Archiv für die Kategorie: ‘STASI 2.0’

Das sich in Deutschland der Rollstuhldiktator und die Zypresse nicht mit Gesetzen auskennen ist ja hinlänglich bekannt. Aber jetzt auch noch die übermütterliche Ursula. Der BVDW hat ein Rechtsguthaben zum “Haftungsregime für Host- und Access-Provider im Bereich der Telemedien” anfertigen lassen. Und aus diesem geht zweifelsfrei hervor, dass das Grundgesetz die Blockade von Webseiten und das Kappen von Internetanschlüssen nicht oder nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt. Schon aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses könnten gegenwärtig Zugangsanbieter nicht dem Bestreben der CDU-Politikerin nachkommen. Weiter seien die Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit gemäß Artikel 5 Grundgesetz zu berücksichtigen. Zugangsanbietern sei es laut Telekommunikationsgesetz auch untersagt, Inhalte und Umstände der Telekommunikation für Zwecke der Sperrung zu verwenden. Zugangsbeschränkungen zu rechtswidrigen Informationen durch Manipulationen im Zusammenhang etwa mit IP-Adressen, Domain-Namen, Portnummern oder URLs seien folglich als unzulässige Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis aufzufassen. Eine klare Absage erteilt das Gutachten auch Forderungen zur Einführung der Sperrung kompletter Internetanschlüsse, wie sie derzeit vor allem in Frankreich im Rahmen einer “abgestuften Erwiderung” auf Urheberrechtsverletzungen im Internet diskutiert werden.
 
Aber da ja deutsche Politiker beratungsresistent sind und meistens eine Hintertür finden, wird das Rechtsguthaben wieder ganz schnell in irgendeiner Rundablage verschwinden.

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20
Jan

Schäuble kommt durch die Hintertür

Erstellt von: Redaktion

Hintertür

Nachdem bereits dem Bundesjustizministerium die verdachtslose Protokollierung der Benutzung seiner Internetseiten unter Strafandrohung untersagt wurde, will der Bundesinnenminister nun das Gesetz ändern, statt es einzuhalten. Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers ist im Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“ vom 14.01.2009 versteckt. Jeder Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ soll danach künftig das Recht erhalten, das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen – angeblich zum „Erkennen“ von „Störungen“. Tatsächlich würde der Vorstoß die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren. Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung ist nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen.
 
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert hiermit zu Recht:

Die Vorratsdatenspeicherung im Internet hat in einem Gesetzentwurf zur „Informationstechnik des Bundes“ nichts zu suchen. Für das Internetrecht ist der Bundesinnenminister überhaupt nicht zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Er bittet alle Internetnutzer, bei den verantwortlichen Politikern gegen die geplante Vorratsspeicherung im Internet zu protestieren. Der Arbeitskreis hat dazu eine besondere Internetseite eingerichtet, auf der sich die Kontaktdaten der zuständigen Politiker/innen finden.

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15
Jan

Das Merkel macht Kontrolle

Erstellt von: Redaktion

Das Busch- und zukünftige Obamazäpfchen hat ja heute die Frau Birthler in ihrer Behörde besucht. Vor 19 Jahren hatten DDR-Bürgerrechtler die einstige Zentrale der Staatssicherheit im Stadtteil Lichtenberg gestürmt. Zum Auftakt des Gedenkjahres zum 20. Jahrestag des Mauerfalls informierte sich die Kanzlerin bei einem Rundgang mit Behördenchefin Marianne Birthler über die Hinterlassenschaft des Ministeriums von Stasi-Chef Erich Mielke und die Arbeit der Behörde. Frau Merkel hat sich erkundigt, ob denn nun alle ihre Beweise für die Teilnahme an der Havemannbespitzelung vernichtet sind und Frau Birthler hat sich ihren Arbeitsplatz bis 2019 gesichert. Sie ist nämlich der Meinung, dass der Anteil junger Menschen die sich für die Stasiakten interessieren, jährlich zunehmen. Die Stasi hat ja tausende 3-4 jährige überwacht, denn älter können diese jungen Menschen vor 20 Jahren nicht gewesen sein. Manche sind ja eh der Meinung, dass Frau Birthler nur die Akten von kleinen, schwulen, korrupten Friseure, oder Bäcker oder Pastoren, die damit unter Druck gesetzt werden sollten, verwaltet. Den die wichtigen Akten sind längst vernichtet oder den deutschen oder amerikanischen Behörden übergeben worden. Aber die Deutschen sollen sich noch sehr lange mit der Stasi befassen, damit sie nicht merken, das schon wieder von jedem Bewegungsprofile (Telefon-, E-Mail-, Internet-, Handy-, Flugreisenüberwachung und die Biometrie in den Ausweisdokumenten) angefertigt werden. Millionen von Einwohnermeldedaten, Telekomdaten und Bankkontendaten sind schwarz im Umlauf, aber auch diese Skandale soll vergessen gemacht werden. Der Deutsche soll nicht merken, das die Überwachung durch den Staat und BKA, die der Stasi in der damaligen DDR, längst überholt hat. Damit die Handlungsweise der deutschen Kanzlerin für alle erklärbar ist, hier ihre mit einem Augenzwinkern erstellte Biographie:


 

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11
Jan

BKA-Streit geht weiter

Erstellt von: Redaktion

Auch nach der Verabschiedung des BKA-Gesetzes reißt die Kritik an den umstrittenen Neuregelungen nicht ab. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach am Freitag von einem «schwarzen Tag für die Grundrechte«. Linksfraktionsvize Petra Pau beklagte, das Gesetz wirke «wider den Rechtsstaat». Grünen-Chefin Claudia Roth wertete die Neuregelungen als »Bürgerrechtskiller«. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte dagegen die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat «außerordentlich». Wegen des neuen BKA-Gesetzes sehen die Rechtsanwälte in Deutschland das Vertrauensverhältnis zu ihren Mandanten belastet. Auch völlig unbeteiligte Mandanten könnten von den neuen Überwachungskompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) betroffen sein, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereines (DAV), Hartmut Kilger, in einem Interview der Nachrichtenagentur AP. Zudem beklagte er ein Zeugnisverweigerungsrecht, das bei der Terrorabwehr zwischen verschiedenen Berufsgruppen unterscheidet. Es geht nicht um Privilegien von Anwälten, sondern um das Menschenrecht auf die Privatheit jedes Bürgers. Aber was die Verletzung der Menschenrechte angeht, hat das BKA ja einschlägige braune Erfahrungen und Wurzeln. Das BKA hat 50 Jahre gebraucht um sich überhaupt mit dieser Vergangenheit zu beschäftigen. Sicherlich wird man nochmal 50 Jahren brauchen um dann zu bekennen , dass gut ausgebildete STASI-Nachrichtendienstler nach Abwicklung des Mielke Apparates übernommen worden sind. Aber der Zweck heiligt ja bekanntlich die Mittel.

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29
Dez

Köhler muss abtreten

Erstellt von: Redaktion

Kriegsrichter Filbinger
und Horst Köhler

In seiner diesjährigen Weihnachtsansprache hat der deutsche Bundespräsident Horst Köhler ja bewiesen, das er sich gedanklich irgendwo befindet, nur nicht mehr in der Realität. Im Duckhome-Blog wird zurecht gefragt, ob der Mann ständig unter Drogen steht. Aber so hat er wenigstens für alle sichtbar gezeigt, auf wessen Seite er steht. Nein nicht auf der Seite der kleines Mannes, sondern auf der neoliberalen Ausbeuterseite. Aber wer hat angesichts des Handschlages von Hitlers erfolgreichem Kriegsrichter, dem CDU-Mitglied Hans Filbinger, im Jahre 2004 eigentlich noch daran gezweifelt. Und heute hat es sich auch noch auf die Seite der Überwacher geschlagen. Köhler hat nämlich heute das ErmächtigungsBKA-Gesetz unterzeichnet. Und das ohne bundespräsendiale durchgreifenden Bedenken. In der alkoholgeschwängerten Weihnachtszeit fällt Denken auch echt schwer. Somit startet Deutschland ins Jahr 2009 mit heimlichen Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie und die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und die Ortung von Mobiltelefonen. Eine sehr schöne Einschätzung seiner Weihnachtsrede ist in der Jungen Welt nachzulesen. Wenn das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz wieder kippt, und das kann es nur zwangsläufig, dann wird das auch eine Abberufung von allerhöchster Stelle, für den deutschen Bundespräsidenten.

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