Archiv für die Kategorie: ‘STASI 2.0’

17
Feb

Und Zensursula siegt doch!

Erstellt von: Redaktion Tags:

[Update] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nach der Unterzeichnung des heftig umkämpften Zugangserschwerungsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler (CDU) angekündigt, rasch eine rechtliche Regelung auf den Weg zu bringen, um Websperren als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie definitiv zu Fall zu bringen. Die schwarz-gelbe Regierung habe sich auf das “endgültige Aus für Netzsperren” verständigt, sagte die FDP-Politikerin am heutigen Aschermittwoch. Nun gehe es darum, den vereinbarten Grundsatz “Löschen statt Sperren” tatsächlich zur Geltung zu bringen.

Wie so ebend bei heise.de berichtet wird, hat Bundespräsident Horst Köhler heute das “Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen” unterzeichnet. Ja gehts noch? Schnell noch einen Blick auf den Kalender, nee ist noch nicht der 1. April!
Nach seiner Aussage bestanden “keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten”. Der Bundespräsident gehe davon aus, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr “auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes” Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft. Mit Stoppschildern!? :vogel: Ja nee, is klar!
Im November wurde bekannt, dass der Bundespräsident das Gesetz überprüfen wolle und die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” gebeten habe. Daraufhin hatte das Bundeskanzleramt Köhler mitgeteilt, dass sie die im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehenen Websperren nicht weiterverfolgen und stattdessen den Versuch, Kinderpornos auf den Servern direkt zu entfernen, gesetzlich festschreiben wollen.

[Glasdemokratie] Und somit wäscht die FDP, zuletzt eine sehr schwammige Gegnerin des Gesetzes, ihre Hände in Unschuld. Aber wir hatten ja schon im Dezember vor dem Weihnachtsmann FDP gewarnt.

14
Feb

Überwachung im Informationskapitalismus

Erstellt von: Redaktion

Ein Essay von Armin Medosch.
Überwachung und Kontrolle gehören nicht nur zum Repertoire totalitärer Regimes. Sie sind auch seit frühester Zeit integraler Bestandteil des Wirtschaftssystems liberaler westlicher Staaten. Daher ergibt es keinen Sinn, über den Schutz der Privatsphäre zu diskutieren, ohne gleichzeitig über die Lebens- und Arbeitsbedingungen im global vernetzten Kapitalismus nachzudenken. Wenn wir uns gängige Definitionen der Privatsphäre ansehen, dann wird schnell klar, dass “wir” weit davon entfernt sind, wirklich Kontrolle über die Informationen zu haben, die über uns gesammelt werden. Die aufrechten Bemühungen jener Personen und Gruppen, die für den Schutz der Privatsphäre kämpfen, sind auf lange Sicht zum Scheitern verurteilt, solange sich nicht grundsätzlich der Charakter des Informationskapitalismus ändert. Das Argument über eine neue Balance zwischen öffentlichem Raum und Privatsphäre mündet daher in ein Argument über die Zukunft der Informationsgesellschaft. Wollen wir eine nachhaltige, kreative Wissensgesellschaft oder sind das nur Schlagworte, die missbraucht werden, um dem schrankenlosen Informationskapitalismus zu dienen? In der dystopischen Version einer vom Finanzmarkt getriebenen, auf Hyperausbeutung beruhenden Gesellschaft ist nicht nur kein Platz für die Privatsphäre, sondern, und das der wirklich bedrohliche Aspekt, auch die Öffentlichkeit ist zunehmend Opfer der Privatisierung.
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12
Feb

Bundesrat genehmigt das Elena-Verfahren

Erstellt von: Redaktion

Der Bundesrat hat der Verordnung zur Übermittlung von Daten für den Elektronischen Entgeltnachweis (Elena) keine Steine in den Weg gelegt. Die Länderchefs verabschiedeten in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung, obwohl in Datenschützer als zu unbestimmt und möglicherweise verfassungswidrig eingestuft hatten. Das umfangreiche Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramms kann damit in Betrieb gehen. Konkret soll die Bundesregierung gemäß der Resolution prüfen, ob die Schlüssel für die bei der Zentralen Speicherstelle vorgehaltenen Daten nicht von einer unabhängigen Treuhandinstanz verwaltet werden sollten. Ferner sei sicherzustellen, dass das Auskunftsrecht von Arbeitnehmern im Abrufungsverfahren über die zu ihnen gespeicherten Informationen “sofort und effektiv wahrgenommen werden kann”. Weiter hat der Bundesrat Zweifel, ob die besonders umstrittene Übermittlung von “Fehlzeiten” von Mitarbeitern aus der Verordnung abgeleitet werden kann. Die Entschließung regt zudem einen Verzicht auf die bisher vorgesehene Möglichkeit an, im Datenbaustein “Kündigung” und “Entlassung” über ein Freitextfeld Zusatzinformationen etwa über Abmahnungen oder vertragswidriges Verhalten einzugeben.

[Glasdemokratie] Angesicht dieser Meldung möchten wir nochmal auf die EPetition gegen das ELENA-Verfahren aufmerksam machen. Links im Menü einfach auf die ELENA-Karte klicken und einfach die Petition mitzeichen.

1
Jan

Ist ELENA der Anfang von STASI 2.0

Erstellt von: Redaktion

Ab Januar soll die geplante bundesweite Erfassung von Arbeitnehmerdaten durch die Deutsche Rentenversicherung ELENA-Verfahren bundesweit eingeführt werden. Der "elektronische Einkommensnachweis" (ELENA) soll Kosten einsparen und Bürokratie abbauen. Die Beantragung von Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Wohngeld soll mit der zentralen Speicherstelle schneller und unkomplizierter erfolgen. Aber die  Liste der Angaben, die die Arbeitgeber hierzu an die Speicherstelle übermitteln sollen, ist mehr als 40 Seiten lang. Neben Angaben wie Name, Adresse und Höhe der Bezüge sollen auch andere Angaben übermittelt werden.
Hierzu sollen gehören:

  • Anzahl der Arbeisstellen
  • Betriebszugehörigkeit
  • Fehlzeiten
  • Ausfallzeiten durch Krankheit
  • Abmahnungen
  • Teilnahme an Streiks (genehmigte wie ungenehmigte)
  • Kündigungsgründe

Nur was haben diese Angaben mir der Berechnung der allgemeinen Abgaben und Rentenansprüche zu tun? Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sagte der "Thüringer Allgemeinen" vom Samstag, es sei verfassungswidrig, diese Angaben für alle Arbeitnehmer auf Vorratshaltung zu erfassen. Damit sei die Grenze der Zulässigkeit überschritten. "Das ist ein absoluter Skandal", so Werner Filipowski, Vize-Vorsitzender des Verdi-Gewerkschaftsrats. "Gerade in diesen Zeiten des Datenmissbrauchs sollte der Staat seiner Vorbildfunktion gerecht werden und sparsam mit Daten umgehen", pflichtete ihm Peter Wedde, Direktor der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt, bei. Scharfe Kritik kam auch von den Linken. Die Abgeordnete Petra Pau warf dem Staat am Samstag eine "maßlose Sammelwut" vor. Auch der Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnt vor dem geplanten elektronischen Lohnzettel "Elena". Das sei nichts anderes als eine weitere Vorratsdatenspeicherung, diesmal beim Finanzamt.
Wenn man sich das Überwachungs-Dossier des CTRL-Blogs der taz anschaut und dann noch die Daten aus dem ELENA-Verfahren, ergibt das ein rundes Bild des gläsernen Bürgers. Somit erspart man sich in Inland jede Menge Ermittlertätigkeit. Auf Knopfdruck können Bewegungsprofile, politische Ausrichtung, allgemeine Lebensweise, sexuelle Ausrichtung, materielle Absicherung, Freundeskreis, außergesellschaftliche Tätigkeiten, Krankheitsbilder von unbescholtenen Bürger zu jeder Zeit immer aktuell angefertigt werden.

Dafür musste die damalige STASI der ehemaligen DDR, noch tausende IM´s einsetzen.

Jeder erinnert sich an den Skandal der Mitarbeiterüberwachung bei Lidl und Co. Und an die Reaktionen verschiedenster Politiker des Bundestages. Aber nichts anderes, als wie Lidl und Co. wollen Sie jetzt von seiten des Staates, per Gesetz einführen!

25
Dez

Die FDP macht den Weihnachtsmann

Erstellt von: Redaktion

Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.

Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.

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