Für Personen aus dem Justizwesen, den Ermittlungsbehörden, Anwälten und ihre Gehilfen, Vertretern der Film- und Musikindustrie mit dem Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und den USA, ist das Betreten dieser Seite grundsätzlich untersagt!
Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Er favorisiert hier ganz klar das französische Modell. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können, sagte der Sendergruppenchef am heutigen Donnerstag auf dem Symposium “Perspektiven für die Kreativität” des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) und der VG Media in der Berliner Bertelsmann-Niederlassung. Im Internet habe sich durch ausländische Angebote illegaler Inhalte eine “florierende Schattenwirtschaft” entwickelt. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sollten erleichtert werden, indem der bestehende zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Provider ausgeweitet wird. Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den “Verwendungsbeschränkungen” aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Für die Durchsetzung von Urheberrechten lägen die begehrten Verbindungsdaten, die sechs Monate gespeichert werden müssen, häufig nicht vor. Zudem sollten Zugangsanbieter beispielsweise angehalten werden, die auch von der Filmwirtschaft als Bedrohung empfundene Linkseite kino.to zu sperren. Weiter setzt sich die Branche für eine Beteiligung an der Vergütungspauschale für Leermedien und Kopiergeräte ein.
Also aus der Content- und Medienindustrie wieder einmal die alten Forderungen: Gleichsetzung mit den Ermittlungsbehörden und auf alles was auch nur nach Medientechnik aussieht, sollen Gebühren erhoben werden. Mann, fällt den Verantwortlichen nicht mal was Neues ein, ihre alten Pfründe zu verteidigen.
z.Bsp. neue Vertriebswege, ausgeglichenes Preis-Leitungsverhältnis, keine austauschbare Massenware
Die FDP hält das noch nicht in Kraft getretene Gesetz der großen Koalition für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie für untauglich. Die Bundestagsfraktion der Freidemokraten will sich stattdessen für eine neue Strategie zur vorsorglichen Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder im Internet einsetzen, kündigte Fraktionschefin Birgit Homburger im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. “Die Seiten mit Kinderpornografie müssen nicht gesperrt, sondern gelöscht werden. Das ist das Ziel”, sagte sie. “Eine Präventionsstrategie ist dringend erforderlich. In dem Moment, in dem solche Internetseiten im Netz sind, ist das Verbrechen schon passiert.”. Bundespräsident Horst Köhler hatte das Gesetz für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie vorerst gestoppt. Er bat die Bundesregierung um “ergänzende Informationen” zu dem Gesetz, das nach Meinung von Experten möglicherweise verfassungswidrig ist. FDP, Linke und Grüne wollen das Gesetz, das auf eine Initiative der damaligen CDU-Familienministerin Ursula von der Leyen zurückgeht, nun ganz kippen.
Aber es wird wie immer kommen, erst zeigt die FDP, allen ihren großen Geschenkesack, und dann bekommen am Ende doch bloß alle Deutschen die Rute. Wäre nicht das erste mal, das die FDP wieder mal umfällt. Und es wird höchste Zeit, das die Deutschen endlich ein Verfassungsstrafrecht bekommen. Es kann nicht angehen, daß Abgeordneten, die drei mal einem offensichtlich verfassungswidrigen Gesetz zustimmen oder ein solches Gesetz zur Abstimmung vorlegen, überhaupt im Amt bleiben dürfen.
[Update 21.11.2009] Her Schäuble ist genauso auskunftsfreudig zum selben Thema bei Maybrit Illner. Und holländische Journalisten kennt er aus Prinzip nicht!
Okay, wenn es um Fussball geht, können die Deutschen die Holländer ja nicht so gut leiden. Aber wenn es um eine Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin geht, dann laufen die Holländer wirklich zur Höchstform auf! Und machen auch prompt das Tor. Torschütze Rob Savelberg!
Und schlagfertig wie sie ist, gibt sie auch umfassend Auskunft! TOLL!
Der für den Telegraaf schreibende freie Journalist Rob Savelberg hat seinen Artikel zur Pressekonferenz zum Ende der Koalitionsverhandlungen veröffentlicht. Hier findet man die deutsche Übersetzung.
Hier sein Interview in der Berliner Morgenpost.
Auf Wikileaks findet sich ein bemerkenswertes Dokument über die “Gewinnverbesserung durch Abmahnverfahren”. Es handelt sich um die Selbstdarstellung eines in der Branche bekannten Unternehmens, das mit der Präsentation bei der Film-und Musikindustrie sowie Verlagen nach Aufträgen zur Ermittlung von “Raubkopierern” wirbt. Die Praesentation, die bis vor kurzem auf der Website der DigiGroup zu finden war, wurde nach einem Artikel auf Gulli entfernt. Die Datei gibt einen Einblick in die zweifelhaften Geschaeftspraktiken der DigiGroup und weiterer involvierter Parteien. So wird das Abmahnen von Filesharern auf den Seiten 26 und 27 in einer Beispielrechnung als wesentlich lukrativer angepriesen, als der eigentliche Verkauf der Werke. 150%tiger Mehrwert! Die Abmahnkosten sollen eigentlich nur der Deckung der Kosten des Abmahners dienen, nicht aber der Schaffung von Gewinnen. Im Lawblog dazu:
Ein sehr schöner Beleg dafür, wie die Branche mittlerweile tickt. Überdies ein wunderbares Dokument, welches Gerichte sicher gerne lesen werden, wenn sie sich mit der Frage nach dem Rechtsmissbrauch durch Massenabmahnungen beschäftigen müssen.
Außerdem eine ziemliche Gefahr für die beteiligten Anwälte. Die behaupten nämlich immer gern, sie würden ihren Mandanten die gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen, so dass diese von den Abgemahnten auch tatsächlich Gebühren in dieser Höhe erstattet verlangen können.
Die französische Nationalversammlung hat den nachgebesserten Gesetzesentwurf zu Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen am Dienstag mit den Stimmen der Regierungsmehrheit angenommen. In Frankreich hat die Regierung einen neuen Anlauf genommen, die umstrittenen Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Paris nahmen am Dienstag einen nachgebesserten Entwurf mit den Stimmen der konservativen Regierungsmehrheit an. 285 Abgeordnete stimmten für das Gesetz, 225 dagegen. Die Sozialisten, die bereits eine erste Version des Gesetzes zu Fall gebracht hatten, kündigten aber bereits eine neue Klage vor dem Verfassungsrat gegen das Vorhaben an. Die konservative Regierungsmehrheit versucht seit Monaten, das Gesetz in Kraft zu setzen. Auf Antrag der Sozialisten hatten Frankreichs oberste Verfassungshüter im Juni den ursprünglichen Plan gekippt, die bis zu einjährige Internet-Sperre durch eine Behörde verhängen zu lassen. Um schnelle Urteile zu ermöglichen, werden die Entscheidungen wie bei minderschweren Verkehrsdelikten vor kleinen Kammern mit nur einem Richter gefällt. Eine Anhörung der Beschuldigten ist nicht vorgesehen. Ein Publikum ist zu den Verhandlungen nicht zugelassen. Neben der Sperre sind auch eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro und eine maximal zweijährige Gefängnisstrafe möglich. Gesperrte Internet-Nutzer müssen zudem ihre Anschlussgebühren weiterzahlen.