Archiv für die Kategorie: ‘STASI 2.0’

27
Dez

Bulgarien stoppt VDS

Erstellt von: Redaktion

Vom Rest der Europäischen Union noch weitgehend unbemerkt, hat das oberste bulgarische Verwaltungsgericht am 11. Dezember ein möglicherweise weitreichendes Urteil erlassen. Dem Gericht zufolge ist die laut EU-Richtlinie (2006/24/EC) auch in Bulgarien Anfang 2008 umgesetzte Vorratsdatenspeicherung nach der vom Innenministerium erlassenen Verordnung Nr. 40 verfassungswidrig, weil damit die Sicherheitsbehörden nahezu unbegrenzten Zugriff auf persönliche Daten erlangen. Die Regierung wird aufgefordert, verständliche und klar formulierte Begründungen für den Zugriff auf persönliche Daten und Regeln ihrer Speicherung zu liefern. Die Bürgerrechtsorganisation Access to Information Programme (API) hatte im März eine Klage gegen das Gesetz mit der Begründung eingereicht, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die bulgarische Verfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Gesetze verstoße. Alexander Kashumov, Rechtsvertreter der AIP in dem Gerichtsverfahren, sieht in dem Richterspruch einen Erfolg, dessen Bedeutung über Bulgarien hinausgeht: “Die Entscheidung schützt nicht nur die Privatsphäre der Bulgaren und vor allem auch die Arbeit investigativ recherchierender Journalisten, die am meisten von Überwachung und Abhörung bedroht sind. Sie kann auch für Bürger im übrigen Europa von Nutzen sein”, erklärte Kashumov gegenüber Telepolis.

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19
Dez

Deutsche bezahlen ihre eigene Überwachung

Erstellt von: Redaktion

Der Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend mit den Stimmen der großen Koalition den umstrittenen Gesetzesentwurf für Ausgleichszahlungen an Provider für Hilfsleistungen bei der Telekommunikationsüberwachung verabschiedet. Die Linksfraktion und die Grünen votierten gegen das Vorhaben; die FDP enthielt sich. Mit dem bereits vor über einem Jahr ins Parlament eingebrachten und Anfang Dezember vom Rechtsausschuss gebilligten Vorstoß soll unter anderem der Abruf von Verbindungs- und Standortdaten, die öffentliche Telekommunikationsanbieter gemäß den Verpflichtungen zur Vorratsdatenspeicherung sechs Monate lang verdachtsunabhängig aufbewahren müssen, pauschal entschädigt werden. Für die Linken verlangte deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke, dass “in jedem Einzelfall die tatsächlich anfallenden Kosten vergütet werden” müssten. Wenn der unbescholtene Bürger schon für seine eigene Überwachung bezahlen solle, schulde Schwarz-Rot ihm zumindest buchhalterische Sorgfalt. Derzeit seien die Pauschalen teils viel zu hoch, teils überhaupt nicht nachvollziehbar. Somit hat wieder mal die CDU/CSU/SPD Fraktion bewiesen, das sie deutsche Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen treten. Hoffentlich vergessen ihnen die deutschen Mitbürger das nicht bei der nächsten Wahl.
 
Glasdemokratie: Übrigens mit der Verabschiedung des BKA-Gesetzes und dieser erneuten Verschleuderung von Steuergeldern haben die deutschen Mächtigen ihrem Volk ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht.

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Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Donnerstag die im Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat leicht entschärfte Version der Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) ohne weitere Aussprache abgesegnet. Für das lange umkämpfte Vorhaben stimmten CDU/CSU und SPD, die Opposition votierte geschlossen dagegen. “Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz”, so FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zu dem Kompromiss; die Verbesserungen beim Kernbereichsschutz seien “lächerlich”. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, sprach von einer “Blamage für die SPD”; die Präzisierung der Kompetenzverteilung sei eine Farce. Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit bei den Grünen, sagte, es würden noch “ganz viele Giftzähne” im Gesetz verbleiben. Den Protesten von Ärzten, Anwälten und Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht beschnitten werden soll, schlossen sich weitere Medienvereinigungen an. “Auch der Gesetzentwurf des Vermittlungsausschusses räumt Journalisten keinen umfassenden Schutz des Berufsgeheimnisses ein”, monierte der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV).
Der FDP-Politiker Gerhart Baum will trotz der Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der frühere Innenminister kündigte seinen Gang nach Karlsruhe für Anfang Januar an. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall gebracht hatten. Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft, begründete Baum seinen Entschluss. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen. Aber auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble stimmt der Mittelweg laut der Nachrichtenagentur AP “nicht glücklich”. Er erwartet, dass wegen der Weiterentwicklung der Kommunikationstechnik in einigen Jahren erneut darüber zu diskutieren ist, Online-Durchsuchungen im Eilfall ohne richterliche Zustimmung zu erlauben.

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17
Dez

BKA Gesetz auf Biegen und Brechen

Erstellt von: Redaktion

stasi20

So langsam wachen auch größere Medien auf, was das neue BKA-Gesetz für große Risiken für die Freiheit in Deutschland birgt. In einem Artikel bringt die Sueddeutsche.de Argumente das die Entschärfung des Gesetzes eine Lachnummer ist.

Auch in Eilfällen soll nun der Richter die Online-Durchsuchung anordnen müssen, eine Anordnung durch den Chef des Bundeskriminalamts, wie ursprünglich geplant, reicht nicht. Das ist mehr als nichts, genügt aber hinten und vorne nicht. Am rechtsstaatlich völlig unzulänglichen Paragrafen 20 k des BKA-Gesetzes wurden offenbar keinerlei Änderungen vorgenommen. Das bedeutet: Es gibt praktisch keine Fälle, bei denen auf eine Online-Durchsuchung von vornherein verzichtet werden muss.

Es bleibt bei einer langen Liste von rechtsstaatlichen Verstößen: Es bleibt dabei, dass das Zeugnisverweigerungsrecht von Anwälten, Ärzten und Journalisten beiseite geräumt wird. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger bleiben gegen Ausspähung leidlich geschützt.
Es bleibt dabei, dass eine Rundumüberwachung mit den geballten heimlichen Ermittlungsmethoden ohne weiteres möglich ist.
Es bleibt dabei, dass der Begriff “internationaler Terrorismus” zwar der Generalschlüssel für das BKA ist, aber nicht definiert wird.
Es bleibt dabei, dass es keinen Versuch gibt, einen Rechtsschutz gegen heimliche Grundrechtseingriffe zu organisieren.
Und es bleibt schließlich bei einer viel zu langen Erprobungszeit für das Gesetz – bis 2020! In der vorliegenden Fassung darf es nicht einmal sechs Tage in Probe gehen.

Alles Argumente die die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und die Gegner des BKA-Gesetzes schön über ein Jahr versuchen breitenwirksam zu publizieren.
Glasdemokratie: Dieses verspätete Aufwachen der großen Medien ist symptomatisch für Deutschland, aber vielleicht ist das ja auch Methode.

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9
Dez

Kleine Chronologie des Überwachungsstaats BRD

Erstellt von: Redaktion

Anlässlich, das sich das Jahr 2008 dem Ende neigt, haben wir mal eine kleine Zusammenstellung erstellt:

      1968: SPD und CDU/CSU erlauben, Telefone von Bürgern abzuhören.
      1979: BKA-Chef Herold führt eine Rasterfahndung durch, bei der über Wohnungsmakler und Meldeämter private und öffentliche Daten gesammelt und abgeglichen werden.
      1994: Der Bundesnachrichtendienst erhält die Erlaubnis, Informationen über Bürger an Staatsanwaltschaft, Zoll und Polizei weiterzugeben, und agiert seitdem auch im Innland.
      1998: CDU/CSU und FDP erlauben das Abhören privater Wohnungen.
      2000/2001: SPD und Grüne ermächtigen Verfassungsschutz und BND, Bürger mittels Telefon- und Internetanbietern auszukundschaften. Sie verpflichten Banken zur Auskunft über Kontobewegungen.
      2006: CDU/CSU und SPD bauen eine Mega-Datei, um Daten von vermeintlich verdächtigen Personen und Unternehmen zu horten. Verfassungsschutz und Zoll können auf diese Informationen zugreifen. Der Verfassungsschutz darf außerdem auf Fluggast- und Kontodaten zugreifen.
      2007: Die Große Koalition zwingt Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten sechs Monate zu speichern.
      2007/2008: CDU/CSU und SPD wollen Polizei und Geheimdiensten Zugang zu privaten Festplatten verschaffen. Das BKA erhält (geheim-)polizeiliche Befugnisse.

Mal sehen was die nächsten Jahre uns noch alles so bringen werden? Vorschläge ausdrücklich erwünscht!

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