Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen. Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden. Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen “Gratis”-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.
Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:
Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.
Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.
[Update 17.08.2009] Na was für ein Zufall! Das Justizministerium hat den Zugang zum Weblog des stellvertretenden Chefredakteurs der Wiener Stadtzeitung “Falter”, Florian Klenk, einige Tage lang für seine Mitarbeiter gesperrt. Klenk hatte zuletzt justizkritische Artikel in seinem Blog veröffentlicht und spricht von Zensur. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Dass der Zugriff auf Klenks Seite kurz nach dem Erscheinen eines kritischen Artikels über das Justizministerium gesperrt wurde, sei ein “blöder Zufall”, so die Ministeriumssprecherin. Von Zensur könne man jedoch nicht sprechen: “Meinungsfreiheit wird bei uns hochgehalten.” Genau und Peking ist die Hautstadt von Österreich.
Mittlerweile ist der Weblog wieder allen Justuizmitarbeitern frei zugänglich.
Politiker und Beamte haben in Österreich nichts zu befürchten: Brisante Dokumente aus dem Wiener Justizministerium zeigen, wie Prominente vor Anklagen geschützt werden. Weil die Verfassungsrichter in Wien entschieden hatten, dass einige Kärntner Gemeinden Ortstafeln in Deutsch und Slowenisch erhalten müssen, rückte Haider im Februar 2006 mit seinem Strassenbaureferenten Gerhard Dörfler aus, grub die Tafeln aus und zwei Meter weiter wieder ein. Dass sein Verfahren rechtswidrig war, störte Haider wenig, die Verfassungsrichter wurden von Dörfler als «Kasperln» verhöhnt. Wegen der verschobenen Ortstafeln ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Dörfler. Der Verdacht: Amtsmissbrauch. Nach drei Jahren wurden die Ermittlungen Anfang August eingestellt. Und zwar auf Druck von ganz oben, wie die Wiener Stadtzeitung «Falter» enthüllte. Das Justizministerium habe der Staatsanwaltschaft die Einstellung befohlen. Die Begründung: Dörfler sei damals Haider «treu ergeben gewesen und habe dessen Ideen bedingungslos umgesetzt». Dass er sich damit strafbar mache, habe er nicht wissen können, heisst es in der vom «Falter» zitierten Begründung. Gilt der Grundsatz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, überhaupt noch? Im Prinzip schon, aber für Politiker nicht immer, heisst es sinngemäss in den Akten des Ministeriums. In politischen Konflikten erweise sich deshalb das Strafrecht «in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung». Der Journalist des «Falters» folgert daraus, dass Österreichs Politiker bei Rechtsbrüchen keine Verfolgung zu fürchten brauchen: «Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.» Die brisanten Anweisungen aus dem Justizministerium wurden dem Journalisten Florian Klenk in zwei Papiersäcken überreicht, von einer anonymen Quelle, welche die Parteilichkeit der österreichischen Justiz offenbar nicht mehr mittragen wollte. Da wird wohl noch einiges an Schlagzeilen zu erwarten sein. Dabei soll es um hohe Polizisten, ein bestechlicher Richter sowie ehemalige Minister der Österreichischen Volkspartei wie Karl-Heinz Grasser oder der heutige Landeshauptmann von Tirol, Günther Platter, gehen. Die österreichische Rechtsordnung erleichtert die spezielle Behandlung von Prominenten: Staatsanwälte agieren nicht unabhängig, sondern sind an Weisungen des Justizministeriums gebunden. Experten halten dies für verfassungswidrig, weil sie den Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislatur verletze.
Glasdemokratie: Nicht das einer auf die Idee kommt, in Deutschland wäre das anders. NEIN, oder woran denken sie, krankt die Aufklärung des Sachsensumpfs, wohl sonst.
[Update] Thema unterirdische Verbringung vom hochgiftiges Kohlenmonoxid in geologischen Endlagern. Auch die Firma Bayer AG hat solche Pläne in der Schublade. Video unbedingt ansehen:
Die Mafia wurde schon immer durch das Geld regiert. So auch im Mafialand Deutschland. Und wer viel Geld hat, kann in Deutschland auch seine Meinung vertreten. Mit weniger Geld in der Tasche ist es Essig mit der deutschen Meinungsfreiheit. Wer es nicht glaubt, kann sich heute gleich zweimal selber von der Zensur der Meinungsfreiheit überzeugen. Wie heute schon im Parteibuch geschrieben wurde:
Zensurschauspiel gegen den Betreiber der Buskeismus-Seite ist beim Landgericht Berlin (Tegeler Weg) am 04.06.09, 13:00, im allseits beliebten Partyraum 143, Az. 27 O 216/09. Zensurschauspiel gegen Ulrich Brosa findet statt am Donnerstag, 04.06.2009, 12:30 im Amtsgericht Kirchhain, Raum 116 Niederrheinische Straße 32, 35274 Kirchhain.
P.S Der Eintritt ist bei beiden Schauspielen selbstverständlich frei!
Auch Berichte über das Bienensterben durch die Bayer AG, eine Nachfolgerin der I.G. Farben, sowie deren Vorhaben, hochgiftiges Kohlenmonoxid per unterirdischer Pipeline von dem Dormagener Bayer-Werk zum Standort Krefeld zu leiten, sind eigentlich nicht erwünscht. Zumal die 67 Kilometer langen Strecke in einem Erdbebengebiet liegt. Auch an dem Beispiel der Solarkritik haben wir schon mal bewiesen, das die Meinungsfreiheit in Deutschland nur noch eine Farce ist. In der Mafia werden Kritiker und unliebsame Zeugen einbetoniert. In Deutschland werden sie noch von der Politjustiz, nur finanziell, ruiniert. Erhaltet euch die Erinnerung an die friedliche Revolution 1989 im Osten, die haben beide Seite, das Volk und auch die damaligen Herrschenden, möglich gemacht.
Eine friedliche Revolution ist in einem Mafialand unmöglich!