Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen “sofort und effektiv wahrgenommen werden kann”. Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von “Fehlzeiten” von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein “Kündigung” und “Entlassung” über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.
[Glasdemokratie] Angesicht dieser Meldung möchten wir nochmal auf die EPetition gegen das ELENA-Verfahren aufmerksam machen. Links im Menü einfach auf die ELENA-Karte klicken und einfach die Petition mitzeichen.
Ab Januar soll die geplante bundesweite Erfassung von Arbeitnehmerdaten durch die Deutsche Rentenversicherung ELENA-Verfahren bundesweit eingeführt werden. Der "elektronische Einkommensnachweis" (ELENA) soll Kosten einsparen und Bürokratie abbauen. Die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld soll mit der zentralen Speicherstelle schneller und unkomplizierter erfolgen. Aber die Liste der Angaben, die die Arbeitgeber hierzu an die Speicherstelle übermitteln sollen, ist mehr als 40 Seiten lang. Neben Angaben wie Name, Adresse und Höhe der Bezüge sollen auch andere Angaben übermittelt werden.
Hierzu sollen gehören:
- Anzahl der Arbeisstellen
- Betriebszugehörigkeit
- Fehlzeiten
- Ausfallzeiten durch Krankheit
- Abmahnungen
- Teilnahme an Streiks (genehmigte wie ungenehmigte)
- Kündigungsgründe
Nur was haben diese Angaben mir der Berechnung der allgemeinen Abgaben und Rentenansprüche zu tun? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Thüringer Allgemeinen" vom Samstag, es sei verfassungswidrig, diese Angaben für alle Arbeitnehmer auf Vorratshaltung zu erfassen. Damit sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten. "Das ist ein absoluter Skandal", so Werner Filipowski, Vize-Vorsitzender des Verdi-Gewerkschaftsrats. "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen", pflichtete ihm Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, bei. Scharfe Kritik kam auch von den Linken. Die Abgeordnete Petra Pau warf dem Staat am Samstag eine "maßlose Sammelwut" vor. Auch der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnt vor dem geplanten elektronischen Lohnzettel "Elena". Das sei nichts anderes als eine weitere Vorratsdatenspeicherung, diesmal beim Finanzamt.
Wenn man sich das Überwachungs-Dossier des CTRL-Blogs der taz anschaut und dann noch die Daten aus dem ELENA-Verfahren, ergibt das ein rundes Bild des gläsernen Bürgers. Somit erspart man sich in Inland jede Menge Ermittlertätigkeit. Auf Knopfdruck können Bewegungsprofile, politische Ausrichtung, allgemeine Lebensweise, sexuelle Ausrichtung, materielle Absicherung, Freundeskreis, außergesellschaftliche Tätigkeiten, Krankheitsbilder von unbescholtenen Bürger zu jeder Zeit immer aktuell angefertigt werden.
Dafür musste die damalige STASI der ehemaligen DDR, noch tausende IM´s einsetzen.
Jeder erinnert sich an den Skandal der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl und Co. Und an die Reaktionen verschiedenster Politiker des Bundestages. Aber nichts anderes, als wie Lidl und Co. wollen Sie jetzt von seiten des Staates, per Gesetz einführen!
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.
Die Bundesnetzagentur sondiert die Möglichkeit, eine zentrale Bestandsdatei für Kundendaten von Telekommunikationsunternehmen zu erstellen, wie heise online berichtet. Eine entsprechende Einladung wurde auf der Whistleblowing-Plattform Wikileaks veröffentlicht. Eine zentrale Datei, in der Bestandsdaten (z.B. Namen, Adressen und Telefonnummern) gespeichert werden, “hätte in Anbetracht der bereits hohen und weiter steigenden Anzahl der von den berechtigten Stellen gestellten Auskunftsersuchen und der nicht unerheblichen Zahl von Verpflichteten unbestreitbare technische Vorteile”, so die Behörde. Hintergrund ist die Abfragemöglichkeit nach §112 Telekommunikationsgesetz (TKG), nach der die Anbieter eine automatische Suche mit Jokerfunktionen anbieten müssen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es zur Zeit 20 Millionen solcher Abfragen im Jahr. Für die Einführung einer solchen zentralen Datenbank wäre eine erneute Änderung des §112 TKG nötig. Als Betreiber für die Datenbank wurde das Bundesverwaltungsamt ins Gespräch gebracht, das zur Zeit zu einer Abhörzentrale für die Sicherheitsbehörden ausgebaut wird. Provider und Branchenverbände äußerten Bedenken. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco will besonders Kostenaspekte des Vorschlags untersuchen.
“Die Zentralisierung wäre aus Datenschutzsicht verheerend”, lehnte ein Sprecher des Internet-Anbieters 1&1 den Vorschlag ab. Eine solche Datenbank würde letztlich alle Internet- und Telefonanschlüsse in Deutschland erfassen und “Begehrlichkeiten” wecken.
eine nach der Anderen
Nachdem jetzt Bürgerrechtler die Vorratsspeicherung als Koalitionsprüfstein sehen, gehen wir aber davon aus, das die FDP noch ganz andere Kröten schlucken wird. Wie ihr wisst schätzen wir Gerhard Baum von der FDP sehr. Aber er wird in dem neuen Machtgefüge nicht viel ausrichten können. Genauso wenig wie die bayrische FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Nachdem Politiker des voraussichtlichen Koalitionspartners von CDU/CSU vor den gestern gestarteten Verhandlungen schärfere Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus forderten sowie weiterhin auf Websperren und Vorratsdatenspeicherung bestanden, hat der FoeBuD zu einer Mahnwache aufgerufen, die unter dem Titel “Bürgerrechte sind keine Verhandlungsmasse!” steht. Die Piratenpartei ermahnte ebenfalls die FDP, ihr Wort zu halten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft nun besorgte Bürger auf, in Postkarten an die Verhandlungsführer von FDP, CDU und CSU ein Ende der verdachtslosen Aufzeichnung aller Kommunikationsverbindungen und Handystandorte zu verlangen.
Glasdemokratie: Wir halten das alles für Säbelrasseln der FDP. Damit die Koalition aber zustande kommt, wird die FDP klein bei geben. Im Koalitionsvertrag wird stehen, “ja wir stellen die Überwachungsgesetze nochmals auf den Prüfstand” aber am Ende bleibt alles beim Alten. Die FDP wird eine Kröte nach der anderen schlucken müssen.