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Tag für Tag überschütten die Granden der CDU/CSU das Volk damit, dass die Demokratie das höchste Gut ist. Gerade den Ossi wird immer wieder gerne mal vorgeworfen, dass sie die Demokratie nicht so richtig zu schätzen wissen. Die NATO führt gerade mit CDU/CSU-Unterstützung auch aus Deutschland Krieg in Libyen um dem libyschen Volk die “Demokratie” zu bringen. Das es eigentlich nur um die Schürfrechte für das libysche Öl geht, braucht das Volk ja nicht zu wissen. Bei Abstimmungen im Bundestag, gerade wenn es um neue Gewinne für die deutschen Banken geht, ist Demokratie aber eher hinderlich. Da zeigen deutsche Politiker schon mal sehr überdeutlich, was sie eigentlich von der Demokratie halten. Anders kann man die Entgleisung vom Pöbel-Pofalla gegenüber seinem Fraktionskollegen Bosbach nicht deuten.
Immer an vordersten Front beim Schutz des völlig veralterten Urheberrechts für die Content-Mafia – die CDU/CSU Granden. Eine Abmahnwelle nach der anderen durchzieht Deutschland. Und immer kommt aus den Reihen der CDU/CSU Zustimmung. Ja sogar über eine dreimonatige Internetsperre gegen Urheberrechtsverletzer wird laut nachgedacht.
Wenn aber CDU Politiker, so wie letzten Siegried Kauder, dabei erwischt werden, wie sie gegen das Urheberrecht verstoßen, dann auf einmal ist das Urheberrecht doch nicht ganz so eng zu sehen. Da wird bei Hinweisen erst nach drei Tagen reagiert und das auch nur halbherzig. Wenn es also um eigene CDU-Homepages geht, ist so ein Urheberrecht eher hinderlich.
Bankenkrise, Staatsverschuldung, Rentenkassenplünderung und die CDU/CSU- Granden rufen das Volk zur Sparsamkeit und Solidarität auf. Bei einer eigenen Staatsverschuldung der BRD von 2.103.930.881.669,00€ (in Worten über 2 Billionen €) schwadronieren die deutschen Massenmedien nur darüber, dass Griechenland seine Sparziele nicht erreichen wird. Wenn welche von den CDU/CSU Granden gerne einmal privat den Papst besuchen wollen, dann greift man schon gerne einmal auf die deutsche Flugbereitschaft zurück. Und so etwas kostet dem deutschen Steuerzahler schnell mal 150.000,00€, bei so etwas ist Sparsamkeit eher hinderlich.
Somit wird dem deutschen Michel wieder einmal klar, Demokratie, Urheberrecht und Sparsamkeit sind nur was für das Volk, das durch die deutschen Massenmedien auch noch gegeneinander aufgehetzt wird. Junge gegen Alte, Arbeitslose gegen HartzIV-Empfänger, Leiharbeiter gegen Festangestellte usw.
[Update 29.09.2011] CDU-Politiker und Chef des Justizausschusses im Bundestag Siegfried Kauder ist selbst der Urheberrechtsverletzung überführt worden. Wir sind jetzt dafür, dass dem Herrn jetzt mindestens für 3 Wochen der Internetanschluß gesperrt werden sollte.
Da ist er wieder der Beißreflex der CDU. Die bösen bösen Urheberrechtsverletzter! Sperren, den Internetzugang sperren, einfach sperren muss man den. Manchmal fragen wir uns, kriegen die sowas halbjährlich geimpft bei der CDU. Oder warum kommen alle Nase lang, irgendwelche CDU-Politiker immer wieder mit solch einem Nonsens. Rechtsexperte Siegfried Kauder will Urheberrechtsverletzungen mit einem sogenannten Three-Strikes-Gesetz nach französischen Vorbild bekämpfen. Er wolle in spätestens acht Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen, um Urheberrechtsverstöße ahnden zu können. Was Freiheits- und Demokratierechte der Bürger angeht, so etwas wird innerhalb der CDU eh nur als Modeerscheinung betrachtet. Was jetzt aber die Netz-Kompetenz eines Siegfried Kauders angeht, glänzt diese eher mal mit politischer Inkontinenz.
Also in Old Germany wieder mal nichts Neues. Wieder einmal wird der böse Raubkopierer bemüht. Und das obwohl eine GfK-Studie beweisst, dass es den gar nicht gibt! Aber darum geht es auch nicht wirklich. Dieser etwas provozierender Vorstoß der CDU ist ein taktisches Manöver gegen die FDP. Die FDP betätigt sich nämlich als aktiver Bremser bei der Umsetzung des sogenannten dritten Korb´s der Urheberrechtsnovelle, also die dritte von drei geplanten Überarbeitungen des Urheberrechts. Die FDP soll nämlich seit längerer Zeit einen entsprechenden Referentenentwurf erarbeiteten, beziehungsweise sollte er längst fertig sein. Die CDU hat sich also das Thema der Netzsperren “ganz bewusst” ausgesucht. Möglicherweise, um der FDP mit einem vermeintlichen späteren Entgegenkommen einen anderen Punkt abzuhandeln. Zum Beispiel das Leistungsschutzrecht.
Ob Glücksspiel-Staatsvertrag, Gesundheitsreform oder Mehrwertsteuer – bei nahezu allem sind Lobbyisten mit am Werk. Es geht um Macht und Einfluss, um Wirtschafts-Interessen und viel Geld. Doch wie gehen Lobbyisten vor? Wie beeinflussen sie die Politik? Wie setzen sie ihre Interessen durch? Und wie erfolgreich sind sie? ZDFzoom ist es gelungen, gleich mehrere Lobbyisten bei ihrer Arbeit zu begleiten. Helmuth Prinz etwa, Chef des Floristenverbandes, der gegen eine Mehrwertsteuer-Erhöhung kämpft. Oder Karl Jurka, Vollprofi und “alter Hase”, der seine Dienste jedem zur Verfügung stellt, der das notwendige Kleingeld mitbringt – und offen dazu steht. Die Reporter sind dabei, wenn sie sich mit Abgeordneten treffen, Kontakte knüpfen und Insiderinformationen aus erster Hand sammeln.
EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat deutlich gemacht, dass es mit ihr im Interesse der inneren Sicherheit kein Zurück geben werde in der Frage der verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. “Es bleibt bei der Vorratsdatenspeicherung”, sagte die Schwedin am gestrigen Freitag in einer Rede zum Abschluss einer Konferenz in Brüssel zum laufenden Evaluierungsprozess der einschlägigen EU-Richtlinie. Als Liberale sei sie zwar vorsichtig bei jeder Form der Sammlung personenbezogener Informationen durch den Staat. Sie sei sich auch bewusst, dass gerade die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten ein Problem für die Sicherung der Privatsphäre darstelle. Der Zugang zu den bei der Telekommunikation anfallenden Spuren sei aber in einigen Fällen der einzige Weg, um schwere Verbrechen aufzuklären. Manchmal sei er auch hilfreich, um Verdächtige zu entlasten. Die Überprüfung der EU-Vorgaben zur halb- bis zweijährigen Archivierung von Nutzerspuren habe bislang ergeben, dass nationale Sicherheitsbehörden “sehr oft” auf die aufbewahrten Daten zurückgriffen, führte Malmström weiter aus. Im Durchschnitt erfolgten pro Jahr 148.000 Anfragen je Mitgliedsstaat, erklärte die Kommissarin anhand der Auswertung von Zahlen aus 20 EU-Ländern. Zugleich monierte die Schwedin, dass “einige” Mitgliedsstaaten die Direktive nach wie vor nicht umgesetzt hätten. Die Kommission werde daher notfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dem Kompromissvorschlag, den Mitgliedsstaaten freie Hand zu lassen bei der umstrittenen Maßnahme, erteilte Malmström damit eine Absage. Harmonisierte Bedingungen seien auch für die Wirtschaft wichtig, betonte sie. Neben Befürwortern einer anlasslosen Vorhaltung von Nutzerspuren wie Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA) kamen auch Kritiker der Maßnahme auf der Konferenz zu Wort. So verwies der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) darauf, dass die “berüchtigte” Direktive dem Recht auf Privatheit aller EU-Bürger “massiv” entgegenstehe.
Seit 2005 liegen heise.de und die Musikindustrie wegen einem Link-Verbot im rechtlichen Clinch. Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Eine detaillierte Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor, sie wird erst in einigen Monaten erwartet. In der Verhandlung vor dem BGH am gestrigen Donnerstag machte der Senat bereits in der Einführung deutlich, dass in dem langjährigen, bereits seit 2005 bestehenden Verfahren im Kern nur noch die Frage relevant sei, welche Funktion dem Link in der konkreten Berichterstattung zukomme. Der Bundesgerichtshof fasste nun die schnelle Entscheidung, die eindeutig zugunsten der Rechtsposition des Heise Zeitschriften Verlags erging. Das Urteil ist rechtskräftig, die Musikindustrie könnte das Urteil allenfalls noch vor dem Bundesverfassungsgericht anfechten.