
Monika (Antje) Harms
Anwälte die ihr Studium nicht mit Auszeichnung abgeschlossen haben suchen sich, vielleicht aus Mangel an Klienten, einen großen Lobbyisten (z.B. Musikindustrie) und werden im Zweitberuf Massenabmahner. Aber wir gingen bisher immer davon aus, wenn man dann aber Generalbundesanwalt werden will, sollte man die Gesetzestexte aus dem eff eff kennen. Bei unser Generalbundesanwältin Monika Harms (sieht immer ein wenig wie “Antje aus Holland” in Rente aus)
sind wir uns da nicht mehr ganz so sicher. Wie ein Filmbericht der Sendung “Frontal21″ beweisst, ist der Bundesgerichtshof nur noch damit beschäftigt, die Entscheidungen der Frau Harms zu revidieren. Im Vorfeld des G8-Gipfels hatte Frau Harms mehrere Fälle von Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen nach dem §129a “Bildung einer terroristischer Vereinigungen” genehmigt. Sowie auch im Fall des Andrej H. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in allen Fällen festgestellt, das hier keine Gefahr von einer terroristischen Vereinigung die Rede sein kann. Es ist in keiner diesen Fällen zu einer Anklage gekommen. Müssen wir jetzt davon ausgehen, dass die Chefanklägerin Deutschland nicht weiss was Recht und Gesetz ist ? Nehmen unsere Politiker Schäuble und Co. (Ja, Frau Harms ist seit 1969 in der CDU) die Grundrechte der Menschen in Deutschland nicht mehr wahr. Wenn sowieso alle Entscheidungen dieser Leute durch den Bundesgerichtshof revidiert werden, können wir uns diese Leute dann nicht einfach sparen. Wird einfach für alle billiger!
Die Sendung Planetopia des Senders Sat.1 ist ja für seine technisch versierten Sendungen bekannt. 
Aber das diese Sendung jetzt auch Werbeplattform für die Musikindustrie ist, das ist neu. Wiedermal durfte der Massenabmahner Rasch die angeblich riesigen Verluste für die Musikindustrie herunterbeten, leider blieb er auch diesmal die Beweise schuldig. Auch wurde in dem Beitrag verschwiegen, das Herr Rasch alleiniger Geschäftsführer, der proMedia GmbH ist. Richtig ist, er betreibt ein Anwaltsbüro an der Alster und einer seiner größten Klienten ist die IFPI, die deutsche Abteilung der internationalen Musik-Industrie. In deren Auftrag fahndet der Mittvierziger Rechtsanwalt Rasch nach Menschen, die Urheberrechte der Künstler verletzen, dabei nutzt er Material, das von der ProMedia GmbH zusammen getragen wurde. Er generiert seine Abmahnungen also selbst.
Auch wird in dem Bericht gezeigt, das die proMedia die beschlagnahmten Festplatten selbst nach verdächtigem Materiel untersucht. Seit wann ist eine privatwirtschaftliche gewinnorientierte Firma eine offizielle Ermittlungsbehörde. Wer garantiert den Beklagten, das die Firma die Musikstücke nicht selbst auf die Festplatten aufspielt. Solche Beweise der proMedia sind als befangen abzulehnen.
Leider besitzt die proMedia bei den offiziellen Ermittlungsbehörden den sogenannter Sachverständigenstatus. Das nennen wir ausgezeichnete Lobbyarbeit, es ist und bleibt aber ein Skandal. Desweiteren versucht die Lobby der Musikindustrie für die nächste Novelle des Urheberrechtsgesetzes den Richtervorbehalt streichen zu lassen. Das würde der Musikindustrie den Status von einer Ermittlungsbehörde verleihen.
Manche Gerichte erkennen jetzt aber auch schon, das diese Massenabmahnnerei auschliesslich der Gewinnermittlung dient. Deshalb urteilte das Amtsgericht Offenburg wegen “offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit”, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf.
Eines ist klar: Der illegale Download von Musik ist strafbar! Ob ein heruntergeladenes mp3 File aber einen Streitwert von 20.000€ hat, diesen Beweis bleibt die Musikindustrie immer schuldig. Nach dem Streitwert richtet sich aber die teilweise vierstellige Abmahngebühr. Also kann der Streitwert gar nicht hoch genug sein!
Abgemahnte sollten niemals sofort zahlen und sich immer anwaltliche Hilfe einholen.
Vielleicht hilft ja in Deutschland in ein oder zwei Jahren auch das Verschlüsseln einer Festplatte nicht mehr.
Für uns wird die Zukunft der Musikindustrie eines Peter Gorres immmer wahrscheinlicher!
Nach dem Rausrutschen aus dem Rollstuhl und dem darauf folgenden Kniefall vor der Waffenlobby ruderte unser Bundes…..minister mal wieder wie wild zurück. Jetzt kommt er mit einem neuen Vorstoß “Dem Verbot des Tragen von Spielzeugwaffen”. [1] Gleichzeitig versuchte er bei der Gelegenheit, seine Beweggründe für den Rückzug zu erklären.
Zitat: “Er habe die Stimmung der Bürger falsch eingeschätzt.”
Zitat: “Öffentliche Debatten seien auch dazu da, dass man daraus lernt und Konsequenzen zieht”. [2]
Wie wahr, wie wahr.
Komisch nur das er diese einsichtige Haltung nicht auch bei seinem Überwachungsmaßnahmen gelten lässt. Öffentliche Kritik und Debatten gibt es darüber mehr als genug!
Ein weiteres Beispiel:
Zitat: Der CDU-Minister Schäuble lehnte ein bundesweites zentrales Waffenregister strikt ab. Dies brächte nicht wirklich eine Verbesserung, was den Schutzzweck angehe. «Eine Zentralisierung verspricht nicht unbedingt eine höhere Effizienz». [3]
Komisch, da er doch eine Passbild und Fingerabdruck – Datenbank aller Personalausweise einführen will. Auch eine zentrale Kinderschänderkartei soll eingeführt werden.
Wie war das jetzt mit der höheren Effizienz?
Unser Rollstuhlmielke ist eine traurige Figur dieser Bundesregierung und gehört ins betreute Wohnen. Als Politiker und gerade als Minister ist er untragbar!
und ihre kleinen Erfüllungspolitiker. Wie jetzt bekannt wurde geht dem Rechtsausschuss des Bundesrats die geplanten Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung nicht weit genug. Diese Fachpolitikern wollen doch wirklich per Gesetz festschreiben, das jeder Rechteinhaber einen Auskunftsanspruch gegen Netzprovider hat.
Ausführliche Hinweise unter dem Artikel “Bundesrat sägt am Richtervorbehalt bei Auskunftsanspruch gegen Provider”
Noch viel interessanter als der Artikel selbst, lesen sich aber die dazugehörenden Diskussionsbeiträge.
Das müsste eigentlich auch die Lobbyisten der Handelskonzerne (Mediamarkt, Saturn etc.) auf den Plan rufen. Der, durch den Marktleiter, herbeigerufenen Herr Steinhöfel darf per Gesetz bei Ladendiebstahl, dann gleich auch noch eine Hausdurchsuchung durchführen, ohne richterlichen Erlass, selbstverständlich.
Kommt jetzt der digitale Überwachungsstaat? Laut der Wikipediadefinition haben wir ihn schon!
Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech lässt alle Videokameras und Webcams registrieren, die für die Polizei zur Überwachung nicht-öffentlicher Bereiche interessant sein könnten”
Im Kampf gegen Terrorismus würde die Baden-Württembergs Innenminister Heribert Rech gerne auf Bilder von privaten Videokameras zurückgreifen, wie sie an Parkhäusern, Tankstellen oder Sportstätten angebracht sind. In einem “Videoatlas” sollen dafür alle Kameras im Land registriert werden, die taugliche Daten liefern könnten, auch Webcams fallen darunter. Um Zugriff darauf zu bekommen, müsste der Landtag im Juli allerdings erst einer Änderung des Polizeigesetzes zustimmen, Datenschützer haben bereits Bedenken angemeldet. Jetzt knirscht es in Stuttgart, weil dieser Tage bekannt wurde, dass das Innenministerium sich insgeheim schon längst umschaut, wo die Polizei sich mit welchen Kameras verbinden kann.
Quelle: telepolis.de
Weiterer Hinweis zum Lobbyismus und seine Auswirkungen auf die Politik
Heribert Rech – Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Stuttgart GmbH
Heribert Rech – Aufsichtsratsvorsitzender der Baden-Airpark GmbH