Vertreter der alten großen Koalition haben sich ablehnend gegenüber einem Antrag (PDF-Datei) der Linksfraktion im Bundestag geäußert, die umkämpfte Befugnis für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Einsatz des Bundestrojaners wieder zu streichen. Das Instrument heimlicher Online-Durchsuchungen, von dem die Wiesbadener Polizeibehörde bis Mai noch keinen Gebrauch gemacht haben will, “ist auch weiterhin unverzichtbar“, erklärte Armin Schuster im Namen der CDU/CSU-Fraktion bei der 1. Lesung des Vorstoßes der Linken am gestrigen Donnerstag laut den zu Protokoll gegebenen Redebeiträgen.
Der SPD-Innenpolitiker Frank Hofmann erklärte, es geb ihm zwar zu denken, dass die Polizei hierzulande noch keinen verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme durchgeführt habe, diese Tatsache zeige für ihn aber lediglich, “dass sehr sparsam und verantwortungsbewusst mit diesem Instrument umgegangen wird”. Das BKA sei “besonders sensibel”, wenn es “um schwerwiegende Grundrechtseingriffe” gehe. Wers glaubt?!
Skeptischer zeigte sich Jimmy Schulz vom aktuellen Koalitionspartner. Bei der Online-Durchsuchung bestünden “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken”, da der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung “in unerträglicher Weise eingeschränkt” werde, stellte er die FDP-Sicht dar. Das Begehren der Linken habe daher durchaus die “Sympathie” der Liberalen. Man könne ihn aber trotzdem nicht unterstützen, da sich eine Mehrheit im Bundestag für den Bundestrojaner ausgesprochen habe.
“Von angeblichen Sicherheitslücken, die durch diese Maßnahme geschlossen werden sollten, ist schon längst keine Rede mehr”, hielt Jan Korte von den Linkem dem entgegen. Trotzdem werde “stumpf an der Online-Durchsuchung festgehalten”. Die Zustimmung zu dem Antrag böte stattdessen “eine gute Brücke, um endlich wieder auf den Pfad des Datenschutzes und der Sicherung von Bürger- und Grundrechten zurückzukommen”. Die “massiven Eingriffsbefugnisse” staatlicher Institutionen in die Freiheitsrechte der Bürger müssten zurückgefahren werden.
Der Sicherheitsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, sicherte den Linken Unterstützung zu. Der verdeckte Zugriff auf Festplatten sei “überflüssig” und richte “bürgerrechtlichen Flurschaden” an, da er nicht einmal an einen festen Tatverdacht geknüpft sei. Von der Behauptung, dass Deutschlands Sicherheit ohne dieses Instrument dem Terrorismus beinahe schutzlos ausgeliefert sei, könne angesichts der Statistik nicht mehr die Rede sein.
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Kik doch den Datenschutz
Der Schnüffel-Diskont
Der SchnüffelTextildiscounter KiK hat die Vermögensverhältnisse der Mitarbeiter ausspioniert. Ziel sei es gewesen, sich von Beschäftigten in finanziellen Schwierigkeiten zu trennen. Die Schnüffelei hat bei KiK offenbar eine lange Tradition. “Panorama” liegt ein internes Schreiben des für Personal zuständigen KiK-Geschäftsführers Heinz Speet aus dem Jahr 1998 vor. Darin teilte Speet “streng vertraulich” mit, KiK hole “über alle neu eingestellten Aushilfsbeschäftigten eine telefonische Auskunft bei der Creditreform ein”. Es sei Unternehmenspolitik gewesen, Mitarbeiter rauszuwerfen, die den Offenbarungseid abgegeben hatten oder sonst in Finanzturbulenzen steckten. Kik habe sogar den Bezirksleitern damit gedroht, sie müssten für ein mögliches Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter haften. Seit Oktober 2009 soll das Verfahren bei KiK nicht mehr praktiziert werden. Wers glaubt?
[Glasdemokratie] Nicht nur das sie in Asien Kinder für sich schuften lassen, Stundenlöhne die 60% unter Tarif liegen bezahlen und unbezahlte Überstunden, wenn dann die eigenen Mitarbeiter dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dann werden diese entlassen.
Boah, der Laden ist so assi, der geht GAR NICHT!
Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.
[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!
Die deutschen Innenminister von Bund und Ländern dringen auf eine rasche gesetzliche Regelung, um der Polizei wieder den Zugriff auf Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Seitdem das deutsche Bundesverfassungsgerichts die Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat, sei die Fahndung nach Kriminellen erheblich erschwert worden, wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa bei der Konferenz der deutschen Innenminister in Hamburg am Freitag beklagt. Die Mehrheit der Ressortchefs verlangte deshalb eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene. In einem der Nachrichtenagentur vorliegenden internen Vermerk heißt es: “Bereits jetzt zeigen sich gravierende Auswirkungen im Bereich der Strafverfolgung.” Viele Telefonanbieter würden die Verbindungsdaten in kurzer Zeit wieder löschen oder gar nicht erst speichern, unter anderem weil immer mehr Kunden Verträge über eine Flatrate hätten. Deshalb steige die Zahl der Fälle, in denen die Ermittler mit ihren Anfragen ins Leere liefen.
Jetzt kommen wieder alle Kinderpornomusiktauscherraubkopierer straffrei davon. Da werden wohl wieder die Abmahnlobbyisten das üppige Bankett der Innenministerkonferenz gesponsert haben!
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat die umstrittene Online-Durchsuchung seit Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Anfang 2009 noch nicht angewandt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktion der Linken hervor. Mit dem 2008 beschlossenen BKA-Gesetz bekam die Behörde unter anderem das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr heimlich Computer von Verdächtigen auszuspähen. Vor einer Online- Durchsuchung muss ein Richter die Maßnahme per Beschluss anordnen. Ministeriumssprecher Stefan Paris erklärte, dass das BKA dazu zwar in der Lage sei, das Gesetz sehe die Maßnahme aber als ultima ratio vor, also als äußerstes Mittel. Bislang seien die Ermittler ohne Online-Durchsuchungen ausgekommen. Es könne aber sein, dass sie nötig würden. Daher brauche man die Rechtsgrundlage. Dagegen bezeichnete der Linken-Politiker Jan Korte Online- Durchsuchungen als «völlig überflüssig». Die Bundesregierung solle die Maßnahme schnellstmöglich aus dem BKA-Gesetz streichen, sagte er der Zeitung. Paris bestätigte auch die in dem Bericht genannten Kosten: Demnach investierte das BKA bislang knapp 700 000 Euro in Online- Durchsuchungen. Davon entfallen rund 581 000 Euro auf Personalkosten.
[Glasdemokratie] 700000 Euro für eine Maßnahme die niemand braucht! Toll, Deutschland muss es ja dicke haben?!












