Nein, er darf jetzt offiziell, zwar nur wenn der Bestand des Staates gefährdet ist und mit richterlicher Anordnung, in allen Computer der BanannenBundesrepublik Deutschland schnüffeln. Und über das neue BKA-Gesetz schafft es Mister StasiSchäuble auch noch diese Regelungen aufzuweichen. Somit geht den Deutschen wieder ein Grundrecht flöten, denn der BND, das BKA und das Innenministerium haben schon oft genug bewiesen, was Sie von unserem Grundgesetz halten. Jetzt kann man den Deutschem Volke nur noch wünschen, dass Sie nicht spanische Verhältnisse bekommen!
Die Forderung der Frau Wegner sind also garnicht so abwegig, denn die BRD macht mit dem Bundestrojaner und der Vorratsdatenspeicherung nichts anderes. Wann ist denn der Staat in Gefahr? Wie schnell man zum Staatsfeind werden kann hat unsere Generalstaatsanwältin Monika Harms schon mehrmals bewiesen.
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[Update 18.03.08]Also heute ist hier wohl eine Korrektur nötig. Auf der Seite EU Law Blog wird einmal mit einfachen Worten beschrieben was sich durch die Erweiterung des Artikel 23 1a eigentlich genau ändert. Gesetzestexte sind juristisch kompliziert formuliert und können leicht missverstanden werden, deshalb bitten wir alle Leser sich selbst ein Überblick zu verschaffen und sich eine Meinung zu bilden. Aus diesem Grund haben wir den ursprünglichen Text ein wenig entschärft.
Nicht das das dumme deutsche Volk auf die Idee kommt, es könne bei dem EU-Reformvertrag irgend etwas mitreden. NEIN. Damit alles ganz schnell über die Bühne geht, will die deutsche Bundesregierung jetzt eine Änderung Erweiterung des Artikels 23 (1) zum Zweck der Ratifizierung des EU-Vertrags in abgeänderter Form vom 23. Juli 2007 im Bundestag herbeizuführen. Laut dem neuen Artikel 23 (1a) sollen die Übertragung von einigen Souveränitätsrechten ausdrücklich auf die Europäische Union übergehen. Dieses schafft die Souveränität des deutschen Staates faktisch ab. Und diese Vorgehensweise verstößt ganz eindeutig gegen den Art.20(2) des Grundgesetz , „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Aber das die deutsche Bundesregierung gegen das Grundgesetz verstößt, ist ja nichts NEUES. Das Portal infokrieg.tv hat jetzt eine E-Mail-Aktion an alle Bundestagsabgeordneten gestartet.
Und ja, wir sind immer noch der Meinung das der Reformvertrag eine Missgeburt ist. Der Tibet ist den Deutschen näher, als diesen lieb ist!
In Irland ist als einzigem EU-Staat ein Referendum über den Reformvertrag geplant, das wahrscheinlich im Juni am 29. Mai stattfinden soll.
Dem Caos-Computer-Club (CCC) und der Piratenpartei ist ein Papier aus dem bayerische Justizministerium zugespielt worden. Das im Netz aufgetauchte Schreiben ist an die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg adressiert. Es wird darin vor allem klargestellt, dass die Kosten für das Abhören von Internet-Telefonaten hauptsächlich aus dem Polizeihaushalt zu zahlen sind. Die Staatsanwaltschaften seien dagegen lediglich für Entschädigungen oder Vergütungen von Zeugen, Sachverständigen, Dolmetschern oder Dritten unmittelbar zur Rechnung zu ziehen. Beigefügt ist dem Brief ein Fax-Angebot der hessischen Firma DigiTask für eine vor Ort oder per E-Mail auf einen Zielrechner zu übertragende Lauschsoftware in Form einer sogenannten Skype-Capture-Unit, die bereits bei einem Verfahren der Staatsanwaltschaft München eingesetzt worden sei. Ein Sprecher des Landeskriminalamts Bayerns (LKA) räumte die Verwendung von “Ausleitungssoftware” zum VoIP-Abhören in einzelnen Fällen mit richterlicher Genehmigung ein.
Somit wird deutlich, die Bayern wollen nicht mehr warten und setzten schon mehrmals einen Bayerntrojaner ein. Die politisch Verantwortlichen scheren sich einen Dreck um Gesetze. Alle Parteien die der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt haben (CSU/CDU und SPD) sind nicht mehr wählbar.

Angesichts der Landtagswahlen in den deutschen Bundesländer Hessen und Niedersachsen wollen wir noch einmal auf das Abstimmungsverhalten der CDU und SPD Mitglieder dieser beiden Länder bei der Vorratsdatenspeicherung im Bundestag hinweisen. Alle bis auf Dr. Hans Georg Faust haben für eine verdachtsunabhängige Speicherung aller Kommunikationsdaten der deutschen Bürger gestimmt. (Das Zeichen n.a. in den Listen bedeutet das diese Abgeordneten an diesem Tag nicht anwesend waren) Sollte die Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht gekippt werden (und das kann es nur zwangsläufig) haben diese Politiker (und alle anderen die mit JA gestimmt haben) gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen. Aber das ist ja nichts NEUES! Solche Politiker sind in einer freiheitlichen demokratischen Ordnung nicht mehr wählbar!
Kein Bürger oder Bürgerin aus Hessen oder Niedersachsen, welche an Freiheit, Demokratie, Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit und an das Grundgesetz glauben, kann seine Stimme einem Kandidaten der CDU oder SPD geben. Sollte er es doch tun, machen sie sich mitschuldig daran, das diese beiden Parteien noch im Jahre 2008 weitere Maßnahmen beschliessen werden, die das deutsche Grundgesetz weiter einschränken. Beispiele hier für werden sein, der Einsatz des Bundestrojaner, der Einsatz der Bundeswehr im Innern, etc. (siehe Schreckensliste des Herrn Schäuble) Diese Wähler und Wählerinnen haben dann geholfen, den Weg in einen Überwachungsstaat und eine Diktatur frei zu machen. Der staatlichen Willkür und nochmal staatliche Willkür und nochmal staatliche Willkür, ist dann Tür und Tor geöffnet.
Und hinterher will es wieder keiner gewesen sein, aber das kennen wir ja schon.
P.S. Beschwerden, nach so einer zukünftigen telefonischer Pizzabestellung, bitte an ihren zuständigen CDU oder SPD Bundestagsabgeordneten!
Wir sind alle verdächtig!
Michael Rotert, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco hat sich gegenüber heise.de besorgt darüber geäußert, dass es weder in der Politik noch in der Wirtschaft gedankliche oder technische Ansätze gibt, wie die im Rahmen der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung erhobenen Nutzerspuren von den bisher bereits aufbewahrten Abrechnungsdaten getrennt werden sollen. Eine Aufteilung der Datenbestände ist aber notwendig, da die Zugriffsmöglichkeiten auf die für unterschiedliche Zwecke vorgehaltenen Verbindungsdaten sehr verschieden angelegt sein müssen.
Der Zugang zu den erfassten Daten dienen den Strafverfolgungsbehörden zur Gefahrenabwehr oder für die Aufklärung schwerer sowie mit Hilfe der Telekommunikation begangener Straftaten. Dafür benötigen sie einen richterlichen Beschluss. Rotert weisst aber auch darauf hin, das diese verfahrenstechnische Hürde nicht greift, wenn Internetnutzer anhand der IP-Adresse identifiziert werden sollen. Schon die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten rechtfertigt dabei Zugriffe in einem automatisierten Abrufverfahren durch alle Sicherheitsbehörden.
Somit ist eindeutig klar, dass Frau Zypries wieder einmal gelogen hat. Mit der Vorratsdatenspeicherung stehen alle Bürger in Deutschland unter Generalverdacht und die Unschuldsvermutung ist seit dem 01.01.2008 außer Kraft gesetzt. Und das gegen allen anderen Beteuerungen der sogenannten Volksvertreter. Vielleicht sollte hier das Bundesministerium für Lügen auch einen Fragenkatalog für die Vorratsdatenspeicherung erarbeiten. Diesem wird aber genauso wenig geglaubt werden, wie den Antwort-Lügen im Fragenkatalog für den Bundestrojaner.




