Archiv für die Kategorie: ‘Internetblockaden’

6
Mai

Die EU will nach der ICANN greifen

Erstellt von: Redaktion

Den Amerikaner kann man sicherlich einiges vorwerfen. EINIGES! Aber das sie bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) nicht neutral wären, sicherlich NICHT. In der ICANN werden Kernressourcen des Internets wie Top-Level-Domains und das Domain Name System verwaltet. Bisher ist die Tätigkeit der ICANN durch ein Abkommen mit dem US-Handelsministerium geregelt, das Ende September ausläuft. Die EU-Kommissarin Viviane Reding (das ist die mit der elektronische ID für alle EU-Bürger und enge Freundin unseres Bundesrollstuhlfahres) will sich jetzt für mehr Transparenz und Unabhängigkeit bei der internationalen Verwaltung des Internets unter der Führung der EU einsetzen. Gleichzeitig auch noch privatisieren. :vogel: Somit hätte endlich die Contentindustrie, das Internet unter seiner Kontrolle. Das wäre der SUPERGAU. Das diese EU-Flaschen-Lobbyisten die Kontrolle über die ICANN bekommen, muss unter allen Umständen verhindert werden. Die wollen endgültig die Kontrolle über die DNS-Verwaltung und somit ihre Internetsperren vervollkommnen!
Wie gesagt man kann den Amerikaner einiges vorwerfen, aber den Job bei der Verwaltung der ICANN haben sie gut gemacht. Bei diesem Punkt sollte Präsident Obama den Mut haben, den Europäern eine Abfuhr zu erteilen.
Glasdemokratie: Internetneutralität ist wirklich das LETZTE was wir europäischen Regierungen und ihren Bürokraten zutrauen!

6
Mai

Bundespolitiker = Internetausdrucker

Erstellt von: Redaktion

Internetausdrucker, Diätenverbrater, Pansonsasseln, Abfindungsmaden, Volkszertreter, Bundestagshocker, Mikadostäbchen, alles Begriffe die bundesdeutsche Politiker treffend bezeichnen. Aber mit dem Internet ausdrucken ist jetzt Schluß. Auch wir nehmen an der Aktion “Politiker-Stopp” teil. Unsere Seite ist ab sofort über den Internetbrowser nicht mehr ausdruckbar. So müssen jetzt für alle Bediensteten der Politiker, Digitalkameras angeschafft werden, damit der Bildschirm abfotografiert werden kann. Und das kostet leider wieder Steuergelder. Aber vielleicht sollte der deutsche Bundestag sich ja von Überwachungs-Lidl sponsern lassen.
Gegen den Uschi-Filter läuft gerade eine Online-Petition noch bis zum 16.06.2009! Stand 06.05.2009: fast 30000 Mitzeichner (Dringend mitzeichnen!) Und wenn man einmal dabei ist, die Petiton “Datenschutz – Surfprotokollierung” gleich mitzeichnen. Wie man sich als Moderator des Petitionforums verbiegen muss, beschreibt sehr schon ein Zyniker. Teufelszeug wie “Links” sind dort strengstens verboten. Durch ihre eigene geschaffene “Störerhaftung” machen sie sich in die Hosen. Unterwürfigkeit habe wir noch vergessen, und unterwürfig muss man dort als Moderator sein.

Bitte bedenken Sie auch, dass Sie sich auf der Internetseite des Deutschen Bundestages bewegen.

Bitte was? Ist das schon der versteckte Hinweis auf eine Onlineüberwachung der Forenmitglieder? :head:
Nicht umsonst denken immer mehr deutsche Mitbürger, das ohne das Bundesverfassungsgericht, die BRD schon längst zu einer Bananenrepublik verkommen wäre.

22
Apr

Kein Sonderkündigungsgrund bei der Zensurkom

Erstellt von: Redaktion

Margot Honecker grüsst Zensursula

Seit dem 17. April ist Deutschland wieder eine Zensurzone. Am heutigen Tag, dem 22. April 2009, will das Bundeskabinett ein verschärftes Gesetz zur Sperrung von Websites [P.S. Pflichtlink] beschließen, die Kinderpornografie darstellen oder anbieten. Nicht das die Menschen in Deutschland jetzt denken, sie hätten dadurch ein Recht auf Sonderkündigung ihres Providervertrages. Mitnichten! Ein Schriftwechsel mit der skandalgeschüttelten Zensurkom beweisst, das man zwar die Unrechtmäßigkeit der Sperrung erkannt hat, ein Sonderkündigungsrecht räumt man seinen Kunden aber nicht ein.
O-Ton Zensurcom:

Hinweis zur Bearbeitung: Hallo Herr Hxxx, hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung oder Weiterleitung. Vielen Dank und frohe Ostertage! Anja

Müßig zu erwähnen, das man den Fragenden sofort als pädophil verdächtigt. Alle Kunden der deutschen Zensurkom, die auf ein Sonderkündigungsrecht pochen, müssen sich im Klaren sein, sie werden sofort als Pädophile bei der Zensurkom geführt und natürlich auch gleich dem BKA gemeldet.

Deutschland versinkt wieder zur DIKTATUR!.

Die laienhafte Uschi hat es geschafft. Die Internetzensur in Deutschland ist erfolgreich eingeführt. Wie heise online um 11:13 Uhr meldet, haben fünf große deutsche Internetprovider Verträge mit dem Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, mit dem sie den Zugang zu Webseiten mit kinderpornographischen Inhalten erschweren wollen. Diese Fünf sind wie schon vermutet, die Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Hansenet/Alice, Telefonica/O2 und Kabel Deutschland. Über die genauen Inhalte der öffentlich nicht zugänglichen Verträge haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart. Es soll halt niemand schwarz auf weiss nachlesen können, daß freiwillig in Deutschland gegen das Grundgesetz verstoßen wird. Die Uschi äußerte sich auch zu einem “Gerücht, dass Seiten gesperrt würden, die nichts mit Kinderpornographie zu tun haben”. Das BKA werde die Filterliste sorgfältig ermitteln und die volle Verantwortung dafür übernehmen. Bei Bedenken werde auf der als “roter Ampel” fungierenden Stopp-Seite ein Ansprechpartner bei der Polizeibehörde genannt. Na wunderbar, wer sich da dann beschwert, gerät gleich in die Mühlen der deutschen Justiz und kann sich noch nicht mal beschweren, denn er hat sich ja freiwillig beim BKA gemeldet.
Selbst Missbrauchsopfer sind gegen Internetsperren. In einem Interview für die zeit online sagte Christian Bahls:

Denn die Regierung will nur die Verbreitung der “Dokumentation des Missbrauchs” einschränken, nicht den Missbrauch selbst. Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort.

Ob die Einführung der Internetzensur wohl was mit dem heutigen Geburtstag, der ehemaligen Ministerin für Volksbildung der DDR, Margot Honecker zu tun hat?
Spiegel Online spricht öffentlich das böse Wort “Zensur” aus. Landet deren Seite jetzt auch auf der Sperrliste?

1
Apr

Zensur im Gesetzentwurf

Erstellt von: Redaktion

Sollten Sie immer noch Zweifel daran haben, ob mit der Sperre von Kinderpornographieseiten auch eine Zensur in Deutschland eingeführt werden soll, dann können Sie sich jetzt selbst davon überzeugen. WIKILEAKS hat jetzt einen aktuellen Arbeitsentwurf zum Internetzensurgesetz veröffentlicht. Da erscheint doch die Hausdurchsuchung bei dem Betreibers der de-Domain von WIKILEAKS gleich in einem anderen Licht. Der Blog von FeFe hat das ganze schon richtig eingeschätzt:
 
Völlig klar, das Volk informieren, das ist völlig untragbar. Unakzeptabel! Nicht hinnehmbar! Wo kämen wir da hin, wenn das Volk sowas hier liest:

(3) Die Diensteanbieter trifft kein Verschulden, wenn im Rahmen der Durchführung der Maßnahmen zur Erschwerung des Zugangs auch Seiten gesperrt werden, die keine Kinderpornographie enthalten.

Das wird schon direkt einkalkuliert und ins Gesetz geschrieben. Wenn das Volk das sieht, fängt es womöglich zu denken an, und fragt sich, ob hier überhaupt Kinderpornographie gesperrt werden soll, oder ob es nicht um ein Feindsenderverbot geht. Das kann sich ja jeder vorstellen, wie das BKA dann im Einzelfall haftet, wenn blog.fefe.de versehentlich auf der Zensurliste landet.
Ihr werdet nicht glauben, womit die das Begründen. Achtung, festhalten:

Die Dimension der Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet in Deutschland verdeutlicht die Anzahl der Beschuldigten in einzelnen großen Ermittlungskomplexen allein in Deutschland (z.B. Operation Marcy: 530; Operation Penalty: über 1.000; Operation Mikado: 322; Operation Himmel: 12.000; Operation Smasher: 987) (vgl. hierzu die Pressemitteilung des) Bundeskriminalamtes vom 27. August 2008 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich schwerer und organisierter Kriminalität).

JA! Sie benutzen wirklich Operation Himmel, das größte Debakel der Geschichte des BKA, wo sie am Ende so gut wie niemanden anklagen konnten, als Begründung!
 
Aber halt, geht noch weiter:

Die technologieneutrale Ausgestaltung des Gesetzentwurfes geht mit Blick auf beabsichtigten Vereinbarungen davon aus, dass lediglich – möglichst „grundrechtsschonend” – die so genannte DNS-Sperre eingesetzt wird. Diese Sperrtechnik ist nach diesseitiger Auffassung nicht mit einem Eingriff in das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis verbunden, weshalb auch keine Ausnahmeregelungen zu § 88 TKG in dem Entwurf enthalten sind.

 
Seht ihr? DNS-Manipulation ist kein Eingriff ins Fernmeldegeheimnis! Das ist gut zu wissen. Dann hätte der Bundestag sicher auch nichts dagegen, wenn jemand ihren DNS-Server manipulieren würde, oder? Immerhin fällt ihnen selber auf, dass sie da keine Argumente für haben, daher:

(Anmerkung: Hier muss ausführliche Begründung folgen über DNS-Sperre und Gründe, weshalb damit kein Eingriff in Art 10 GG damit auch $88 TKG irrelevant ist, s. hierzu im Wesentlichen Stellungnahme der Ressorts BMI, BMFSFJ und BMWi vom 19.02.09)

 
Argumente gibt es nicht, daher verweisen wir auf Aussagen von uns selbst!
 
Mittlerweile ist es in Old Germany schon soweit das der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Dr. Thilo Weichert, eine solche ernüchternde Bilanz des Jahres 2008 zieht. Und sich auch nicht scheut, offen von einem Skandaljahr zu schreiben.

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