Archiv für die Kategorie: ‘STASI 2.0’

Horch und Guck… der blanke Neid!

Ob der aufgedeckte Staatstrojaner, jetzt ein Bundestrojaner oder ein Ländertrojaner ist, ist eher unwichtig. Das er mit seinen erweiterten und damit verfassungswidrigen Möglichkeiten in Deutschland eingesetzt worden ist – das ist der eigentliche Skandal. Die Liste der Bundesländer wird immer länger. Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen haben alle mehr oder minder zugegeben, den Staatstrojaner schon eingesetzt zu haben.
Selbst in Österreich und in der Schweiz ist die entsprechende Software vorhanden und wohl auch schon mal eingesetzt worden.
Am vergangenen Sonntag gab der CCC die entsprechende Meldung heraus und bis zum Dienstag war das Thema auch in den Medien vertreten. Glücklicherweise kamen dann, oh welch ein Segen, die Meldungen über die Brandanschläge auf die Berliner S-Bahn. Selbstverständlich wurden sofort linke Terroristen verdächtigt. Wer sich die Bilder von den wirklich “hochtechnisierten und schwer händelbaren” Brandsätzen einmal anschaut, kommt vor Lachen nicht mehr in den Schlaf. Aber schon geistert wieder die Forderung durch die Medien, die linksextremistischen Gruppen müssen stärker unterwandert werden. Über den verfassungswidrigen Einsatz der Trojanersoftware spricht seit Mittwoch kein Mensch mehr. Und das ist auch gewollt. Der Richtervorbehalt ist in Deutschland sowieso nicht das Papier wert, auf dem er steht. Angesichts der Tatsache, das ein deutscher Richter gerade einmal 5 Minuten zur Entscheidung hat, möchten die deutschen Ermittlungsbehörden diese Kollegen gerne entlasten und selbst entscheiden, wie, wann, wo und in welchem Umfang sie den Trojaner einsetzen. Unterstützung in diesem Vertuschungskampf bekam Deutschland auch prompt aus den USA. Der Schurkenstaat Iran plante einen Mordkomplott gegen den saudischen Botschafter in Washington. Zumindest schweizerische Zeitungen berichten darüber, dass selbst die US-Ermittler nicht mehr an diesen Unfug glauben. Deutsche Leser warten auf solche Meldungen vergebens.
Somit steht wieder einmal fest, die deutschen Massenmedien helfen fleißig mit, das sich die BRD still und leise, in einen unkontrollierten Schnüffelstaat verwandelt und somit überwachungstechnisch (Dank an Pit) der ehemaligen DDR immer ähnlicher wird. Ob die Piratenpartei hier noch als Bremsklotz wirken kann, muss angesichts ihrer, in dieser Woche, verkackten Feuerprobe stark bezweifelt werden.

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[Update 11.10.2011] Karl Weiss – Wir brechen die Verfassung
 
[Update 10.10.2011] Mittlerweile geben ja verschiedene Bundesländer zu, das sie den Trojaner mehrmals eingesetzt haben. Und der Hersteller des Trojaners ist wohl auch entlarvt, wenn man ein wenig in den Ausschreibungsunterlagen der EU stöbert.
 
Der vom CCC analysierte Trojaner wurde wohl vom LKA in Bayern eingesetzt! Und das wurde schon einmal für rechtswidrig erklärt. Wir können aber getrost davon ausgehen dass den auch andere Bundesländer eingesetzt haben. Eine der Quellen des CCC hat sich heute auch schon selbst offenbart.
 
Die Funktionen des Bundestrojaner die der CCC entdeckt hat, einmal leicht erklärt!


 
Endlich ist es soweit. Seit Jahren versucht der CCC den Bundestrojaner zu bekämpfen. Und immer wieder haben sie gefordert, lasst uns einen untersuchen. Jetzt war es soweit! Dem CCC sind mehrere Varianten des Bundestrojaner zugespielt worden. Und die Ergebnisse der Analyse sind ernüchternd und erschreckend zu gleich! Die entsprechende Pressemitteilung des CCC ist sehr entlarvend! Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können. Oh Oh!
Nicht erst seit das Bundesverfassungsgericht die Pläne zum Einsatz des Bundestrojaners am 27. Februar 2008 durchkreuzte, ist von der unauffälligeren Neusprech-Variante der Spionagesoftware die Rede: von der “Quellen-TKÜ” (“Quellen-Telekommunikationsüberwachung”). Mit anderen Worten, es sollte “doch nur Skype abgehört werden”, weiter nichts!? Tatsächlich aber hat der Trojaner eine Nachladefunktion für beliebige zusätzlich Malware. Wenn dieser Trojaner erst einmal auf einem Rechner installiert ist, steht dieser danach für jeden offen wie ein Scheunentor! Man muss nur anklopfen und den Trojaner freundlich bitten. Und das Kernelmodul räumt allen lokalen Benutzern Adminrechte an. So etwas nennt man sicherheitstechnisch ein Kastatrophe! Zumindest haben die Antivirenhersteller vom CCC inzwischen Kopien des Trojaners erhalten und sollten ihn ab morgen früh erkennen und entfernen können, zumal keine Rootkit-übliche Tarnfunktionalität in dem Kernelmodul implementiert war.
Es gibt sogar schon bundesdeutsche Medien, die sich trauen darüber zu berichten. So z.Bsp. die Zeit! Auch die FAZ hat schon zwei bemerkenswerte Artikel veröffentlicht. Erstaunlich ist, das deutsche Leitmedien die richtigen Gedankengänge veröffentlichen. Na mal, abwarten, ob in der nächsten Woche dem bundesdeutschen politischen Establishment der Arsch auf Grundeis geht? Eines aber ist ganz sicher, dass bundesdeutsche Wahlergenis der Piratenpartei wird in der nächsten Woche wohl locker zweistellig werden.

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Ein breites Bündnis aus Datenschützern und Bürgerrechtlern ruft dazu auf, die Petition für ein “Verbot der Vorratsdatenspeicherung” zu unterzeichnen. Bis zum 14. September 2011 müssen 50.000 Unterschriften im Internet gesammelt werden, damit der Initiator Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung das Anliegen persönlich im Bundestag vortragen kann.

 

Petition jetzt unterzeichnen!

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Die Speicherungs-Praxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts, genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter. Angesichts der sich ständig wiederholenden Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wähnen sich die Telefonanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus offenbar in guter Gesellschaft. Rühmliche Ausnahme ist hier O2, die sich an den Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu halten scheinen. Nicht nur, dass die Befürworter der anlasslosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, dass ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden ‚Schutzlücke’ keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, dass schon längst alle angeblich unerlässlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muss schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wussten. Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z.B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration ‚Freiheit statt Angst‘ dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.

Quelle: Jan Korte (Die Linke)

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17
Aug

Raubbau an Bürgerrechten

Erstellt von: Redaktion

„Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Anti-Terror-Gesetze: Nie zuvor gab es in der Geschichte der Bundesrepublik einen solchen Raubbau an Bürgerrechten. Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze bricht die FDP ihr Wahlversprechen, für eine bürgerrechtliche Wende in der Innenpolitik zu sorgen“, so Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze um weitere vier Jahre. „Der Gesetzentwurf der Koalition zu den Anti-Terror-Gesetzen ist kein Kompromiss, sondern eine bürgerrechtliche Bankrotterklärung: Die FDP hat unterm Strich nichts erkämpft. Lediglich überhaupt nicht zur Anwendung gekommene Befugnisse fallen weg. Mehrere Überwachungsbefugnisse, wie z.B. die Möglichkeit der Geheimdienste, direkt auf Flugbuchungssysteme zuzugreifen, wurden sogar noch ausgeweitet. Auch die Einrichtung einer Regierungskommission, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich seit 2001 überprüfen soll, ist nichts als Augenwischerei. Schlimmer noch: Eine kritische Evaluierung wird erfolgreich und vermutlich auf Dauer verhindert. Wer ernsthaft die Sicherheits- und Überwachungsgesetze überprüfen will, müsste eine unabhängige Evaluierung z.B. unter der Regie des Deutschen Bundestages und mit wissenschaftlichem Sachverstand zulassen. Studien zeigen, dass drei Viertel aller Lauschangriffe rechtswidrig zustande kommen. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der staatlichen Maßnahmen und Befugnisse gibt es nicht. Eine Kontrolle der Überwachungsmaßnahmen findet de facto nicht statt. Die Krönung dieses Rechtsstaatsdebakels aber ist, dass die sogenannten Anti-Terror-Gesetze für alles Mögliche benutzt werden, zur Bekämpfung von Terroristen jedoch nur im Ausnahmefall.

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