Archiv für die Kategorie: ‘Internetbetrug’

29
Okt

opendownload.de als neue Abo-Falle

Erstellt von: Redaktion

Die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer warnen vor dem Internet-Software-Anbieter opendownload.de. Derzeit häuften sich Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Seitenbetreibers, wie die Verbraucherzentrale in Mainz mitteilte. Das Unternehmen bitte Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben sollen. Der Betreiber der Seite, die Mannheimer “Content Services”, versuche, kostenlose Programme Dritter weiterzuleiten und dann bei unbedarften Internetnutzern abzukassieren. Besonders dreist: Wer sich anmeldet, muss auf sein gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale reicht das Setzen eines Häkchens aber nicht aus, um wirksam auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Das gleiche Prinzip wird auf der Website “dein-geistiges-alter.de”, “vornamen-suchen.de” und “lehrstellen-infos.de” angewendet.

27
Okt

[Update] Machmal hilft Wettbewerbswidrigkeit

Erstellt von: Redaktion

[Update] Auch in der Schweiz wird die Firma Online Content Ltd. immer auffälliger. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erteilt jeden Tag Auskunft und rät allen Betroffenen:

“Auf keinen Fall bezahlen!”

In einem Bericht der Internetseite www.20minuten.ch werden auch eindeutig verantwortliche Namen genannt. Wie diese Leute mit welchen Firmen und Rechtsanwälten zusammenarbeiten, kann hier in einem Organigramm nachgelesen werden. Ausführlichere Informationen über die Firma Online Content Ltd. ,zu ihren Methoden und Tricks sowie Erfahrungen und Gegenwehr finden Sie auch hier…!
 
Die Abofallen-Betreiber der Firma Online Content Ltd. haben eine juristische Niederlage wegen unlauteren Wettbewerbs einstecken müssen. Mit einer Einstweiligen Verfügung (Az. 2-06 O 514/08) hat ihnen das Landgericht Frankfurt verboten, ohne einen leicht erkennbaren Kostenhinweis zur Teilnahme an ihrem Angebot fabrik-verkauf.de aufzurufen. Soweit bekannt, ist damit erstmals ein Anbieter ähnlicher Dienstleistungen gegen die Methoden der Abzocker vorgegangen. Der Antragssteller monierte im Verfügungsantrag, dass der Nutzer sogar herunterscrollen musste, um den Kostenhinweis wahrnehmen zu können. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit in der Preisangabenverordnung. Die Anmeldeseite sei “bewusst so gestaltet”. Dies sei im Sinne des Wettbewerbsrechts unlauter gegenüber den Konkurrenten. Die Online Content Ltd., die vorgerichtlich vom einschlägig bekannten Rechtsanwalt Bernhard Syndikus vertreten wurde, hat bislang keinen Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt. In dieser Woche hatte bereits der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen juristischen Etappensieg gegen den Abofallenbetreiber erreicht. Das Landgericht Hanau hatte entschieden, dass das Unternehmen die Gewinne offenlegen muss, die es mit den zahlreich aufgestellten Kostenfallen erzielt hat.

5
Okt

Staatliche Daten sind sicher – ha ha ha

Erstellt von: Redaktion

Alle staatlich erfassten Daten über das gemeine Volk, (zum Schutz gegen Terrorismaus) sind natürlich, hoch sicher gegen Missbrauch, geschützt. Und da die Deutschen als sehr gründlich gelten, kann Datenklau in Old Germany niemals vorkommen. Soweit die deutschen Politiker, die immer wieder die Datensammelwut befürworten. Naja die haben ja auch nichts weiter gelernt. Wie die Deutsche Telekom am Wochenende bestätigte, sind bereits im Jahr 2006 Datensätze von rund 17 Millionen Mobilfunkkunden entwendet worden. Das entspricht etwa der Hälfte aller Handyverträge, die T-Mobile damals hatte. Der zweite große Datensupergau innerhalb eines halben Jahres beim rosa Riesen. Die gestohlenen Daten umfassten nach Angaben des Konzerns Name, Anschrift und Mobilfunknummer der betroffenen Kunden, zum Teil auch Geburtsdaten und in wenigen Fällen die E-Mail-Adresse. Laut Presse sind neben Prominenten aus Kultur und Gesellschaft wie Hape Kerkeling und Günther Jauch “auch eine erstaunliche Anzahl geheimer Nummern und Privatadressen von bekannten Politikern, Ministern, Ex-Bundespräsidenten, Wirtschaftsführern, Milliardären und Glaubensvertretern” betroffen. Vielleicht wachen ja jetzt mal die richtigen Leute auf und erkennen, dass nur die Daten absolut SICHER sind, die NICHT erhoben werden.

Bei Rotglut.org konnte man heute lesen, das Katja Günther wieder dritte, vierte, letzte und allerletzte Mahnungen verschickt. In letzter Zeit reichte es schon aus, wenn man eine Abzockerseite nur angesurft hat. Durch die hinterlassende IP-Nummer konnte man schon eine Rechnung bekommen. Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft. Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse “Internet-Unternehmen”, die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen “Mahnungen”, “letzte Mahnungen”, “letzte außergerichtliche Mahnungen” versenden:
 
- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- “Strafrechtlerin” Katja Günter, Frankfurt a. Main
- “IDS-Herford” (Frank Babenhauserheide), Herford
 
… und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwärdigen schweizerischen, slowakischen oder überseeischen “Firmen” ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.
Somit ist die Weitergabe fast aller Meldedaten, der digitale Super-GAU. Und wenn erst die komplette Datenbank mit den neuen deutschen Steuernummern auf dem Schwarzmarkt auftaucht, gibt es datenschutztechnisch kein Halten mehr.

Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat ein Urteil gegen die schweizerische IS Internet Service AG (vormals Xentria) bestätigt, die Entscheidung ist rechtskräftig (4 Ob 18/08p). Das Unternehmen darf österreichische User daher nicht mehr mit dem Anschein ködern, dass die von ihr online angebotenen Dienste kostenlos seien. Die klagende Bundesarbeitskammer hat aber durchsetzen können, dass das Urteil auch auf Kosten der Beklagten in der auflagenstärksten Zeitung Österreichs veröffentlicht wird. Die Webseitenbetreiberin muss daher zusätzlich zu den Verfahrenskosten auch die Gebühren für das Inserat bestreiten. Der Web-Anbieter lockte auf verschiedenen Websites mit .de-, .at-, .ch- und .com-Domains unter anderem mit SMS-Diensten, Gewinnspielen und Lebenserwartungsberechnungen. Dabei wurde der Eindruck erweckt, dass das Angebotene gratis sei. Nur im Kleingedruckten wurde auf Kosten hingewiesen. Außerdem wurden die Kunden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert und ihnen das daher drei Monate lang zustehende Rücktrittsrecht verweigert.

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