Archiv für die Kategorie: ‘Meinungsfreiheit’

29
Aug

Freiheit statt Angst 2010

Erstellt von: Redaktion

 

Kommt alle zur Demo “Freiheit statt Angst!”
am 11. September um 13.00Uhr in Berlin zum Potsdamer Platz!

Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »

Abmahnkeule… Helm vergessen?

In Teutschland geht es vor Gericht, nur noch am Rande, darum Recht nach Gesetzeslage zu bekommen. Nein, hier soll der Gegner möglichst auch finanziell ruiniert werden. Und das immer noch nicht entschärfte deutsche Abmahnrecht gibt hier alle Mittel in die Hand. Jüngstes Beispiel: “Springer gegen Bildblog“! Bildblog hat einen Beitrag über “Welt Online” und ihre Rüge des deutschen Presserates geschrieben. Und dabei ist ihnen ein Fehler unterlaufen. Aber Bildblog wäre nicht Bildblog, die Autoren haben ihren Fehler selbst bemerkt und ihren Beitrag daraufhin sofort geändert. Das störte die Leute von Springer wenig. Gleich drei Abmahnungen flatterten der Redaktion von Bildblog ins Haus. Die dadurch angeblich entstandenen Anwaltskosten selbstverständlich saftig: 2407,36 Euro. Nach eigenen rechtlichen Absprachen wurde der Beitrag nochmals verändert. Jetzt gaben sich die Leute von Springer rechtlich zufrieden: “unsere Rechtsansprüche gegen sie, werden wir nicht weiter verfolgen”. Aber leider ist da ja immer noch die böse böse Verletzung der Unternehmenspersönlichkeitsrechte von dem Verlag Springer. Und das heißt im Juristendeutsch nichts anderes: Die 2407,36 Euro sind unverzüglich abzudrücken.
Rechtlich gibt man sich zwar zufrieden, aber eigentlich möchte man den lästigen Kritiker für immer los werden. Und das geht in Teutschland am einfachsten und am schnellsten mit dem Abmahnrecht und seinen künstlich überteuerten Anwaltsforderungen.

Sollten Sie der gleichen Meinung sein, können sie ihre Meinung kundtun, indem sie Bildblog eine kleine Spende zu kommen lassen.

8
Apr

Verfassungsrichter stärken Meinungsfreiheit

Erstellt von: Redaktion

Im Streit um eine Veröffentlichung im Web hat das deutsche Bundesverfassungsgericht die Meinungsfreiheit gestärkt. Es erklärte die Verfassungsbeschwerde des Betreibers der Onlinezeitung nrhz.de (Neue Rheinische Zeitung) gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin für zulässig (Az: 1 BvR 2477/08). Die Entscheidung des Landgerichts verletze den Kläger in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, teilte das Gericht mit. Das Berliner Urteil hatte dem Betreiber unter anderem untersagt, auf seiner Website ein Schreiben eines Anwalts zu zitieren. In dem Schreiben hatte der Anwalt auf Nachfrage untersagt, dass ein Foto von ihm in der Online-Zeitung erscheint. Außerdem hatte er mit rechtlichen Schritten gedroht, falls das Foto dennoch erscheint. In der gestrigen veröffentlichten Entscheidung stellen die Verfassungsrichter klar, dass die Meinungsfreiheit nicht an ein öffentliches Interesse geknüpft ist:

Vielmehr gewährleistet das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG primär die Selbstbestimmung des einzelnen Grundrechtsträgers über die Entfaltung seiner Persönlichkeit in der Kommunikation mit anderen.

Wer sich über einen Dritten äußert, muss also nicht erst fragen, ob ein öffentliches Interesse an der Aussage besteht. Vielmehr ist es Teil seines Persönlichkeitsrechts, mit anderen über ihn interessierende Themen zu kommunizieren.

An dieser Entscheidung werden aber einige der deutschen Dunkelkammern zu knabbern haben.

26
Mrz

Wikileaks wieder im US-geheimdienstlichen Fokus

Erstellt von: Redaktion

Laut einem offenen Brief, den Wikileaks-Gründers Julian Assange an ABCnews geschickt hat, werden Mitarbeiter der Whistleblower-Plattform Wikileaks von amerikanischen Geheimdienstlern auf Island beschattet. Dort beraten sie momentan die isländische Regierung bei der Arbeit an einem Datenfreiheitsgesetz. Wikileaks will grundsätzlich denen zur Seite stehen, die unethisches Verhalten in ihren eigenen Regierungen und Unternehmen enthüllen wollen. Dafür wurde ein technisches System geschaffen, das eine nicht zurückverfolgbare Veröffentlichung von Dokumenten erlaubt. Das ist einigen ein Dorn im Auge: So machte sich etwa der US-Militärgeheimdienst ACIC Sorgen über die Whistleblower-Plattform und erörterte mögliche Gegenmaßnahme. Warum er beschattet wird, darüber kann Assange selbst nur spekulieren. In seinem offenen Brief nennt Assange ein Gutachten des US-Militärgeheimdienstes, das von Wikileaks veröffentlicht wurde. Die Echtheit dieses Gutachtens wurde zwischenzeitlich vom Armeesprecher Gary Tallman gegenüber der Nachrichtenagentur AFP bestätigt. Ein weiterer Grund könnte die geplante Veröffentlichung eines Videos durch Wikileaks sein, in dem Misshandlungen durch US-Soldaten im Irak dokumentiert sein sollen. Das Video wurde Wikileaks zugespielt und wird derzeit auf seine Echtheit überprüft. Es soll am 8. April veröffentlicht werden, wenn die Aufnahme verifiziert werden kann. Schließlich könnte ein vertraulicher Bericht des US-Botschafters in Island ein Grund für die Beschattung darstellen. Auch dieser Bericht war von Wikileaks veröffentlicht worden. In ihm geht es um Absprachen zwischen US-amerikanischen, isländischen und britischen Behörden über den öffentlichen Umgang mit Finanzdetails, die zum Zusammenbruch des Bankenssystems auf Island führten.

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