Archiv für die Kategorie: ‘Internetblockaden’

Es gibt immer wieder mutige Menschen, die Internet-Sperrlisten (internationaler Vergleich) veröffentlichen, um zu beweisen, dass diese vom Staat als Zensurmaßnahme missbraucht werden könnte. Gerade in Zeiten, in der eine Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur stattfindet. So landete ein finnischer Blogger, der die finnische Sperrliste veröffentlicht hatte, mit seinem Blog selber auf dieser Sperrliste. Die Veröffentlichung der dänischen Sperrliste ist jetzt dem “Schutzalter”-Blog zum Verhängnis geworden. Der Betreiber ist mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Technik beglückt worden. Netzpolitik.org schreibt dazu:

Laut Begründung der Hausdurchsuchung (PDF) ist durch ihr/sein Posting “davon auszugehen, dass der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat,” und ferner ist es “ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines/ihres Computers gespeichert hat” – das wäre natürlich strafbar als Besitz kinderpornographischer Schriften gemäß §184b.

und der Lawblog schreibt weiter:

Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte – wie vom Gesetz gefordert – einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen.

 
Viele Kommentatoren in den verschiedensten Blog´s gehen von einem gezielten Einschüchterungsversuch des deutschen Staates aus.
Glasdemokratie: Es kommen baldige Zeiten, bei denen deutsche Internetbesucher dieses angezeigt bekommen ;-) , wenn sie unseren Blog besuchen wollen.

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9
Feb

Internetsperren – das nächste Gutachten

Erstellt von: Redaktion

Vor kurzem haben wir erst über das Gutachten des BVDW zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” berichtet. Jetzt hat auch der Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages ein Gutachten zu den geplanten “Sperrverfügungen gegen Internetprovider” veröffentlicht. Seit heute ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes dank netzpolitik.org öffentlich einsehbar. Auch in diesem Gutachten kommt man zu der Erkenntnis, das Internetsperren mit recht einfachen Mitteln zu umgehen sind. Und das dieses technische Wissen entsprechend auch bei der jeweiligen Zielgruppe vorhanden ist. (Seite 21) Als sehr gutes technisches und effektives Beispiel einer Internetsperre wird in diesem Gutachten sogar die Great FireWall of China genannt. (Seite 25) Wir erinnern uns noch sehr gut an den multimediale Aufschrei der westlichen Presse angesichts der internettechnischen Zensur zu den olympischen Spielen in China. Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel. Da Deutschland ja von beratungsresistenten Politiker regiert wird, wird auch dieses Gutachten die Einführung von Internetsperren in diesem Land nicht verhindern. Somit stellen die Pläne der Bundesregierung ein Dammbruch für Internetzensur in Deutschland da und gefährden die offene Infrastruktur des Netzes und unsere Kommunikationsfreiheiten. Und wieder einmal schweigt die gesamte deutsche Printpresse zu beiden Gutachten.
Wir bedanken uns ausdrücklich bei netzpolitik.org für die Veröffentlichung des Gutachten der Bundesregierung und können nur hoffen das es vielen Internetnutzern in Deutschland bekannt wird.

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Das sich in Deutschland der Rollstuhldiktator und die Zypresse nicht mit Gesetzen auskennen ist ja hinlänglich bekannt. Aber jetzt auch noch die übermütterliche Ursula. Der BVDW hat ein Rechtsguthaben zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” anfertigen lassen. Und aus diesem geht zweifelsfrei hervor, dass das Grundgesetz die Blockade von Webseiten und das Kappen von Internetanschlüssen nicht oder nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Schon aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses könnten gegenwärtig Zugangsanbieter nicht dem Bestreben der CDU-Politikerin nachkommen. Weiter seien die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz zu berücksichtigen. Zugangsanbietern sei es laut Telekommunikationsgesetz auch untersagt, Inhalte und Umstände der Telekommunikation für Zwecke der Sperrung zu verwenden. Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Informationen durch Manipulationen im Zusammenhang etwa mit IP-Adressen, Domain-Namen, Portnummern oder URLs seien folglich als unzulässige Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aufzufassen. Eine klare Absage erteilt das Gutachten auch Forderungen zur Einführung der Sperrung kompletter Internetanschlüsse, wie sie derzeit vor allem in Frankreich im Rahmen einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden.
 
Aber da ja deutsche Politiker beratungsresistent sind und meistens eine Hintertür finden, wird das Rechtsguthaben wieder ganz schnell in irgendeiner Rundablage verschwinden.

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