Archiv für die Kategorie: ‘Rechtsstaat’

18
Aug

Angriff auf die Freiheit

Erstellt von: Redaktion

Die Überwachung des Staates richtet sich gegen jeden einzelnen von uns. Das zumindest behaupten Juli Zeh und Ilija Trojanow in ihrem neuen Buch “Angriff auf die Freiheit”. “In gewisser Weise sind wir schon ganz nah an der Vision von Orwell dran”, sagt Zeh. “Es gibt ein zentrales Element, wie er sich das Privatleben vorstellte in seinem Buch ’1984′. Da gab es Bildschirme in allen Wohnungen, die funktionierten in beide Richtungen. Videoüberwachung, Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung: Was das wirklich bedeutet, wissen wir meist nicht.

Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte

Hanser Verlag
170 Seiten
ISBN: 978-3446234185
Preis: 14,90 Euro

Die Politiker sagen, es seien alles Mittel gegen die terroristische Bedrohung. Schutz vor dem Terrorismus ist für Juli Zeh und Ilija Trojanow lediglich ein Spiel mit unserer Angst, ein fadenscheiniges Argument der Politik, um an unsere Daten heranzukommen. “Es gibt überhaupt keinen Beleg dafür, dass irgendein potentieller Anschlag vereitelt wurde aufgrund der neuen Gesetze”, so Trojanow. Alle sind scharf auf private Daten. Der Staat möchte die biologischen Merkmale der Bürger kennen. Die Wirtschaft sammelt Informationen über die Vorlieben ihrer Kunden. Arbeitgeber suchen mit illegalen Überwachungen nach schwarzen Schafen unter ihren Mitarbeitern. Die Warnungen vor Terror und Wirtschaftskriminalität lenken von einer Gefahr ab, die uns allen droht: der transparente Mensch!

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26
Jun

Was deutsche Justizminister so fordern

Erstellt von: Redaktion

Die Justizminister der Länder wollen den vorsätzlichen Aufruf von Internetseiten mit kinderpornographischem Material unter Strafe stellen. Diese Verschärfung solle bei der Reform des Sexualstrafrechtes berücksichtigt werden, sagte Sachsens Justizminister Mackenroth (CDU) am Donnerstag nach der Konferenz der Justizminister der Bundesländer in Dresden. Mackenroth, der Vorsitzende der Konferenz, sagte, die Minister wollten “ein klares Signal gegen diese Schmuddel-Mafia setzen”.

NEIN wollen Sie eben nicht. Über die Bekämpfung der Verursacher der Webseiten verloren die Justizminister kein Wort. Der Internetuser der vielleicht über Cross Site Scripting ungewollt auf so eine Seite geschickt wird, den wollen sie kriminalisieren. Und wenn man dann auf deren Computer, nach einer Hausdurchsuchung mittels SEK, keine Kinderpornomaterial findet, könnte vielleicht auch wieder Folter durch Strafverfolgungsbehörden gerechtfertigt sein. Solche Vorschläge sind dem Herrn Mackenroth ja nicht fremd. Es soll ja Justizminister geben, die wähnen sich, wenn sie bis zum Hals in einem Sumpf stecken, nur in einem kleinen Feuchtgebiet.

Angesichts der Möglichkeiten des Internets eine grüne Revolution wie im Iran auszulösen oder Petitionen zum Erfolg zu verhelfen, denkt man in Deutschland wahrscheinlich schon über ein Verbot des gesamten Internets nach. Und wenn die deutschen Bürger dann wieder mehr Briefe schreiben, hätten die Gefängnisinsassen auch wieder eine sinnvolle Tätigkeit am Shredder.

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12
Jun

Deutsche Politiker l(i)eben Korruption

Erstellt von: Redaktion

Das deutsche Politiker gerne Korruption über genehmigte Spendenregelungen offiziell wieder hoffähig machen wollen, darüber haben wir schon berichtet. Na und ein Gesetz erlassen, dass Korruption von deutschen Politiker strafbar wird, das wollen sie schon mal gar nicht. Obwohl Deutschland schon im Jahre 2003 die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet hat. Also schon vor 6 Jahren. Mittlerweile haben 136 Länder Korruptionsgesetze gegen Parlamentarier erlassen. Das demokratische und “rechtsstaatliche” Deutschland leider nicht!

Und wenn Politiker bei Korruption erwischt werden, wie bei Klemens Joos Lobby-Bude Eutop und der deutsche Telekom, dann schicken sie ihre Schertzkekse gleich los mit Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Und sie machen auch nicht vor der Pressefreiheit halt.

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10
Jun

Die Franzosen haben auch mal Glück

Erstellt von: Redaktion

Das Französische Verfassungsgericht hat den Einsprüchen von Abgeordneten der Sozialistischen Partei (PS) Frankreichs gegen das umstrittene “Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet” am heutigen Mittwoch stattgegeben. Mit dem Gesetz, dessen Einhaltung von der “Haute Autorité pour la Diffusion des Œuvres et la Protection des droits sur Internet” (HADOPI) überwacht werden soll, droht Internetnutzern die Kappung ihres Anschlusses, sollten sie wiederholt beim illegalen Herunterladen von geschützten Werken etwa über Web-Tauschbörsen erwischt werden. Die Nationalversammlung hatte das von Regierung und Senat ausgearbeitete Gesetz Anfang April mit den Stimmen des konservativen Regierungsbündnisses UMP verabschiedet. Die Richter im Palais Royal erklärten jedoch, dass das Gesetz gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig ist. So schließe das in der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Recht auf Informationsfreiheit heute auch den freien Zugang zu Online-Diensten ein. Und es sei die Aufgabe von Richtern (nicht der HADOPI), darüber zu entscheiden, ob Verstöße so gravierend sind, dass sie eine Freiheitsbeschränkung in Form einer Internet-Zugangssperre rechtfertigen. Eine ähnliche Haltung hatte zuvor schon das Europäische Parlament vertreten, das im Mai mehrheitlich gegen die Verabschiedung von Internet-Sperrklauseln im Rahmen des EU-Telecom-Pakets votierte. Die französischen Verfassungsrichter bemängelten zudem, dass das von der Nationalversammlung durchgewunkene Gesetz zu Internet-Sperren den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletze. Dass der Inhaber eines Internet-Anschlusses bei einer HADOPI-Sperrung selbst nachweisen müsse, dass nicht er für einen Urhebrechtsverstoß verantwortlich ist, sondern Dritte, sei verfassungswidrig.

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9
Jun

Fliegende Gerichtsstände

Erstellt von: Redaktion

Die Hansestadt Hamburg ist bei Reisenden beliebt. Medienanwälte und deren Promimandanten fahren aber aus anderen Gründen nach Hamburg. Die allerdings kommen weniger wegen des maritimen Flairs, als mehr wegen der Hamburger Richter. Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort nämlich ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Auch als Dunkelkammer und Buskeismus bekannt.

Das Journalisten des WDR in einem Internet-Blog über den “Sauerland-Prozeß” berichten, das geht nun aber in einem deutschen Rechtsstaat wirklich nicht!

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