Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Die französische Regierung ist mit einem neuen Anlauf gescheitert, Internetsperren für Raubkopierer einzuführen. Die Nationalversammlung vertagte die Abstimmung über den in Frankreich und der EU heftig umstrittenen Gesetzentwurf am Dienstag auf September. Eigentlich sollte der Text am Donnerstag endgültig beschlossen werden. Aber rund 900 Änderungsanträge sowie Widerstände aus allen politischen Lagern machten das Votum nach Angaben von Parlamentspräsident Bernard Accoyer vor der Sommerpause unmöglich. Die abermalige Vertagung ist ein herber Rückschlag für das Vorhaben von Staatspräsident Nicolas Sarkozy, Frankreich zum Vorreiter im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Musik und Filmen im Internet zu machen.
Die Bedeutung des Internet für die Teilhabe am demokratischen Leben und die Meinungsäusserung sei so hoch, so der angerufene Verfassungsrat, dass ein Aussperren aus dem Netz gegen Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789 verstosse. Die Sanktion könne allenfalls von einem Richter, nicht aber von einer Behörde beschlossen werden.
Kleiner Scherz am Rande:
Im kleinen Kreis scherzte der neue Kulturminister Frédéric Mitterrand indes laut Vertrauten, er habe bereits zwei Internetanschlüsse, um im Fall des Falles einer Netzsperre zu entkommen.
Glasdemokratie: Ein Sprichwort lautet: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!
Leider hat das Rufen vom Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Politikerwüste niemand vernommen. Aber das hatten wir ja schon vorausgesagt! Der Bundesrat ließ am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Zugangserschwerungsgesetz passieren. Es tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Adressen aufgerufen werden, die auf einer vom Bundeskriminalamt verwalteten Liste stehen, auf der URLs verzeichnet sind, unter denen kinderpornografische Inhalte zu sehen sein sollen. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Die aufrufende IP wird aber schon gespeichert. VORSICHTSHALBER, wer weiss, wozu die deutsche Regierungsmannschaft diese Daten noch mal benutzen wird.
Eine öffentliche Petition gegen das Gesetz fand über 134.000 Unterzeichner – so viele wie bisher keine andere in der Geschichte des E-Petitionssystems des deutschen Bundestags. Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, hat ebenso wie der Piratenpartei-Abgeordnete Jörg Tauss angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Tauss will das Zustandekommen des Gesetzes zunächst durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Glasdemokratie: Es dürfen erste Wetten abgegeben werden, wann denn die deutsche Sperrliste des BKA´s, das erstemal öffentlich wird. Die DNS-Server der deutschen Zensurprovider werden zukünftig wohl arbeitslos. Aber vielleicht auch nicht, denn öffentliche DNS-Server werden in Deutschland über kurz oder lang, eh VERBOTEN!
[Update 03.07.2008] Oh mann, man kommt schon gar nicht mehr hinterher. Der Herr Taus hat heute eine bemerkenswerte Rede im Bundestag über Grundrechte gehalten! Fefe meint, er hätte ordentlich mit seinem Schuh aufs Pult geschlagen. (bildlich gesprochen)
Wir hatten eigentlich die Indianer von MANITU in Verdacht, das sie die ersten sein würden, die gegen das ZugErschwG Verfassungsklage einreichen. Aber das macht ja jetzt, als erster, doch der Herr Tauss. Er fühle sich durch das verwirrende Vorgehen von Schwarz-Rot in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt, schreibt der wegen des Gesetzesbeschlusses von der SPD-Fraktion zur Piratenpartei gewechselte Baden-Württemberger in der Klageschrift.
Der britische Guardian hat eine interaktive Karte zur Netzzensur weltweit veröffentlicht. Traurige Wirklichkeit, in der Kategorie “Social” ist jetzt auch Deutschland vertreten.
Internet censorship: who controls what.