Überwachung!
Die Mächtigen aus Brüssel drohen mal wieder in Richtung Bundesrepublik Deutschland. Die Deutschen sollen doch endlich die EU-Richtlinie zur sechsmonatige Vorratsdatenspeicherung aller digitalen Kommunikationsdaten umsetzen. Natürlich finden sich gleich deutsche Unionspolitiker wie Bosbach und Schünemann, die in das selbe Überwachungshorn blasen und auch die gleichen haltlosen Parolen wieder hervor kramen. Bosbach : «Die Vorratsdatenspeicherung ist ein unverzichtbares Instrument zur Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten. In vielen Tatkomplexen gibt es als Ermittlungsansatz nur elektronische Spuren und sonst nichts.» Der niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann will jetzt alle Bilder im Netz scannen lassen um sie mit von dem Verein “WHITE IT” zu Verfügung gestellten Hashwerten vergleichen zu lassen. Sozusagen der Generalverdacht für alle digitalen Bilder! Es soll nach dem gleichen Prinzip wie im Urheberrecht vorgegangen werden: Rechteinhaber scannen das Web und P2P-Netzwerke auf Teufel komm raus nach rechtsverletzendem Content. Hieraus resultieren allein in Deutschland hunderttausende von Abmahnungen jährlich.
Nur, der Besitz sowie die Verbreitung von Kinderpornographie ist ein Straftatbestand. Die Aufklärung und Erforschung von Straftaten ist Sache von Polizei und Staatsanwaltschaft. Es geht also anders als im Urheberrecht nicht um den Schutz und die Verteidigung zivilrechtlicher Rechtspositionen. Die Erforschung von Kommunikationsinhalten stellt jedenfalls außerhalb des frei zugänglichen Teils des Netzes einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und somit einen Verstoß gegen das Grundgesetz dar.
Eines sollte dem deutschen Bürger immer wieder ins Bewusstsein drängen, das Argument “Kinderpornographie” liegt in der Liste der begangenen Straftaten an letzter Stelle! Trotzdem wird dieses Argument immer wieder dazu heran gezogen, um alle digital kommunizierenden Bürger unter generalverdacht zu stellen.
Der einzige deutsche Lichtblick, in dieser Sache, ist die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie will die Daten weiterhin nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern lassen, also das von ihr favorisierte «Quick Freeze»-Verfahren. Auch erinnerte Leutheusser-Schnarrenberger daran, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung derzeit überarbeitet wird. Mehr als fünf EU-Länder hätten die Richtlinie bislang nicht umgesetzt. „Diese Richtlinie ist gescheitert, und deshalb nehmen wir an dem Evaluierungsprozess teil“, sagte die FDP-Politikerin.
Auch im Jahr 2012 wird die deutsche Unionsregierung versuchen, Gesetze zu schaffen, die es ihr ermöglicht, ihre Bevölkerung allumfassend überwachen zu lassen.
Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:
der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.
[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)
Das Bundeskriminalamt und konservative Hardliner in den Reihen der CDU/CSU dürften in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz demnächst in Erklärungsnot kommen. In einem aktuellen Evaluationsbericht, den das BKA auf Erlass des Bundesinnenministeriums regelmäßig erstellen muss, werden die Ergebnisse der (internationalen) Löschbemühungen u.a. für den Zeitraum 1.-31. Januar 2011 dargestellt.
Diese umfassen nun erstmals eine Evaluation der Löschbemühungen nicht nur – wie bisher – nach einer Woche, sondern auch nach zwei, drei und vier Wochen. Entgegen der bisherigen Darstellung und Interpretation der Löscherfolge zeigt sich nun, dass das Löschen kinderpornografischer Inhalte offenbar zum größten Teil eine zeitliche Frage ist.
Die Zahlen des BKA für Januar 2011 im Einzelnen:
Mitteilungen zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web ins Ausland: 143,
davon wurden
- innerhalb 1 Woche gelöscht: 97 (68%)
- innerhalb 2 Wochen gelöscht: 133 (93%)
- innerhalb 3 Wochen gelöscht: 140 (98%)
- innerhalb 4 Wochen gelöscht: 142 (99%).
Diese Zahlen belegen, dass das Löschen von Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt auch im Ausland möglich ist. Es muss jetzt also darum gehen, die internationale Zusammenarbeit so auszubauen, dass die Löschungen noch effektiver und schneller erfolgen können. Die Forderungen nach Netzsperren lassen sich nun nicht mal mehr mit Hilfe des BKA stützen.
Quelle: Linken-Blog
Das Bundesjustizministerium hat einen ersten Entwurf des “Gesetzes zur Förderung der Löschung kinderpornografischer Inhalte” fertiggestellt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung. Es soll das heftig umstrittene Internet-Sperrgesetz (“Zugangserschwerungsgesetz”) ersetzen, das 2009 während der schwarz-roten Koalition auf Initiative der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen entstand. Laut Osnabrücker Zeitung, welcher der Gesetzentwurf vorliegen soll, wird das Löschgesetz das Websperren-Gesetz außer Kraft setzen. “Alle bisher vorliegenden statistischen Erhebungen zeigen, dass kinderpornografische Inhalte in erster Linie auf Servern in Staaten mit ausgebauter Internet-Infrastruktur zu finden sind”, zitiert die Zeitung den Gesetzestext – und belegt damit, dass eines der Hauptargumente der Gegner des von-der-Leyen-Gesetzes schließlich doch noch durchgedrungen ist. Die Koordination der Löschung wird das BKA übernehmen. Allerdings müssen die Ermittler ihre Erkenntnisse an die zuständigen Strafverfolger vor Ort weitergeben. Die Behörde muss kontrollieren, ob ihren Löschaufforderungen Folge geleistet wurde, und der Bundesregierung eine monatliche Statistik vorlegen. Zusätzliche Befugnisse erhält das BKA nicht.
Zumindest erstmal einen Entwurf machen. Und hinterher wenn es nicht klappt, die Hände in Unschuld waschen, denn dann hat ja die EU-Innenkommissarin Censilia Schuld.
frohe Heiterkeit
[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das “endgültige Aus für Netzsperren” verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz “Löschen statt Sperren” tatsächlich zur Geltung zu bringen.
Wie so ebend bei heise.de berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Ja gehts noch? Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!
Nach seiner Aussage bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!?
Ja nee, is klar!
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.
[Glasdemokratie] Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem Weihnachtsmann FDP gewarnt.