[Update 03.07.2009] Interview mit Professor Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag und dem Urteil des BverfG auf dem Blog von Radio Utopie.
[Update 19.06.2009] Eine sehr gute Zusammenfassung der Bundestagsdebatte über das ZugErschwG am gestrigen Abend findet sich bei Futurezone.
So, Frau Zensursula hat es also doch fertig gebracht, dass das Bundeskabinett das ZugErschwG beschließt. Und die deutschen Märchenschau hat als Alibi dann doch nochmal den Markus Beckedahl interviewt. Kann ja jetzt auch nichts mehr passieren, zumal die immer noch nicht die Materie verstanden haben. So wird man jetzt die Indianer vom Manitu beim Wort nehmen müssen und hoffen, das die Verfassungsklage einreichen. Und viel Zeit bleibt nicht in Deutschland, denn nach den Wahlen wird die CDU ihre weiteren Begehrlichkeiten (Glücksspiele, Contentindustrie und Gewaltvideos) in das Gesetz pressen lassen. Und somit wird im 60zigsten Jahre des Grundgesetzes in Deutschland wieder die Zensur eingeführt und die Gewaltenteilung wieder abgeschafft.
P.S. Wie man bei Fefe lesen kann, geht Frau von der Leyen jetzt schon das nächste Projekt an. Sie bekämpft jetzt auch erfolgreich Altersarmut und Obdachlosigkeit.
16.06.2009 12:53 über 130200 Mitzeichner der Petition gegen Netzsperren, deren Mitzeichnerfrist heute ausläuft. Der absolute Rekord! Nur leider kümmert das die Zensursula herzlichst wenig. Die große Koalition hat sich auf einen Entwurf des neuen ZugErschwG (Zugangserschwerungsgesetz) geeinigt. Somit wird wohl am Donnerstag das Gesetz beschlossen und somit theoretisch wieder eine Zensur in Deutschland möglich. Und was möglich ist, wird auch gemacht! Nach dem Schattenboxen der SPD ist sie doch erwartungsgemäß umgefallen.
Es kommt somit wieder Arbeit auf das Bundesverfassungsgericht zu.
Jetzt wird die Benutzung von offenen DNS-Servern Pflicht. Immer mehr öffentliche VPN-Dienste werden enstehen und das Gesetz ab absurdum führen. Und damit war es nicht die letzte Schlacht und der letzte Krieg.
Der deutsche Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag wenigstens so getan, als ob er gegen die Pläne der Internetsperren einige Bedenken hat. “Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit”, heißt es im Beschluss der Länder. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein “Over-Blocking” zu verhindern. Boah, so ein Begriff von deutschen Internetausdruckern!? Gravierende Einwände hat der Bundesrat auch gegen eine Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Na ja immerhin was. Gleichzeitig ist heute durch die kleine Anfrage der FDP-Fraktion herausgekommen, das die Bundesregierung was Kinderpornogarphie im Internet angeht, NULL Ahnung hat. Zitat ODEM.blog:
Klar wird aus der Antwort: Die Bundesregierung ist Ahnungslos bis zum abwinken, will aber dennoch ein Internet-Sperr-Gesetz.
Ein paar Highlights: Read the rest of this entry »
Im Bundesrat braut sich Widerstand gegen den umkämpften Gesetzesentwurf “zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” zusammen. Die Bemühungen der Bundesregierung, der Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet “flankierend zur konsequenten Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Täter” entgegenzuwirken, seien zwar zu begrüßen. An der Durchführbarkeit des konkret vorgeschlagenen Wegs haben die Wirtschaftspolitiker aber genauso wie viele andere Experten massive Zweifel. “Erhebliche Bedenken” hat der Wirtschaftsausschuss gegen die geplante Bestimmung, wonach “allein das Bundeskriminalamt ohne die Möglichkeit der Überprüfung” das geheim zu haltende Filterverzeichnis erstellen solle. Dies sei rechtsstaatlich kaum zu rechtfertigen, zumal von den Web-Blockaden auch legale Seiten erfasst sein könnten. “Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit”, heißt es in der Empfehlung. Gravierende Einwände haben die Wirtschaftspolitiker auch gegen die im Raum stehende Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Damit werde letztlich unterstellt, dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstelle.
Glasdemokratie: Tut sich da was, in die richtige Richtung? Weiter Leute, unterschreibt die Petition gegen Internetsperren (104.670 Unterzeichner am 01.06.2009)