Archiv für die Kategorie: ‘Meinungsfreiheit’

wikileaks

Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die Glaubwürdigkeit der Plattform erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material zum Irak-Krieg und zum Gefangenenlager in Guantanamo Bay veröffentlicht hatte. Darunter zählten 2.000 Seiten, die die Ausrüstung der Streitkkräfte in Irak und Afghanistan beschrieben. Über eine Million Dokumente wurden bereits auf Wikileaks von in der Regel anonymen Informanten veröffentlicht. Wikileaks gehört wie die Website Cryptome des New Yorker Architekten John Young zu den vertrauenswürdigen Veröffentlichungsplattformen im Netz. Genutzt werden sie nicht nur von Informanten, sondern auch von Journalisten, die damit Schwächen ihrer nationalen Pressegesetze umgehen können. Auf 32 Seiten des als “geheim” eingestuften Berichts analysierte der US-Geheimdienst die die US-Armee betreffenden Wikileaks-Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Autoren des Geheimdienstberichts überlegten, wie Veröffentlichungen auf Wikileaks künftig zu verhindern seien. Dabei zogen sie in Betracht, dass die bis dato unbekannten Betreiber der Plattform einen technisch versierten Umgang mit freier Software pflegen und ihre Kenntnisse laufend verbesserten. Ein einfaches Abschalten der Website sei daher nicht möglich. Die Militäranalysten empfahlen daher eine Strategie, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Wikileaks bzw. das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu erschüttern. Dazu gehöre das Verbreiten fehlerhafter Papiere sowie die “Identifizierung und Enttarnung von Informanten, das Beenden des Arbeitsverhältnisses, die strafrechtliche Verfolgung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen gegenwärtige oder frühere Informanten oder Whistleblower”. Wikileaks-Autor Julian Assange stellt zufrieden fest, dass der Plan, verschärft gegen die Whistleblower aus eigenen Reihen vorzugehen, wohl nicht funktioniert habe. So sei bisher kein Whistleblower aus einem militärischen Umfeld enttarnt worden. Er weist außerdem daraufhin, dass die Annahme, dass Wikileaks die Dokumente nicht redaktionell prüfe, falsch sei. Diese jüngste Enthüllung zeigt, dass sich offensichtlich auch Staaten mit demokratischer Verfassung Sorgen über zu viel Transparenz machen.

15
Mrz

Geheimjustiz in Berlin?

Erstellt von: Redaktion

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

15
Dez

NRW und die Zensur

Erstellt von: Redaktion

Das NRW-Justizministerium kommt nicht aus dem Schlagzeilen. Am Dienstag wurde bekannt, dass Beschäftigten auf ihren Dienstrechnern der Zugang zum Internet gesperrt wurde. Nach der in Online-Foren aufgetauchten massiven Kritik an NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wegen des Ausbruchs von zwei Verbrechern ist Justizmitarbeitern teilweise das Internet gesperrt worden. Wie die “Frankfurter Rundschau” berichtete, können zahlreiche Justizbedienstete von ihrem Dienstrechnern nicht mehr auf die Webseite des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zugreifen. SPD und Grüne im Landtag forderten eine sofortige Aufhebung der Sperrung. Wegen des Ausbruchs von zwei Kriminellen aus einem Aachener Gefängnis war die Ministerin in Forumsbeiträgen auf “wdr.de” von Justizmitarbeitern heftig kritisiert worden. Nach einer internen Mitteilung vom Donnerstag wurde die Seite dem Zeitungsbericht zufolge gesperrt. Scharfe Kritik an der Sperrung des Zugangs zum WDR-Onlineangebot kam von der Opposition. Der Medienexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Oliver Keymis, sprach von “iranischen Verhältnissen” und verlangte ein sofortiges Ende der Netzsperre. SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger warf der Justizministerin “bewusste Nachrichtenunterdrückung” vor. “Frau Müller-Piepenkötter will offenbar so verhindern, dass sich ihre Mitarbeiter über die zahlreichen Pannen ihrer Ministerin im Zusammenhang mit dem Ausbruchsskandal aus der JVA Aachen aktuell informieren können”, sagte der SPD-Abgeordnete. Dies erinnere an das Vorgehen von Regierungen in “Nordkorea, China oder dem Iran”. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte ein Ende der Sperrung. “Man kann die eigenen Probleme nicht durch Erlasse und die Einschränkung von Informationsmöglichkeiten abschalten”, sagte ver.di-Landeschefin Gabriele Schmidt.

Nachdem der Verfassungsgerichtshofs Rumäniens Anfang Oktober die dortige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für nichtig erklärt hat, liegt nun eine deutsche Übersetzung des Urteils vor, wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung meldet. Das Gericht führte zur Begründung an, dass das Gesetz die in Strafprozesordnung vorgesehen Ausnahmen vom Telekommunikationsgeheimnis “zur Regel” mache. Hierdurch könne die Meinungsfreiheit nicht mehr “frei und unzensiert” ausgeübt werden, so das Gericht. Zudem wecke die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten bei den Bürgern “die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch”. Zudem drohe die anlasslose Erfassung die Unschuldsvermutung “auszuhebeln”. Insgesamt könne die VDS daher “nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden”. “Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesjustizministerin müssen jetzt auf das Gerichtsurteil reagieren, wonach die Vorratsdatenspeicherung gegen die auch in Deutschland geltende Menschenrechtskonvention verstößt”, forderte Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Umsetzungsgesetz anhängig, die bereits zu mehreren einstweiligen Verfügungen und Einschränkungen der Datennutzung geführt haben. Die mündliche Verhandlung ist für den 15.12. angesetzt. In Österreich ist die VDS noch nicht umgesetzt, ein Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit in der Begutachtung.

14
Sep

Rette deine Freiheit

Erstellt von: Redaktion

Wer kennt es nicht, das Video “Du bist Terrorist“? Jetzt gibt es einer zweiten Teil.


Alexander Lehmann beschreibt das Projekt auf der Webseite rettedeinefreiheit.de:

“RetteDeineFreiheit” ist eine Antwort auf die nicht nachvollziehbare Politik der Bundesregierung in Bezug auf die Internetsperren. Entgegen allen Expertenmeinungen und der erfolgreichsten “Online-Petition” in der Geschichte von Deutschland mit über 132.000 Mitzeichnern, wird in Deutschland ein grundgesetzwidriges und dazu noch vollkommen sinnloses Gesetz verabschiedet. Kritiker werden in der Diskussion diffamiert, haarsträubende und falsche Argumente gebetsmühlenartig wiederholt – von einer lebendigen und gesunden Demokratie keine Spur. “Rette deine Freiheit” ist keine Parteienwerbung sondern genau wie “Du bist Terrorist”, ein von mir privat finanzierter und in meiner Freizeit erstellter Kurzfilm.

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