Archiv für die Kategorie: ‘Rechtsstaat’
Aufklärungsdrohne
Während der Protestaktionen gegen den diesjährigen Transport von Atommüll nach Gorleben hat die Polizei eine Aufklärungsdrohne eingesetzt. Das mit Kameras bestückte unbemannte Fluggerät sei viermal verwendet worden, sagte eine Sprecherin der Polizeidirektion Lüneburg. Genutzt worden sei es zur Luftaufklärung, Einsatzführung, Beweissicherung und Dokumentation. Ziel sei es gewesen, mit den Aufnahmen auch nachträglich Straftaten aufzuklären. Einsatzleiter Friedrich Niehörster hatte nach dem Castor-Transport zunächst bestritten, dass es zum Drohneneinsatz kam. Die Sprecherin erklärte dies damit, dass er unmittelbar nach dem Ende des Transports noch keine Kenntnis davon gehabt habe.
Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg bezeichnte die Ausspähung der Demonstranten während des Atommülltransports mit Hilfe der Drohne als “rechtlich äußerst problematisch”. Die ferngesteuerte Drohne sei von der Polizei erstmals bei einem Castor-Transport eingesetzt worden, sagte deren Sprecher Wolfgang Ehmke. “Fotos und Videoaufnahmen der Drohne verletzen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten”, kritisierte er. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums ist die Polizei-Drohne 91 Zentimeter lang und mit zwei Rotoren, einer Tageslicht- und einer Dämmerungskamera ausgestattet. Die Bilder der Mini-Drohne werden in Echtzeit an deren Bodenstation übertragen und können dort aufgezeichnet werden.
Über mehrere Monate im Jahr 2007 verschaffte sich die Dessauer Polizeidirektion private Informationen Hunderter Beamter. Jetzt beschäftigt sich der Datenschutzbeauftragte des Landes mit dem Fall. Es war eine kleine Indiskretion mit durchschlagender Wirkung: Im Mai 2007 wurde bekannt, dass der leitende Polizeidirektor der Dessauer Polizeidirektion seine Staatsschutzabteilung im Kampf gegen Rechtsextremisten ausbremsen wollte. Die hohe Zahl von Ermittlungsverfahren schade dem “Ansehen unseres Landes”. Darüber sei “niemand glücklich”. So hielten es jedenfalls Staatsschützer in einem Gedächtnisprotokoll fest, und Inhalte aus diesem Protokoll gelangten an die Öffentlichkeit. Seit über zweieineinhalb Jahren versucht nun ein Untersuchungsausschuss des Magdeburger Landtags zu klären, ob die Polizei in Sachsen-Anhalt bei der Aufklärung von Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund mit angezogener Handbremse arbeitet.
Die Polizeiführung allerdings war bei ihren eigenen Untersuchungen des Vorfalls offenbar von ganz anderem Erkenntnisinteresse geleitet. Die damalige Polizeipräsidentin, Brigitte Scherber-Schmidt, wollte wissen, wer die angeblichen Äußerungen ihres Stellvertreters an die Öffentlichkeit gegeben hat. Dafür ließ sie für den Zeitraum vom 23. Februar bis 11. Mai 2007 sämtliche Daten aller ihrer 400 Untergebenen sichern, die sich auf dem Polizeiserver befanden. Die Betroffenen wurden über die Maßnahme nicht informiert. Der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, Harald von Bose forderte daraufhin von der Polizeidirektion und dem Innenministerium Aufklärung. Die Antworten, die er Anfang der Woche erhielt, haben ihn nicht überzeugt. “Ich habe Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der ganzen Aktion”, sagt Bose, enthält sich aber eines abschließenden Urteils. Die Prüfung des Vorgangs liefe noch und werde wohl erst im September abgeschlossen sein. Bei der Prüfung wird auch noch ein weiterer seltsamer Vorgang zu klären sein. Angeblich soll die Dessauer Polizeiführung das Landeskriminalamt um Hilfe bei der Auswertung von internen E-Mail-Verbindungsdaten Dessauer Polizeibeamter gebeten haben. Das LKA soll dieses Ansinnen jedoch abgelehnt haben – wegen massiver rechtlicher Bedenken. Im Magdeburger Innenministerium will man von einem solchen Vorgang nichts wissen. “Ein entsprechender Sachverhalt ist uns nicht bekannt”, heißt es dort. Überhaupt will sich die Behörde zu Einzelheiten der ganzen Angelegenheit unter Hinweis auf die laufende Prüfung nicht äußern. Das Innenministerium könnte zur schnellen Aufklärung beitragen. Schließlich ist Brigitte Scherber-Schmidt, die als Polizeipräsidentin die Datensicherung in Dessau angewiesen hatte, nun im Innenministerium beschäftigt, unter anderem zuständig für Datenschutzfragen bei der Polizei.
[Glasdemokratie] Damit hat man ja die richtige Ziege zum Gärtner gemacht!
Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)
„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)
oder
Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »
… Helm vergessen?
In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.
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