Eine sehr gute Seite muss gehen.
So heute am 30.09.2010 um 24.00 Uhr gehen bei FUTUREZONE@orf die Lichter aus. Eine hervorragende und informative Internetseite muss wegen Lobbyismus aus dem Internet verschwinden. Zum 1. Oktober 2010 tritt in Österreich das neue ORF-Gesetz in Kraft, das am 17. Juni vom Nationalrat verabschiedet worden ist. Laut Artikel 50, Absatz 3 dieses Gesetzes ist es dem ORF unter anderem verboten, futurezone.ORF.at nach elf Jahren des Bestehens weiter zu betreiben. Große private Medien wie Standard, KURIER, VÖZ sahen in dem ORF-Angebot einen zu großen Konkurrenten und übten solange Druck auf die österreichische Politik bis diese am 17. Juni endlich klein bei gab. Somit wird das Internet nicht nur ein wenig ärmer, nein auch wenig mehr reguliert. Der absolute Hohn ist aber, das es jetzt eine FUTUREZONE direkt unter dem KURIER weiter existieren soll.
So geht eine sehr informative deutschsprachige IT-Informations-Ära zu Ende. Nicht weil es die Nutzer so wollten, sondern weil irgendwelche kleinlichen Politiker vor privaten Pressehäuser eingeknickt sind.
Unser Dank gilt der ganzen Redaktion und allen Mitarbeiter des ORF! IHR WART SPITZE. Und eure Leistung kann euch niemand nehmen! Eure großen Fußstapfen kann der etwas niveaulose KURIER niemals ausfüllen.
Wir werden Euch nicht vergessen.
Informationen in Säcken
[Update 17.08.2009] Na was für ein Zufall! Das Justizministerium hat den Zugang zum Weblog des stellvertretenden Chefredakteurs der Wiener Stadtzeitung “Falter”, Florian Klenk, einige Tage lang für seine Mitarbeiter gesperrt. Klenk hatte zuletzt justizkritische Artikel in seinem Blog veröffentlicht und spricht von Zensur. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Dass der Zugriff auf Klenks Seite kurz nach dem Erscheinen eines kritischen Artikels über das Justizministerium gesperrt wurde, sei ein “blöder Zufall”, so die Ministeriumssprecherin. Von Zensur könne man jedoch nicht sprechen: “Meinungsfreiheit wird bei uns hochgehalten.” Genau und Peking ist die Hautstadt von Österreich.
Mittlerweile ist der Weblog wieder allen Justuizmitarbeitern frei zugänglich.
Politiker und Beamte haben in Österreich nichts zu befürchten: Brisante Dokumente aus dem Wiener Justizministerium zeigen, wie Prominente vor Anklagen geschützt werden. Weil die Verfassungsrichter in Wien entschieden hatten, dass einige Kärntner Gemeinden Ortstafeln in Deutsch und Slowenisch erhalten müssen, rückte Haider im Februar 2006 mit seinem Strassenbaureferenten Gerhard Dörfler aus, grub die Tafeln aus und zwei Meter weiter wieder ein. Dass sein Verfahren rechtswidrig war, störte Haider wenig, die Verfassungsrichter wurden von Dörfler als «Kasperln» verhöhnt. Wegen der verschobenen Ortstafeln ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Dörfler. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Nach drei Jahren wurden die Ermittlungen Anfang August eingestellt. Und zwar auf Druck von ganz oben, wie die Wiener Stadtzeitung «Falter» enthüllte. Das Justizministerium habe der Staatsanwaltschaft die Einstellung befohlen. Die Begründung: Dörfler sei damals Haider «treu ergeben gewesen und habe dessen Ideen bedingungslos umgesetzt». Dass er sich damit strafbar mache, habe er nicht wissen können, heisst es in der vom «Falter» zitierten Begründung. Gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, überhaupt noch? Im Prinzip schon, aber für Politiker nicht immer, heisst es sinngemäss in den Akten des Ministeriums. In politischen Konflikten erweise sich deshalb das Strafrecht «in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung». Der Journalist des «Falters» folgert daraus, dass Österreichs Politiker bei Rechtsbrüchen keine Verfolgung zu fürchten brauchen: «Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.» Die brisanten Anweisungen aus dem Justizministerium wurden dem Journalisten Florian Klenk in zwei Papiersäcken überreicht, von einer anonymen Quelle, welche die Parteilichkeit der österreichischen Justiz offenbar nicht mehr mittragen wollte. Da wird wohl noch einiges an Schlagzeilen zu erwarten sein. Dabei soll es um hohe Polizisten, ein bestechlicher Richter sowie ehemalige Minister der Österreichischen Volkspartei wie Karl-Heinz Grasser oder der heutige Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gehen. Die österreichische Rechtsordnung erleichtert die spezielle Behandlung von Prominenten: Staatsanwälte agieren nicht unabhängig, sondern sind an Weisungen des Justizministeriums gebunden. Experten halten dies für verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislatur verletze.
Glasdemokratie: Nicht das einer auf die Idee kommt, in Deutschland wäre das anders. NEIN, oder woran denken sie, krankt die Aufklärung des Sachsensumpfs, wohl sonst.

Verschiedene Internetseiten, die über Abofallen und vermeintliche Gratisdienste informieren, sehen sich derzeit starken DDoS-Attacken ausgesetzt. Dabei legen Unmengen an Anfragen die betroffenen Homepages lahm. Sie werden mit automatischen Seitenaufrufen quasi geflutet. Die Verbraucherschützer vermuten Betreiber von so genannten Abofallen hinter den Attacken. Verbraucherschutzportale wie zum Beispiel antiabzocke.net, abzocknews.de, nicht-abzocken.eu und rotglut.org sind zur Zeit massiven DDos-Angriffen ausgesetzt und nicht erreichbar. Seit dem 10. Dezember 2009 werden die Seiten mit automatisierten Anfragen überflutet und lahm gelegt. Der Server von abzocknews.de wurde mit 20.000 Gigabit pro Sekunde attackiert. Allein für diesen Angriff sind rund 40.000 Rechner aus einem Bot-Netz nötig. Adrian Fuchs, Betreiber von abzocknews.de, vermutet im Gespräch mit netzwelt die Macher von Abofallen, über die seine Seite aufklärt, hinter den Attacken: “Die Abzocker wollen Weihnachtsgeld.” Er ist sich sicher mit der Berichterstattung auf seiner Seite einen “Volltreffer” gelandet zu haben. In einem Verbraucherschutzforum wird vermutet, dass die Urheber aus Wien stammen. Beliebt sind etwa Routenplaner, Rechercheseiten zu Horoskopen oder Vornamen oder Downloaddienste.

Heute mal vielleicht eine gute Meldung aus Österreich. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Telekom Austria gegen allen anderen Behauptungen wohl doch gegen den § 99 des österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen. Nach einem Schreiben des Providers, die heise.de vorliegen, wurden auf Anfrage einer Rechtsanwaltskanzlei zu angeblich im März und April 2008 bei Filesharingvorgängen gespeicherten IP-Nummern die damals zugeordneten Namen und Anschriften herausgegeben, obwohl die Auskunftsersuchen erst im August und September erfolgten. Somit war die Speicherfrist durch das Vorliegen der Daten im August und September um ein Vielfaches überschritten. Nachdem Ende Oktober bekannt geworden war, dass das Unternehmen Nutzerdaten ohne ausreichende Rechtsgrundlage an die Rechtsanwaltskanzlei weitergegeben hatte, kündigte das Unternehmen bis auf Weiteres eine Einstellung dieser Praxis an. Von einer Veränderung der Speicherpraxis, die eine Datenweitergabe erst möglich machte, war dagegen bisher noch nicht die Rede.
Deshalb prüfen jetzt mehrere wegen Filesharingvorwürfen Abgemahnte aus Österreich ein rechtliches Vorgehen gegen die Telekom Austria. Denn anders als in Deutschland wurde in Österreich die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt!