Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Die öffentliche italienische Sendergruppe RAI hat Werbung für einen fernsehkritischen Dokumentarfilm abgelehnt, weil sie darin einen Angriff auf Ministerpräsident Silvio Berlusconi vermutet.
Der schwedische Film «Videocracy» setzt sich kritisch mit dem Einfluss des Fernsehens auf die italienische Gesellschaft in den vergangenen 30 Jahren auseinander. In zwei 30 Sekunden langen Werbespots für den Streifen kommt auch der grinsende 72-jährige Medienmagnat Berlusconi vor, der zum dritten Mal Regierungschef ist. Die RAI sah in den Werbefilmen einen «Angriff auf die Ehre und die Reputation des Ministerpräsidenten», wie aus einem Schreiben hervorging, das der Nachrichtenagentur AP am Donnerstag vorlag. In einem der Werbspots sind spärlich bekleidete Frauen zu sehen, die über die Jahre im italienischen Fernsehen aufgetreten sind. Im zweiten Spot werden Statistiken zitiert, die Italiens schlechten Stand bei Chancengleichheit und Pressefreiheit thematisieren.
Der ehemalige Oberstleutnant der NATO-Luftwaffe, Jochen Scholz, weist im Interview auf die Diskrepanzen zwischen Berichterstattung und den tatsächlichen Gründen der deutschen Beteiligung am Jugoslawienkrieg im Jahre 1999 hin. Erklären kann er diesen Umstand, indem er diesen Krieg im Kosovo in ein lange geplantes Zukunftsszenario der Amerikaner einordnet. Scholz gibt einen tiefen Einblick in die Ungereimtheiten unter militärischem Blickwinkel und erklärt überdies auch noch die wirkliche Bedeutung der “Global Missile Defense” in Polen und Tschechien.
[Update 21.06.2009] Jetzt ist auch der gesamte Artikel “Postzensur und Telefonüberwachung in der Bundesrepublik Deutschland (1949-1968) ” aus der Zeitschrift für Geschichtswissenschaften 5/2009 online.
Josef Foschepoth forscht am Historischen Seminar der Universität Freiburg. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 57 (5) 2009, S. 413-426, veröffentlichte er einen Aufsatz über eine kaum bekannte Tatsache: Dass es nicht nur in der DDR, sondern auch in der Bundesrepublik von 1949 bis 1968 zu großflächiger Postzensur und Telefonüberwachung kam. Im 1949 angenommenen Grundgesetz heißt es in den Artikeln 5 und 10, dass keine Zensur stattfindet und das Postgeheimnis geschützt ist. Korrespondierender Artikel in der Süddeutschen Wochenendausgabe vom 16.05.2009.
Wie konnte es angesichts dieser Vorschriften trotzdem zu Zensur kommen?
… Dass dieses Grundrecht schon wenige Monate nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland sogar von Staats wegen massiv verletzt wurde, hatte seinen Grund darin, dass es seit 1949 zwei deutsche Staaten gab, wovon einer kommunistisch und einer antikommunistisch regiert wurde. Um Propaganda der jeweils anderen Seite abzuwehren, griff man zum Mittel der Zensur, hüben wie drüben. …
Hatte das Verhalten für irgendwelche Beteiligten – Postbeamte, Staatsanwälte, Richter, Politiker – Konsequenzen?
… Nein, sieht man einmal von Dienstaufsichtsbeschwerden oder Anzeigen gegen Postbeamte ab, die in der Regel sämtlich abgewiesen wurden. Begründet wurde dies mit der Treuepflicht der Beamten, die verpflichtet waren, Gefahren für den Staat abzuwehren. …
Anhand von Zeitzeugeninterviews mit Soldaten aus Einheiten für “Psychologische Kampfführung” (PSK) bzw. “Psychologische Verteidigung” (PSV) wird deren vornehmlich gegen die DDR gerichtete Propaganda- und Zersetzungstätigkeit beschrieben. Der Apparat der PSK bzw. PSV wurde einhergehend mit einer Skandalisierung seiner verdeckt ausgeführten Read the rest of this entry »
Der deutsche Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag wenigstens so getan, als ob er gegen die Pläne der Internetsperren einige Bedenken hat. “Die Sperrung von Internetseiten betrifft die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit”, heißt es im Beschluss der Länder. Vor diesem Hintergrund seien geeignete Sicherungsmechanismen wie die Einbeziehung eines unabhängigen Gremiums erforderlich, um ein “Over-Blocking” zu verhindern. Boah, so ein Begriff von deutschen Internetausdruckern!? Gravierende Einwände hat der Bundesrat auch gegen eine Erlaubnis für Zugangsanbieter, im Rahmen des Betriebs der vorgesehenen Stopp-Seite anfallende personenbezogene Daten wie IP-Adressen zu erheben und auf Anforderung Strafverfolgungsbehörden zu übermitteln. Na ja immerhin was. Gleichzeitig ist heute durch die kleine Anfrage der FDP-Fraktion herausgekommen, das die Bundesregierung was Kinderpornogarphie im Internet angeht, NULL Ahnung hat. Zitat ODEM.blog:
Die Hansestadt Hamburg ist bei Reisenden beliebt. Medienanwälte und deren Promimandanten fahren aber aus anderen Gründen nach Hamburg. Die allerdings kommen weniger wegen des maritimen Flairs, als mehr wegen der Hamburger Richter. Anders als bei anderen Verfahren, kann man sich beim Presserecht den Gerichtsstandort nämlich ziemlich frei auswählen. Egal, ob der Kläger in München, Essen oder Leipzig sitzt, meistens kann er sein Recht geltend machen, wo er möchte. Naja, und wenn man gegen die Presse gewinnen will, versucht man es eben gerne in Hamburg. Auch als Dunkelkammer und Buskeismus bekannt.
Das Journalisten des WDR in einem Internet-Blog über den “Sauerland-Prozeß” berichten, das geht nun aber in einem deutschen Rechtsstaat wirklich nicht!