Der Schnüffel-Diskont
Der SchnüffelTextildiscounter KiK hat die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter ausspioniert. Ziel sei es gewesen, sich von Beschäftigten in finanziellen Schwierigkeiten zu trennen. Die Schnüffelei hat bei KiK offenbar eine lange Tradition. “Panorama” liegt ein internes Schreiben des für Personal zuständigen KiK-Geschäftsführers Heinz Speet aus dem Jahr 1998 vor. Darin teilte Speet “streng vertraulich” mit, KiK hole “über alle neu eingestellten Aushilfsbeschäftigten eine telefonische Auskunft bei der Creditreform ein”. Es sei Unternehmenspolitik gewesen, Mitarbeiter rauszuwerfen, die den Offenbarungseid abgegeben hatten oder sonst in Finanzturbulenzen steckten. Kik habe sogar den Bezirksleitern damit gedroht, sie müssten für ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter haften. Seit Oktober 2009 soll das Verfahren bei KiK nicht mehr praktiziert werden. Wers glaubt?
[Glasdemokratie] Nicht nur das sie in Asien Kinder für sich schuften lassen, Stundenlöhne die 60% unter Tarif liegen bezahlen und unbezahlte Überstunden, wenn dann die eigenen Mitarbeiter dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dann werden diese entlassen.
Boah, der Laden ist so assi, der geht GAR NICHT!
Am 11.07.2010 hat Anne und ihre Familie die Nachricht erhalten, dass der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Verfahren nach §129 StGB gegen Andrej Holm am 5. Juli nach §170, Abs. 2, S.1 StPO, eingestellt hat.
Endlich!
Fast vier Jahre Überwachung, fast drei Jahre nach der Festnahme im Juli 2007. Es war lange Zeit.
[Glasdemokratie] Eine sehr sehr gute Nachricht. Glasdemokratie gratuliert Anne und Andrej und ihrer ganzen Familie dazu. Ihr habt sehr viel Mut und Ausdauer bewiesen. Wir wünschen Euch für die Zukunft Ruhe, Zuversicht und weiterhin viel Glück!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Beschluß vom 11.März Dutzende Abhör- und Observationsmaßnahmen von Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Zum Zeitpunkt der Anordnung habe kein ausreichender Tatverdacht bestanden, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Zwischen 2001 und 2006 hatten Polizei und Verfasungsschutz drei Linke observiert sowie deren Telefonanschlüsse und den E-Mail-Verkehr überwacht, weil sie der Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« (mg) verdächtigt wurden. Die Untergrundorganisation hatte sich bis zu ihrer Selbstauflösung 2009 zu 25 Anschlägen bekannt. Im Juni 2001 erhielten der Regierungsbeauftragte für die Entschädigung der Zwangsarbeiter, Otto Graf Lambsdorff, sowie zwei Repräsentanten der »Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft« anonyme Drohschreiben. Schnell gerieten linke Aktivisten und Wissenschaftler ins Visier. Der Soziologe Andre Holm beispielsweise. Formulierungen in seinen Publikationen würden mit Vokabeln übereinstimmen, die auch in den Bekennerschreiben der »mg« verwendet werden, so die BKA-Fahnder. Die Ermittler starteten eine gigantische Ausspähaktion. Spezialisten hörten Telefongespräche ab, installierten Videokameras vor Wohnungen und plazierten GPS-Sender in Fahrzeugen. Staatsschützer protokollierten Banküberweisungen und analysierten Bekennerschreiben. »Die Gespräche von schätzungsweise Hunderten Menschen, die Kontakt zu den drei Beschuldigten hatten, wurden aufgezeichnet«, kritisierte Rechtsanwalt Sönke Hilbrans. Der Erfolg der Observation war ohnehin äußerst bescheiden. 2008 mußten die Verfahren eingestellt werden. Nun moniert der BGH auch die Ermittlungsmethoden. So seien die linguistischen Analysen lediglich »Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert«, stellten die Richter fest. »Diese Profilingmethode dürfte sich nach diesem Urteil erledigt haben«, so Jurist Hilbrans. Die BGH-Richter gehen noch weiter. Präventive Gefahrenabwehr sei nicht Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und dürfe nicht durch Ermittlungsmaßnahmen auf Grundlage der Straßprozeßordnung durchgeführt werden.
Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.
[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!
Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!