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“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren. Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet. Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur. “Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.
Die Wahlen rücken immer näher und was ist da wichtiger, als nochmal auf die Parteien hinzuweisen, die in Deutschland wieder Überwachung und Zensur einführen wollen. Leute überlegt euch gut, ob ihr eine neue Stasi wollt. Der Blog “Schwarze Pest” hat Recht.
BÜRGER WEHRT EUCH!
In der Wahlkabine ist “Gehirn einschalten” erste Bürgerflicht!
Die Überwachung des Staates richtet sich gegen jeden einzelnen von uns. Das zumindest behaupten Juli Zeh und Ilija Trojanow in ihrem neuen Buch “Angriff auf die Freiheit”. “In gewisser Weise sind wir schon ganz nah an der Vision von Orwell dran”, sagt Zeh. “Es gibt ein zentrales Element, wie er sich das Privatleben vorstellte in seinem Buch ’1984′. Da gab es Bildschirme in allen Wohnungen, die funktionierten in beide Richtungen. Videoüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung: Was das wirklich bedeutet, wissen wir meist nicht.
Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte
Hanser Verlag
170 Seiten
ISBN: 978-3446234185
Preis: 14,90 Euro
Die Politiker sagen, es seien alles Mittel gegen die terroristische Bedrohung. Schutz vor dem Terrorismus ist für Juli Zeh und Ilija Trojanow lediglich ein Spiel mit unserer Angst, ein fadenscheiniges Argument der Politik, um an unsere Daten heranzukommen. “Es gibt überhaupt keinen Beleg dafür, dass irgendein potentieller Anschlag vereitelt wurde aufgrund der neuen Gesetze”, so Trojanow. Alle sind scharf auf private Daten. Der Staat möchte die biologischen Merkmale der Bürger kennen. Die Wirtschaft sammelt Informationen über die Vorlieben ihrer Kunden. Arbeitgeber suchen mit illegalen Überwachungen nach schwarzen Schafen unter ihren Mitarbeitern. Die Warnungen vor Terror und Wirtschaftskriminalität lenken von einer Gefahr ab, die uns allen droht: der transparente Mensch!
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Leider hat das Rufen vom Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Politikerwüste niemand vernommen. Aber das hatten wir ja schon vorausgesagt! Der Bundesrat ließ am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Zugangserschwerungsgesetz passieren. Es tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Adressen aufgerufen werden, die auf einer vom Bundeskriminalamt verwalteten Liste stehen, auf der URLs verzeichnet sind, unter denen kinderpornografische Inhalte zu sehen sein sollen. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Die aufrufende IP wird aber schon gespeichert. VORSICHTSHALBER, wer weiss, wozu die deutsche Regierungsmannschaft diese Daten noch mal benutzen wird.
Eine öffentliche Petition gegen das Gesetz fand über 134.000 Unterzeichner – so viele wie bisher keine andere in der Geschichte des E-Petitionssystems des deutschen Bundestags. Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, hat ebenso wie der Piratenpartei-Abgeordnete Jörg Tauss angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Tauss will das Zustandekommen des Gesetzes zunächst durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Glasdemokratie: Es dürfen erste Wetten abgegeben werden, wann denn die deutsche Sperrliste des BKA´s, das erstemal öffentlich wird. Die DNS-Server der deutschen Zensurprovider werden zukünftig wohl arbeitslos. Aber vielleicht auch nicht, denn öffentliche DNS-Server werden in Deutschland über kurz oder lang, eh VERBOTEN!