Archiv für die Kategorie: ‘STASI 2.0’

3
Sep

Massive Nutzung der TK-Vorratsdaten

Erstellt von: Redaktion

Laut einer Statistik der Bundesregierung haben Ermittler allein zwischen Mai und Juli in 934 Strafverfahren auf verdachtsunabhängig gespeicherte Verbindungs- und Standortdaten zurückgegriffen. Dies geht aus einem Schreiben (PDF-Datei) des federführenden Bundesjustizministeriums an das Bundesverfassungsgericht hervor. Es wurde im Rahmen der “Massenklage” von über 34.000 Bürgern gegen die sechsmonatige Protokollierung der Nutzerspuren vorgelegt und vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern betont aber, dass sich aus den Zahlen nicht auf einen tatsächlichen Bedarf nach den auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten schließen lasse. Nachdem über 34.000 Bürgerinnen und Bürger im August bei dem Bundesverfassungsgericht beantragt haben, die zum Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, haben staatliche Stellen mehrfach Werbung für die umstrittene Protokollierung des Telekommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens der gesamten Bevölkerung verbreitet: Das bayerische Landeskriminalamt, die Fernsehsendung Report München und nun das Bundesjustizministerium. “Wenn Politiker wie Wolfgang Schäuble oder Dieter Wiefelspütz uns aus Anlass der jüngsten Datenskandale weismachen wollen, nur im privaten Bereich bestünde ein Problem, nimmt ihnen das doch niemand mehr ab”, kommentiert Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. “Die Bevölkerung hat bereits länger die Nase voll von immer mehr Überwachung durch den Staat, und dass die Daten dort keineswegs sicher sind, zeigen alleine im letzten Jahr die China-Trojaner in der Bundesregierung, die Datenlecks bei den Meldebehörden oder der Verkauf von Daten durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamts.

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Das die Demokratie in Deutschland kaputt sein könnte, darüber haben wir schon berichtet. Jetzt hat der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen der über 34.000 Bundesbürger, die sich an der Massenverfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligen, vor dem Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Aussetzung der gesetzlichen Regelungen gestellt. Ende Februar war die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiiert hatte, auf den Weg gebracht worden: Insgesamt 34.443 Klageschriften gegen die verdachtslose Protokollierung von Telefon- und Internetdaten waren dem Bundesverfassungsgericht übergeben worden. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die Regelungen in einer Eilentscheidung bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren zwar nicht wie beantragt ausgesetzt, aber eingeschränkt. Mit dem neuen Antrag auf Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung, bis das Gericht in der Hauptsache über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden hat, erhoffen sich die Bürgerrechtler nun bessere Chancen als beim ersten Mal. Außerdem habe “der Missbrauch von Verbindungsdaten durch die Deutsche Telekom gezeigt, dass die schädlichen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung durch bloße Nutzungsbeschränkungen nicht in den Griff zu bekommen seien”. Im Antrag wird zudem darauf hingewiesen, dass die “Vielzahl der Anbieter von Internetdiensten besondere Risiken für die Sicherheit der Daten schaffe”, daher sei die Aussetzung der ab 2009 zur Pflicht werdenden Vorratsdatenspeicherung für Internet-Zugänge besonders dringlich.

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29
Jul

Demokratie kaputt in Deutschland?

Erstellt von: Redaktion

Der deutsche Bundestag hat die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung verworfen. Und somit die Meinung von 12.560 Bundesbürger einfach ignoriert. In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wird dabei nicht eingegangen. Aufgrund dieser bereits vor der Beschwerde bekannten Einbeziehung deutscher Anonymisierungsdienstleister war der Petitionsausschuss zudem der Auffassung, dem Anliegen “teilweise entsprochen” zu haben. Der Datenschutzblog erkennt richtigerweise:

Und zur Erinnerung: Die “Petition” von 200 deutschen Künstlern (die nichtmal die Hürde des Petitionsausschusses nehmen musste), war weniger problematisch. Aber hier gibt es ja auch keine Kritik.

Denn wenn es um das Internet geht, sinkt der Sachverstand von Politikern in den Marianengraben. Die wissen ja nicht mal was ein “Browser” ist, geschweige denn Anonymisierungsdienste.
 


 

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4
Jul

Bayern – die neue DDR

Erstellt von: Redaktion

In Bayern dürfen Ermittler vom 1. August an heimliche Online-Durchsuchungen durchführen. Der bayerische Landtag hat die entsprechende, heftig umstrittene Änderung des Polizeiaufgabengesetzes am heutigen Donnerstag mit der Mehrheit der allein regierenden CSU gemäß der Empfehlung des federführenden Innenausschusses beschlossen. Auch die bayerischen Staatsschützer erhalten mit einer kurz darauf verabschiedeten Novelle des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes eine Lizenz zum Einsatz des “Bayerntrojaners”, zum Einsatz des IMSI-Catchers und zum großen Lauschangriff mit automatisch laufenden Bändern. Die bayerische Polizei darf künftig verdeckt auf Informationssysteme von Verdächtigen zugreifen, die für eine “dringende Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” verantwortlich sind. Auch bei begründeten Annahmen auf konkrete Vorbereitungshandlungen für schwerwiegende Straftaten etwa gegen Leib und Leben oder Gefährdungen des Rechtsstaates sollen entsprechende heimliche Ausforschungen etwa von Festplatten erlaubt sein. Im Rahmen einer Online-Razzia sollen die Sicherheitsbehörden auch Daten etwa auf Festplatten löschen oder verändern dürfen, wenn Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht. Den Fahndern wird zudem erlaubt, für die Installation von Spähprogrammen auf Zielrechner in die Wohnungen Betroffener einzudringen und diese dabei auch zu durchsuchen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat den bayerischen Staatsschützer auch gleich altes Anschuungsmaterial an die Hand gegeben.
 

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5
Jun

Panoptikum der Überwachung

Erstellt von: Redaktion

Vertreter der Opposition, Datenschützer und Wirtschaftsverbände haben die vom Bundeskabinett beschlossenen umfassenden Erweiterungen der Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorabwehr scharf gerügt. Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, sprach von einem “Panoptikum der Überwachung”. Von Rasterfahndung über Späh- und Lauschangriffe bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung: Das BKA werde mit dem Kabinettsentwurf (PDF-Datei) zur “Super-Spitzel-Behörde” ausgebaut.

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, beklagte an diesem “schwarzen Tag für die Menschenrechte” die geplante “Umwandlung des BKA in ein deutsches FBI”. Heftige Proteste auch von den Linken: Fraktionsvize Wolfgang Neskovic befürchtet, dass mit der noch vom Bundestag zu beratenden Novelle erstmals wieder auf deutschem Boden eine Sicherheitsbehörde in die Lage versetzt werde, “sowohl über sämtliche Befugnisse eines Geheimdienstes als auch der Polizei zu verfügen”. So werde “eine zentrale Lehre aus der Erfahrung der NS-Zeit über Bord geworfen”.

Ähnlich äußerten sich Claudia Roth und Malte Spitz aus dem Vorstand der Grünen: “Besonders heikel ist der Umbau der Sicherheitsarchitektur, den das Gesetz vorsieht: Das Bundeskriminalamt wird zur Superbehörde mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgebaut.” Generell habe die Bundesregierung mit dem Gesetz, das neben der neuen Lizenz für die Ausforschung von IT-Systemen etwa auch die Rasterfahndung ausweite, einen “Best-of-Katalog” des Überwachungsstaats produziert. BKA-Chef Jörg Ziercke will von derlei Vorwürfen aber nichts wissen. Auch SPD-Innenpolitiker sehen in einigen Punkten noch Korrekturbedarf.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erhob ebenfalls “erhebliche datenschutzrechtliche” Bedenken. Das BKA solle trotz seines eingeschränkten Aufgabenbereichs bei der Prävention mehr Befugnisse erhalten, als den einzelnen Landespolizeien zur Erfüllung ihrer eigenen Gefahrenabwehraufgaben zustünden. Es sei daher zweifelhaft, ob die Einräumung so weitgehender neuer Kompetenzen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trage. Als “unzureichend” bezeichnete Schaar die vorgesehenen Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei heimlichen Eingriffsmaßnahmen.

Piltz hat vergleichbare konkrete Einwände. Als “vollkommen inakzeptabel” bezeichnete sie die geplante Möglichkeit für das BKA, in Wohnungen Kameras ohne strikte Regelung zum Schutz der Intimsphäre der Betroffenen anzubringen. Bei der Klausel zu Online-Razzien würden zudem die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht eingehalten. Weder sei entgegen früherer Verlautbarungen aus Bundesministerien explizit verboten, zur Installation der Überwachungsprogramme Wohnungen zu betreten, “noch ist der Kernbereichsschutz so ausgestaltet, dass die unantastbare Menschenwürde geschützt wird”.

Quelle: heise.de

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