Archiv für die Kategorie: ‘Überwachungsstaat’

1
Apr

Massenbeschwerde gegen ELENA

Erstellt von: Redaktion

elena

Einen Monat nach dem Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung haben deutsche Bürgerrechtsorganisationen beim deutschen Verfassungsgericht eine Massenbeschwerde gegen die Datensammlung ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) eingereicht. Über 21.000 Bürger unterstützen laut der Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD die Beschwerde, die am Mittwoch an der Gerichtspforte in Karlsruhe übergeben wurde. Vertreten wird sie unter anderen von Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung Prozessbevollmächtigter war. “Unserer Ansicht nach verstößt ELENA gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Religionsfreiheit”, erklärte Starostik. Rund 90 Prozent der gesammelten Daten würden gar nicht abgefragt und trotzdem hinter dem Rücken der Bürger über eine Dauer von fünf Jahren gespeichert. Seit Anfang Jänner müssen die Arbeitgeber in Deutschland monatlich Daten sämtlicher Arbeitnehmer an eine zentrale Datenbank senden, auf die Mitarbeiter von Arbeits- und Sozialämtern Zugriff haben. Nach den Plänen des deutschen Wirtschaftsministeriums sollen Behörden ab 2012 bei Anträgen auf Arbeitslosengeld, Wohngeld und Elterngeld auf diese Daten zurückgreifen können.
Wie die Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte, liegen bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen ELENA vor. Zuständig ist Richter Johannes Masing, der bereits das Urteil des Ersten Senates zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hatte.

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29
Mrz

Wieder mal Netzsperren, diesmal aus Brüssel

Erstellt von: Redaktion

Wieder mal wird das Märchen von den Netzsperren neu erzählt. Diesmal von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström. Sie erklärt in einem Gastartikel der FAZ, mit den “dunklen Ecken des Internets aufräumen” zu wollen. Ihr Entwurf, den sie heute in Brüssel vorstellt, listet 22 Straftatbestände auf. Somit will sie alle Mitgliedsstaaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Internetseiten zu blockieren und stellt den Entwurf der Richtlinie heute in Brüssel vor. Nachtigall ick hör dir trapsen, wa! Würde die Richtlinie umgesetzt, müsste Deutschland jene Internetsperren einführen, von denen sich die schwarz-gelbe Regierung gerade verabschiedet hatte. Vielleicht handelt die deutsche Regierung ja nach dem Motto: “Wenn Du etwas im eignen Land nicht durchbekommst, mach es über die EU!
Die AK Zensur hat in einer Pressemitteilung auf die Netzsparren-Ankündigung von Cecilia Malmström geantwortet: t: „Internet-Sperren sind Unfug im Kampf gegen Kindesmissbrauch“

Bürgerrechtler sprechen sich gegen den Vorschlag von EU-Kommissarin Malmström aus

Nach einem Vorschlag von Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Innenpolitik, sollen alle EU-Länder eine Sperr-Infrastruktur im Internet aufbauen. Damit sollen Webseiten, die den Missbrauch von Kindern darstellen, blockiert werden. Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) warnt vehement vor dem Versuch, derartige Zensur-Infrastrukturen nun auf europäischer Ebene vorzuschreiben und erklärt dazu: ganze Presseerklärung lesen …

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23
Mrz

Spitzel im deutschen Bundestag

Erstellt von: Redaktion

Der Berliner Verfassungsschutz hatte jahrelang einen Verbindungsmann im Bundestag. Der Geheimdienst arbeitete mit dem Referenten eines SPD-Bundestagsabgeordneten zusammen. Dieser wusste laut “Berliner Zeitung” von der Nebentätigkeit seines Mitarbeiters. Der Fall birgt Brisanz: Über Jahre hinweg arbeitete der Berliner Verfassungsschutz mit dem Referenten eines SPD-Bundestagsabgeordneten zusammen. Der Spitzel hatte auch Zugang zu Geheimunterlagen aus dem Verteidigungsausschuss, berichtete die “Berliner Zeitung” am Dienstag. Der wissenschaftliche Mitarbeiter des früheren SPD-Abgeordneten Andreas Weigel aus Sachsen habe parallel zu seiner Tätigkeit im Parlament auch einen Arbeitsvertrag mit dem Nachrichtendienst gehabt und Aufträge erledigt. Die Zusammenarbeit dauerte demnach von 2003 bis 2005. Der Verfassungsschutz wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Dem Bericht zufolge räumte aber der Ex-Abgeordnete Weigel ein, er habe von der Doppelfunktion seines Mitarbeiters gewusst. Der Fraktionsführung und der Bundestagsverwaltung habe er das aber nicht mitgeteilt. “Er hat mich in meiner Arbeit sehr unterstützt, Reden für mich vorbereitet und Recherchen betrieben”, lobte Weigel gegenüber der Zeitung seinen früheren Referenten. Der SPD-Politiker saß von 2002 bis 2009 im Bundestag. Brisant ist der Fall auch deshalb, weil der Abgeordnete Mitglied des Verteidigungsausschusses des Parlaments war. Darum habe sein Mitarbeiter auch Geheimunterlagen des Gremiums einsehen können, hieß es in dem Bericht. Abgeordnete halten den Fall für problematisch. Der Grünen-Parlamentarier Christian Ströbele sagte, es könne “ein ganz erheblicher Vertrauensschaden entstehen”, wenn Bürger davon ausgehen müssen, dass möglicherweise der Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes mit im Büro eines Parlamentariers sitzt. Selbst Experten beurteilen den Fall kritisch. “Sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei BND (Bundesnachrichtendienst) und MAD (Militärischer Abschirmdienst) ist es Praxis, im Bundestag keine Quellen anzuwerben”, zitierte die Zeitung einen hochrangigen Sicherheitsexperten. “Der Schaden, der für die Dienste bei einer Enttarnung entstehen könnte, wiegt den möglichen Nutzen eines solchen Vorgangs nicht auf.”

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15
Mrz

Geheimjustiz in Berlin?

Erstellt von: Redaktion

[Update 21.03.2010] Zwei Klatschen an zwei Tagen gegen den Berliner Zensurguru! Wichtiger Sieg für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit von Bloggern

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

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10
Mrz

EU-Parlament watscht ACTA:Kommission

Erstellt von: Redaktion

Mit 633 gegen 13 Stimmen hat sich das EU-Parlament am Mittwoch für eine vollständige Offenlegung der Geheimverhandlungen um das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA ausgesprochen. Dabei fielen auch deftige Worte in Richtung Kommission, weil sie das Parlament als “Fußabstreifer” behandelt habe. Das Parlament sprach sich mit überwältigender Mehrheit dafür aus, dass die EU-Kommission den Stand der Geheimverhandlungen zum umstrittenen Anti-Parterie-Abkommen ab sofort offenlegen und das Parlament an den Verhandlungen beteiligen muss. Das Ergebnis ging mit 633 pro und nur 13 Gegenstimmen knapp an der Einstimmigkeit vorbei und ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Alexander Alvaro, einer der profiliertesten Parlamentarier der liberalen Fraktion: “Jedes internationale Abkommen, das massiven Einfluss auf das Leben der Europäischen Bürger hat, muss transparent und öffentlich beraten werden – insbesondere, wenn über Maßnahmen wie Internet-Sperren und Dritthaftungen für Internet-Service-Provider entschieden werden soll. Wir erwarten von der Kommission, dass sie sich an bestehendes Recht hält und verhindert, dass ACTA zum Akronym für Another Crazy Treaty Agreed wird.” Martin Ehrenhauser (Liste Martin) sieht in dem Abstimmungsergebnis “einen weiteren positiven Schritt des Europaparlaments bei der Verteidigung der Bürgerrechte, dem nun konkrete Taten der EU-Kommission folgen müssen.” Die Verhandlungen seien transparent zu führen oder abzubrechen, so Ehrenhauser, wenn die Kommission den Forderungen des Parlaments nicht nachkomme, solle ein Verfahren vor dem EuGH angestrengt werden.

[Glasdemokratie] Hoffentlich die verlieren das Rückgrat nicht gleich wieder, dass sich wie durch ein Wunder, komischerweise, überraschend angefunden hat.

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