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Nach dem rumänischen Verfassungsgerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat heute auch der tschechische Verfassungsgerichtshof das tschechische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Plenum des Verfassungsgerichtshofs hat auf Antrag einer Gruppe von 51 Abgeordneten des Parlaments der Tschechischen Republik am 22. März 2011 die Bestimmungen des § 97 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation und die Verordnung zu seiner Umsetzung aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass die angefochtene Gesetzgebung verfassungsrechtliche Schranken verletzt. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, und kollidiert mit den sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot ergebenden Anforderungen an die Beschränkung des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 10 Absatz 3 und Artikels 13 der Charta.
ver.di hat im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Initiative zu einem gemeinsamen Vorgehen der Einzelgewerkschaften gegen den elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, ergriffen. Ab sofort sollen die DGB-Gewerkschaften keine Daten ihrer Beschäftigten mehr übermitteln und sich dem Verfahren verweigern. Seit dem 1. Januar 2010 bereits werden im Rahmen des ELENA-Verfahrens monatlich Beschäftigtendaten auf Vorrat gesammelt. ver.di akzeptiert diese Form der Datensammlung und Vorratsdatenspeicherung nicht. Der Deutsche Städtetag hat eine Mehrbelastung für die Wirtschaft in Höhe von mindestens 145 Millionen Euro errechnet. Dies steht in Widerspruch zu dem erklärten Ziel des Projektes ELENA, das Bürokratieabbau, Verfahrenseffizienz und Kostensenkung verspricht. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ohne rechtliche Grundlagen den verpflichtenden Datenabruf per ELENA von 2012 auf 2014 verlängert und den Abgleich der ELENA-Daten mit den Betriebsnummerndateien der Bundesagentur für Arbeit beschlossen. Damit wird der Datenschutz massiv beeinträchtigt. Gegen das ELENA-Verfahren sind mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.
Die schwedische Opposition sprach sich am Mittwoch gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aus und brachte damit eine Regierungsvorlage zu Fall. Nun droht Schweden eine hohe EU-Strafe. Die bürgerliche Minderheitsregierung des schwedischen Ministerpräsidenten Fredrik Reinfeldt hat am Mittwoch eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Opposition aus Sozialdemokraten, Grünen, Linkspartei und den rechtspopulistischen Schwedendemokraten stimmte gegen den von der Regierung vorgelegten Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gesetz kann nach erwarteten Änderungen nun frühestens in einem Jahr in Kraft treten. Schweden, das vom EuGH bereits einmal wegen Säumigkeit bei der Umsetzung der Richtlinie verurteilt wurde, drohen damit hohe Bußgelder, weil die Richtlinie nach dem Parlamentsvotum nicht als umgesetzt gilt.
Verdachtsunabhängige Speicherung
Das Gesetz hätte im Sinne der EU-Richtlinie Telekomanbieter dazu verpflichtet, Verbindungsdaten von Telefon, Internet- und E-Mail-Verkehr verdachtsunabhängig für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu speichern.
Zugriff umstritten
Das Gesetz in der nun gescheiterten Form war in Schweden unter anderem deswegen umstritten, weil es laut seinen Kritikern in Bezug darauf, wer letztendlich Zugriff auf die Daten hat, unscharf ist.
INDECT steht für “INtelligent information system supporting observation, searching and DEteCTion for security of citizens in urban environment” (“Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt”). Es ist ein Forschungsprojekt der Europäischen Union, startete 2009 und soll 2013 abgeschlossen sein. INDECT ist das umfassendste Überwachungsprogramm, das je installiert werden sollte. Es umfasst nicht nur das Internet. Auch Menschen auf der Straße werden INDECT nicht entgehen. Was wie wirre Science Fiction klingt, könnte ab 2013 schwer zu begreifende Wirklichkeit werden. Science Fiction war gestern. INDECT ist morgen. INDECT verbindet sämtliche Daten aus Foren, Social Networks (z.B. Facebook), Suchmaschinen des Internets mit staatlichen Datenbanken, Kommunikationsdaten und Kamerabeobachtungen auf der Straße. INDECT wird wissen, wo wir sind, was wir tun, weshalb wir es tun und was unsere nächsten Schritte sein werden. INDECT wird unsere Freunde kennen und wissen, wo wir arbeiten. INDECT wird beurteilen, ob wir uns normal oder abnormal verhalten.
Wenn Artikel über Wikileaks erscheinen, denkt jeder sofort an seinen Erfinder Julian Assange. Aber es befinden sich sehr viel mehr Gesichter hinter Wikileaks. Der Artikel in der Oktoberausgabe vom Rolling Stone Magazin befasst sich mit einem Mann, der einer der Erfinder des TOR-Projektes und ein großer Unterstützer von Wikileaks ist. Sein Name: Jacob Appelbaum.
Als er am 29. Juli von einem Europa-Trip in die USA zurückkehrte, wartete auf den 27-jährigen Mann im schwarzen T-Shirt eine unangenehme Überraschung. Am Flughafen in Newark nahm ihn eine FBI-Delegation in Empfang und verhörte ihn zu seiner Rolle bei Wikileaks – jener Whistleblower-Organisation, die eine Woche zuvor geheime US Dokumente zum Afghanistan-Krieg ins Netz gestellt hatte. Die Agenten fotokopierten seine Unterlagen, konfiszierten seine drei Handys – Jacob Appelbaum besitzt mehr als ein Dutzend – und kassierten sein Laptop. Sie wollten wissen, wo sich Wikileaks-Gründer Julian Assange verstecke, und befragten ihn nach seiner Position zu den Kriegen in Irak und Afghanistan. Appelbaum verweigerte die Aussage. Nach drei Stunden ließ man ihn laufen. Appelbaum ist Wikileaks Sprecher und für die Software verantwortlich, die die Veröffentlichung der Afghanistan-Dokumente erst möglich machte.