Bei einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar hat die Polizei eine großräumige Handyüberwachung in einem Dresdner Stadtviertel durchgeführt. Von allen Handybesitzern, die sich zu dieser Zeit in dem Gebiet aufhielten, wurden ein- und ausgehende Anrufe, SMS-Verbindungen und die jeweilige Position erfasst, bestätigte die Staatsanwaltschaft Dresden einen Bericht der “tageszeitung”. Laut der Zeitung waren über vier Stunden lang tausende Demonstranten und Anwohner, darunter Journalisten, Anwälte und Politiker, von der Überwachungsmaßnahme betroffen. “Die Funkzellenabfrage trifft friedliche Demonstranten und Anwohner. Nach der einschlägigen Rechtsprechung dürfte sie rechtswidrig gewesen sein”, sagt Wolfgang Neskovic, der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei, der “taz”. Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag verurteilte die Aktion als Kriminalisierung friedlicher Demonstranten und beantragte eine gemeinsame Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses. Dabei müsse geklärt werden, wie viele Personen betroffen sind. Die SPD-Fraktion forderte die Staatsregierung zu einer Stellungnahme auf. Die großräumige Handyüberwachung auch unbescholtener Bürger sei “äußerst besorgniserregend”. Nach SPD-Angaben hatten weder der Innen- noch der Justizminister die Abgeordneten in den Landtagsausschüssen über den Polizeieinsatz informiert. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hatte nach Angaben eines Sprechers keine Kenntnis von dem Vorgang. Seine Behörde habe erst durch Recherchen der “tageszeitung” davon erfahren.
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Beerdigungsobjekt Elena
Die mit Millionenaufwand für die Unternehmen aufgebaute Lohndatenbank zum Speichern der Einkommensdaten von deutschen Arbeitnehmern hat endgültig ausgedient. Die Bundesregierung hat das umstrittene Projekt zum Speichern der Einkommensdaten von Millionen deutschen Arbeitnehmern beerdigt. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium einigten sich darauf, den Elektronischen Entgelt-Nachweis (Elena) „schnellstmöglich einzustellen“, wie die Ministerien am Montag mitteilten. Sie begründeten das Aus mit dem Datenschutz: Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur werde sich nicht schnell genug verbreiten. Diese sei aber „für das Elena-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten“. Die Bundesregierung will nun nach eigenen Angaben dafür sorgen, „dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden“. Zudem solle ein neues Konzept für ein einfacheres Meldeverfahren zur Sozialversicherung erarbeitet werden. Kritik an Elena hatten nicht nur Datenschützer geübt, sondern auch Kommunen und Unternehmen. Die Gemeinden warnten, dass der Aufbau von Elena ihnen Mehrkosten in Höhe von etwa 240 Millionen Euro bescheren könne. Datenschützer und Gewerkschaften befürchteten, dass „Elena“ dem Missbrauch sensibler Arbeitnehmer-Daten wie Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz Tür und Tor öffnet.
[Glasdemokratie] Und wieder einmal Millionen von Steuergeldern unnütz versengt.
Die Anti-Terror-Lüge
Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Anti-Terror-Gesetze. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gab es einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Ein Blick in die Statistik bringt Erstaunliches zutage: Die sog. „Anti-Terror-Gesetze“ werden für alles Mögliche benutzt, selten aber zur Bekämpfung von Terroristen.
Ob auf der Straße oder im Internet, noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurden unsere Bürgerrechte beschnitten, wie in den vergangenen 10 Jahren. Zur Einstimmung auf das Thema, habe ich die massivsten Eingriffe hier noch mal zusammengefasst:
DNA-Analysedatei (BKA) 1998
Terrorismusbekämpfungsgesetz 2001
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit 2005 + 2008
Videoüberwachung öffentlicher Plätze
Biometrischer Reisepass 2005
Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2005
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz 2006
Anti-Terror-Datei 2006 (Datensätze aus 38 Behörden)
Reisepass mit Fingerabdrücken 2007
EU-Flugdaten-Abkommen 2007
Vorratsdatenspeicherung 2008 (2010 gestoppt)
KFZ-Rasterfahndung durch Kennzeichen-Scanner (ab 2008)
Einsatz von Polizei-Drohnen (ab 2008 u.a. Castor-Transport)
BKA-Gesetz (Wohnraumüberwachung, Bundestrojaner etc.) 2008
ELENA (Einkommens-Datenbank) 2009
Nacktscanner (Testphase) 2010
SWIFT-Abkommen (Überwachung des Zahlungsverkehrs) 2010
Militäreinsatz im Innern? (im Gespräch) 2011
In der graphischen Aufschlüsselung wird klar, dass die Anlässe für die Telekommunikationsüberwachung alles andere als mit Terrorismus zu tun hat:

der gesamte sehr gut rechachierter Beitrag bei G! – gutjahr’s blog von Richard Gutjahr.
[Glasdemokratie] Nach dem lesen des gesamten Artikel erkennt man, was für eine groteske, freche, widerliche, stinkende Lüge dieses ganze Terror- und Kinderporno-Gefasel doch ist. (fefe-zitat)
Nach dem rumänischen Verfassungsgerichtshof und dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat heute auch der tschechische Verfassungsgerichtshof das tschechische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Plenum des Verfassungsgerichtshofs hat auf Antrag einer Gruppe von 51 Abgeordneten des Parlaments der Tschechischen Republik am 22. März 2011 die Bestimmungen des § 97 Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die elektronische Kommunikation und die Verordnung zu seiner Umsetzung aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat ausgesprochen, dass die angefochtene Gesetzgebung verfassungsrechtliche Schranken verletzt. Sie erfüllt nicht die Anforderungen, die sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben, und kollidiert mit den sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgebot ergebenden Anforderungen an die Beschränkung des Grundrechts auf Datenschutz und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung im Sinne des Artikels 10 Absatz 3 und Artikels 13 der Charta.
so ist es!
Das verfassungsrechtlich umstrittene Instrument wird offenbar nicht nur auf den Rechnern von Terroristen und Schwerverbrechern installiert. Anfang dieses Jahres war es so weit, dass ein “Cyberfahnder” im Spiegel indirekt zugab, dass die Behörden die Vorratsdatenspeicherung vor allem für Meinungsdelikte wie “Verunglimpfung” wiederhaben wollen. Ähnlich scheint es sich mit dem Staatstrojaner zu verhalten: Der, so dessen Befürworter, sollte eigentlich nur in “eng begrenzten Ausnahmefällen” (Wolfgang Schäuble) und bei “schwerster Kriminalität und Terrorismus” (Jörg Ziercke) eingesetzten werden. Nun kam heraus, dass das Instrument in Bayern sogar in einem Fall zum Einsatz kam, in dem umstritten ist, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Betroffen davon ist nicht etwa ein Islamist, sondern der Angestellte einer Firma, die nach Angaben seines Rechtsanwalts Patrick Schladt mit dem Handel von Pharmaprodukten zu tun hat, die in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) fallen, unter Umständen aber bei der Ausfuhr juristisch zu Betäubungsmitteln “mutieren”. Als 2009 eine Hausdurchsuchung bei ihm stattfand, erfuhr der Angestellte aus dem niederbayerischen Landshut, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Nachdem sein Anwalt Akteneinsicht beantragte und bekam, musste er feststellen, dass die Unterlagen nicht nur Telefonmitschnitte, sondern auch Screenshots vom Bildschirm seines Mandanten enthielten. Die, so erfuhr er, hatte ein Staatstrojaner angefertigt, der während einer Routinekontrolle am Franz-Josef-Strauß-Flughafen heimlich auf dessen Laptop installiert worden war. Als Begründung dafür hatte offenbar gereicht, dass der Angestellte Skype benutzte und die Beamten des bayerischen Landeskriminalamts sich beim Abhören seiner Festnetz- und Mobiltelefonate ärgerten, dass ihnen die Inhalte dieses Kommunikationsweges verschlossen blieben. Also beantragten sie beim Amtsgericht Landshut eine Genehmigung zur [extern] rechtlich umstrittenen so genannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (“Quellen-TKÜ”) und bekamen sie unter Verweis auf den § 100a der Strafprozessordnung (StPO) als Rechtsgrundlage mit der Begründung erteilt, dass eine “weitere Ausforschung des Sachverhalts [...] ohne Quellen-TKÜ wesentlich erschwert” sei.






