Archiv für die Kategorie: ‘Pressefreiheit’

Internetausdrucker Sauerland

Wir können deutsche Politiker nicht verstehen. Warum sind die bloß so beratungsresistent? Eigentlich wollte sich der Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) ja zum Chefaufklärer um die tödlichen Ereignisse der diesjährigen Loveparade machen. Dabei macht er sich gerade nur noch lächerlicher und wird zum Abmahner! Ein Blog hat Anhänge aus einem Gutachten über die Loveparade-Katastrophe veröffentlicht. Die Stadt Duisburg verbot dies. Weil sie in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Urheberrecht sieht, mahnte die Stadt die Blogger unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro ab. Die Stadt begründete das Verbot damit, dass die Anlagen ungeschwärzte, personenbezogene Daten enthielten. Xtranews nahm die Dokumente daraufhin offline. „Leider ist uns heute per einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln untersagt worden, die Dokumente zu veröffentlichen. Antragsteller ist die Stadt Duisburg vertreten durch Adolf Sauerland“, schreiben die Blogger. Aber erreicht hat die Stadt Duisburg jetzt genau das Gegenteil. Unzählige Medien haben das Thema jetzt aufgegriffen, beispielsweise sei hier auf die Augsbuger Allgemeine, die WAZ-Gruppe oder Netzpolitik.org verwiesen. Das linke Onlineportal Indymedia hat die gesamten Dokumente hochgeladen. Auch die Speicherung bei Wikileaks wird bereits diskutiert. Aus dem Netz verschwinden werden die Dokumente demnach NIE mehr. Und die solidarische Bloggergemeinde wird jetzt zusammenstehen.
Dem möglichen Gerichtsverfahren blicken die Macher von Xtranews gelassen entgegen, fürchten aber die Kosten. Ihr Blog sei „klein und regional tätig“, der Streitwert hoch angesetzt. „Für die erste Runde kalkulieren wir bereits mit 7500 Euro Kosten – sollten wir verlieren“, schreiben die Blogger. Daher auch ihr Spendenaufruf.

Lieber Herr Sauerland – ihren gesamten Beraterstab können sie getrost mehrere Wochen in Urlaub  schicken. Denn für Medienwirksamkeit ihrer Person ist in den nächsten Wochen ausreichend gesorgt! Aber seinen sie nicht allzu traurig, sie befinden sich ja glücklicherweise in einer Partei, die es nicht so mit dem Internet hat!

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Presseerklärung – „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)

„Das Persönlichkeitsrecht ist der natürliche Feind der Presse- und Meinungsfreiheit“ (Dr. Christian Schertz in „Rufmord und Medienopfer, S. 22)

oder

Warum an dieser Stelle in der letzten Zeit häufiger etwas über Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz zu lesen war. Read the rest of this entry »

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wikileaks

Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die Glaubwürdigkeit der Plattform erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material zum Irak-Krieg und zum Gefangenenlager in Guantanamo Bay veröffentlicht hatte. Darunter zählten 2.000 Seiten, die die Ausrüstung der Streitkkräfte in Irak und Afghanistan beschrieben. Über eine Million Dokumente wurden bereits auf Wikileaks von in der Regel anonymen Informanten veröffentlicht. Wikileaks gehört wie die Website Cryptome des New Yorker Architekten John Young zu den vertrauenswürdigen Veröffentlichungsplattformen im Netz. Genutzt werden sie nicht nur von Informanten, sondern auch von Journalisten, die damit Schwächen ihrer nationalen Pressegesetze umgehen können. Auf 32 Seiten des als “geheim” eingestuften Berichts analysierte der US-Geheimdienst die die US-Armee betreffenden Wikileaks-Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Autoren des Geheimdienstberichts überlegten, wie Veröffentlichungen auf Wikileaks künftig zu verhindern seien. Dabei zogen sie in Betracht, dass die bis dato unbekannten Betreiber der Plattform einen technisch versierten Umgang mit freier Software pflegen und ihre Kenntnisse laufend verbesserten. Ein einfaches Abschalten der Website sei daher nicht möglich. Die Militäranalysten empfahlen daher eine Strategie, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Wikileaks bzw. das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu erschüttern. Dazu gehöre das Verbreiten fehlerhafter Papiere sowie die “Identifizierung und Enttarnung von Informanten, das Beenden des Arbeitsverhältnisses, die strafrechtliche Verfolgung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen gegenwärtige oder frühere Informanten oder Whistleblower”. Wikileaks-Autor Julian Assange stellt zufrieden fest, dass der Plan, verschärft gegen die Whistleblower aus eigenen Reihen vorzugehen, wohl nicht funktioniert habe. So sei bisher kein Whistleblower aus einem militärischen Umfeld enttarnt worden. Er weist außerdem daraufhin, dass die Annahme, dass Wikileaks die Dokumente nicht redaktionell prüfe, falsch sei. Diese jüngste Enthüllung zeigt, dass sich offensichtlich auch Staaten mit demokratischer Verfassung Sorgen über zu viel Transparenz machen.

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15
Mrz

Geheimjustiz in Berlin?

Erstellt von: Redaktion

[Update 21.03.2010] Zwei Klatschen an zwei Tagen gegen den Berliner Zensurguru! Wichtiger Sieg für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit von Bloggern

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

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Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.

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