Archiv für die Kategorie: ‘Mafia’

19
Jun

Offenlegung für staatliche Verträge gefordert

Erstellt von: Redaktion

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert eine weitgehende Offenlegungspflicht für bisher geheime Verträge zwischen dem deutschen Staat und Wirtschaftsunternehmen. Der Bürger habe ein Recht darauf zu wissen, zu welchen Bedingungen der Staat Leistungen privatisiere, sagte Schaar dem “Spiegel”. Das gelte auch für den Bund, wo selbst Verträge mit Staatsunternehmen wie der Deutschen Bahn wegen Vertraulichkeitsklauseln vor der Öffentlichkeit geschützt würden. Damit werde aber teilweise das Informationsfreiheitsgesetz ad absurdum geführt, das das Handeln der Behörden transparenter machen soll. In den Ministerien und Archiven des Bundes lagern nach Berechnungen eines Historikers mehr als 7,5 Millionen Geheimakten. Allein im Bundeskanzleramt und im Bundesinnenministerium würden über 3,5 Millionen als Verschlusssache gestempelte Dokumente liegen, errechnete der Freiburger Historiker Josef Foschepoth nach Informationen des Nachrichtenmagazins “Der Spiegel”. Diese seien in aller Regel der zeitgeschichtlichen Forschung entzogen. Noch vor der Sommerpause will das Berliner Abgeordnetenhaus eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes verabschieden. Damit werde ein “hohes Maß an Transparenz und Publizität” geschaffen, heißt es in einer Stellungnahme des Senats zu der Initiative von Grünen und den Berliner Regierungsparteien SPD und Die Linke.

stickDas deutsche Pflichtmodell

Sachen gibts es, die gibt es aber auch nur in Deutschland. In Deutschland dürfen nur noch USB-Sticks verkauft werden, die wie ein Goldbarren aussehen. Es soll sofort zu sehen sein, dass man sich das Ding auch leisten kann. Der deutsche Michel lässt sich ja mit Vorliebe das Geld ohne einen Gegenwert aus der Tasche ziehen. Die Verwertungsmafia hat jetzt eine neue Masche gefunden, bei Verkauf von Hardware, mitzuverdienen. Nach den GEZ-Gebühren für einen PC, Abgabe auf CD-Rohlinge, Abgaben auf CD/DVD-Brenner, Abgaben auf Kopiergeräte darf in Teutschland jetzt sogar 10 Cent pro Speicherstift oder -karte von der Verwertungsmafia VG Wort und VG Bild-Kunst kassiert werden. Und der Verband BITKOM spielt auch noch mit. Einfach unterirdisch.
Demnächst müssen Versteigerungsportale für jede versteigerte Festplatte auch noch Schutzgeld bezahlen. Aber Teutschland ist ja dafür bekannt, das Menschen Geld verdienen dürfen, ohne auch nur einen Finger zu rühren. Selbstverständlich alles von der Politik und den entsprechenden Verbänden abgesegnet.

Welche Kriterien müssen noch mal für eine Bananenrepublik erfüllt sein?

15
Okt

Gebrüder Schmidtlein in Wien verurteilt

Erstellt von: Redaktion

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen. Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden. Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen “Gratis”-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.

15
Okt

So tickt die Abmahnbranche

Erstellt von: Redaktion

so ne Kacke!

Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:

Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.

Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.

[Update 17.08.2009] Na was für ein Zufall! Das Justizministerium hat den Zugang zum Weblog des stellvertretenden Chefredakteurs der Wiener Stadtzeitung “Falter”, Florian Klenk, einige Tage lang für seine Mitarbeiter gesperrt. Klenk hatte zuletzt justizkritische Artikel in seinem Blog veröffentlicht und spricht von Zensur. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Dass der Zugriff auf Klenks Seite kurz nach dem Erscheinen eines kritischen Artikels über das Justizministerium gesperrt wurde, sei ein “blöder Zufall”, so die Ministeriumssprecherin. Von Zensur könne man jedoch nicht sprechen: “Meinungsfreiheit wird bei uns hochgehalten.” Genau und Peking ist die Hautstadt von Österreich.
Mittlerweile ist der Weblog wieder allen Justuizmitarbeitern frei zugänglich.

Politiker und Beamte haben in Österreich nichts zu befürchten: Brisante Dokumente aus dem Wiener Justizministerium zeigen, wie Prominente vor Anklagen geschützt werden. Weil die Verfassungsrichter in Wien entschieden hatten, dass einige Kärntner Gemeinden Ortstafeln in Deutsch und Slowenisch erhalten müssen, rückte Haider im Februar 2006 mit seinem Strassenbaureferenten Gerhard Dörfler aus, grub die Tafeln aus und zwei Meter weiter wieder ein. Dass sein Verfahren rechtswidrig war, störte Haider wenig, die Verfassungsrichter wurden von Dörfler als «Kasperln» verhöhnt. Wegen der verschobenen Ortstafeln ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Dörfler. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Nach drei Jahren wurden die Ermittlungen Anfang August eingestellt. Und zwar auf Druck von ganz oben, wie die Wiener Stadtzeitung «Falter» enthüllte. Das Justizministerium habe der Staatsanwaltschaft die Einstellung befohlen. Die Begründung: Dörfler sei damals Haider «treu ergeben gewesen und habe dessen Ideen bedingungslos umgesetzt». Dass er sich damit strafbar mache, habe er nicht wissen können, heisst es in der vom «Falter» zitierten Begründung. Gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, überhaupt noch? Im Prinzip schon, aber für Politiker nicht immer, heisst es sinngemäss in den Akten des Ministeriums. In politischen Konflikten erweise sich deshalb das Strafrecht «in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung». Der Journalist des «Falters» folgert daraus, dass Österreichs Politiker bei Rechtsbrüchen keine Verfolgung zu fürchten brauchen: «Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.» Die brisanten Anweisungen aus dem Justizministerium wurden dem Journalisten Florian Klenk in zwei Papiersäcken überreicht, von einer anonymen Quelle, welche die Parteilichkeit der österreichischen Justiz offenbar nicht mehr mittragen wollte. Da wird wohl noch einiges an Schlagzeilen zu erwarten sein. Dabei soll es um hohe Polizisten, ein bestechlicher Richter sowie ehemalige Minister der Österreichischen Volkspartei wie Karl-Heinz Grasser oder der heutige Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gehen. Die österreichische Rechtsordnung erleichtert die spezielle Behandlung von Prominenten: Staatsanwälte agieren nicht unabhängig, sondern sind an Weisungen des Justizministeriums gebunden. Experten halten dies für verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislatur verletze.

Glasdemokratie: Nicht das einer auf die Idee kommt, in Deutschland wäre das anders. NEIN, oder woran denken sie, krankt die Aufklärung des Sachsensumpfs, wohl sonst.

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