datensammlung und Vorratsdatenspeicherung nicht. Der Deutsche Städtetag hat eine Mehrbelastung für die Wirtschaft in Höhe von mindestens 145 Millionen Euro errechnet. Dies steht in Widerspruch zu dem erklärten Ziel des Projektes ELENA, das Bürokratieabbau, Verfahrenseffizienz und Kostensenkung verspricht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ohne rechtliche Grundlagen den verpflichtenden Datenabruf per ELENA von 2012 auf 2014 verlängert und den Abgleich der ELENA-Daten mit den Betriebsnummerndateien der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Damit wird der Datenschutz massiv beeinträchtigt. Gegen das ELENA-Verfahren sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.

Bundesregierung weitet Vorratsspeicherung von Beschäftigtendaten nochmals aus (Interview mit GERD HERZBERG, stellvertretender ver.di-Vorsitzender)

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Die schwedische Opposition sprach sich am Mittwoch gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus und brachte damit eine Regierungsvorlage zu Fall. Nun droht Schweden eine hohe EU-Strafe. Die bürgerliche Minderheitsregierung des schwedischen Ministerpräsidenten Fredrik Reinfeldt hat am Mittwoch eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Opposition aus Sozialdemokraten, Grünen, Linkspartei und den rechtspopulistischen Schwedendemokraten stimmte gegen den von der Regierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz kann nach erwarteten Änderungen nun frühestens in einem Jahr in Kraft treten. Schweden, das vom EuGH bereits einmal wegen Säumigkeit bei der Umsetzung der Richtlinie verurteilt wurde, drohen damit hohe Bußgelder, weil die Richtlinie nach dem Parlamentsvotum nicht als umgesetzt gilt.

Verdachtsunabhängige Speicherung
Das Gesetz hätte im Sinne der EU-Richtlinie Telekomanbieter dazu verpflichtet, Verbindungsdaten von Telefon, Internet- und E-Mail-Verkehr verdachtsunabhängig für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu speichern.

Zugriff umstritten
Das Gesetz in der nun gescheiterten Form war in Schweden unter anderem deswegen umstritten, weil es laut seinen Kritikern in Bezug darauf, wer letztendlich Zugriff auf die Daten hat, unscharf ist.

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Das Bundeskriminalamt und konservative Hardliner in den Reihen der CDU/CSU dürften in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz demnächst in Erklärungsnot kommen. In einem aktuellen Evaluationsbericht, den das BKA auf Erlass des Bundesinnenministeriums regelmäßig erstellen muss, werden die Ergebnisse der (internationalen) Löschbemühungen u.a. für den Zeitraum 1.-31. Januar 2011 dargestellt.
Diese umfassen nun erstmals eine Evaluation der Löschbemühungen nicht nur – wie bisher – nach einer Woche, sondern auch nach zwei, drei und vier Wochen. Entgegen der bisherigen Darstellung und Interpretation der Löscherfolge zeigt sich nun, dass das Löschen kinderpornografischer Inhalte offenbar zum größten Teil eine zeitliche Frage ist.

Die Zahlen des BKA für Januar 2011 im Einzelnen:
Mitteilungen zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web ins Ausland: 143,
davon wurden

  • innerhalb 1 Woche gelöscht: 97 (68%)
  • innerhalb 2 Wochen gelöscht: 133 (93%)
  • innerhalb 3 Wochen gelöscht: 140 (98%)
  • innerhalb 4 Wochen gelöscht: 142 (99%).

Diese Zahlen belegen, dass das Löschen von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auch im Ausland möglich ist. Es muss jetzt also darum gehen, die internationale Zusammenarbeit so auszubauen, dass die Löschungen noch effektiver und schneller erfolgen können. Die Forderungen nach Netzsperren lassen sich nun nicht mal mehr mit Hilfe des BKA stützen.

Quelle: Linken-Blog

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