Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.
“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren. Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet. Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur. “Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.
[Update 08.08.2009]Fefe ist ja der Meinung, wir liegen mit unserer <20% noch viel zu hoch. Das die mecklenburgische Sozialministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisiert hat, dass das Gesetz über Internet-Sperren bei Kinderpornografie noch nicht in Kraft ist, wird die SPD wohl endgültig unter die 20% drücken.
Damit die SPD bei den nächsten Wahlen auch wirklich unter die 20% Marke fällt, gibt sie nochmal richtig Gas. Erst lässt sich die Ulla Schmidt den Dienstwagen in Spanien klauen und die Umfragenwerte sind noch über 20%. Jetzt will man mit aller Macht unter diese Marke. Deshalb schaut die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, in puncto Bekämpfung der "Internet-Piraterie" lauthals nach Frankreich. “Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.” Als sie etwa gehört habe, wie die Franzosen das Problem von Urheberrechtsverletzungen über Online-Tauschbörsen “lösen”, habe sie sich gefragt, “warum wir das nicht hinbekommen”. Als klares Plädoyer für ein “Three-Strikes-Gesetz” nach französischem Vorbild will die SPD-Sprecherin im Wahlkampf die Aussage inzwischen nicht mehr verstanden wissen. Die Lösung im Nachbarland mit dem Kappen des Netzanschlusses nach wiederholten Urheberrechtsverstößen und entsprechenden Warnschreiben leuchte ihr da “auf den ersten Blick” ein. Auch wenn diese krügerischen Einsichten nicht ganz der SPD-Linie entspricht, die Zypresse wehrt sich noch aus wahltaktischen Gründen, kann man davon ausgehen, das dass die Richtung ist, in die die gesamte SPD schielt.
Der frühere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem hat jetzt ebenfalls verfassungsmäßige Bedenken am “Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen” geäußert. Auch beim Kampf gegen Kinderpornographie müsse sich der Gesetzgeber an rechtsstaatliche Grenzen halten. Der Bund habe aber ein Gesetz erlassen, für das er gar keine Gesetzgebungskompetenz habe. Es handele sich um Straftatverhütung und um Einwirkung auf die Inhalte von Medienangeboten. Für beide Fragen seien die Länder zuständig. Laut dem Experten darf nach dem Grundgesetz daher auch nicht das Bundeskriminalamt (BKA) als Oberbehörde des Bundes die geheime Sperrliste erstellen. Sollte dies das Bundesverfassungsgericht bei einer Beschwerde gegen das Vorhaben genauso sehen, wäre die Initiative in ihrem ganzen Gerüst erschüttert. Das Gesetz sollte ursprünglich schon am morgigen Samstag in Kraft treten. Es liegt Bundespräsident Horst Köhler (CDU) aber noch nicht zur Unterschrift vor und konnte daher Mitte der Woche nicht im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Leider hat das Rufen vom Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in der deutschen Politikerwüste niemand vernommen. Aber das hatten wir ja schon vorausgesagt! Der Bundesrat ließ am Freitag das vom Bundestag im Juni beschlossene Zugangserschwerungsgesetz passieren. Es tritt am 1. August in Kraft. Im Internet werden damit künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Adressen aufgerufen werden, die auf einer vom Bundeskriminalamt verwalteten Liste stehen, auf der URLs verzeichnet sind, unter denen kinderpornografische Inhalte zu sehen sein sollen. Mit dem Warnhinweis soll Benutzern klargemacht werden, dass ein Umgehen dieser Sperre für sie strafbar ist. Das reine Anklicken der Stopp-Seiten ist strafrechtlich folgenlos. Die aufrufende IP wird aber schon gespeichert. VORSICHTSHALBER, wer weiss, wozu die deutsche Regierungsmannschaft diese Daten noch mal benutzen wird.
Eine öffentliche Petition gegen das Gesetz fand über 134.000 Unterzeichner – so viele wie bisher keine andere in der Geschichte des E-Petitionssystems des deutschen Bundestags. Franziska Heine, die Initiatorin der Petition, hat ebenso wie der Piratenpartei-Abgeordnete Jörg Tauss angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Tauss will das Zustandekommen des Gesetzes zunächst durch ein Organstreitverfahren in Karlsruhe überprüfen lassen.
Glasdemokratie: Es dürfen erste Wetten abgegeben werden, wann denn die deutsche Sperrliste des BKA´s, das erstemal öffentlich wird. Die DNS-Server der deutschen Zensurprovider werden zukünftig wohl arbeitslos. Aber vielleicht auch nicht, denn öffentliche DNS-Server werden in Deutschland über kurz oder lang, eh VERBOTEN!