Abofallen-Anwältin Katja Günther musste jetzt zum ersten mal einen Schadensersatz zahlen. Einige Strategien zur Abwehr von Forderungen der Abofallenbetreiber sind bekannt und bewährt. Einen gänzlich neuen Ansatz wählten nun der Karlsruher Rechtsanwalt Benedikt Klas und sein Mandant. Zunächst ließ der Anwalt feststellen, dass die Abo-Rechnung der berüchtigten Inkasso-Anwältin Katja Günther für ein dubioses “Geburtstags-Archiv” nichtig ist. Dann reichte er am Amtsgericht (AG) Karlsruhe Klage für seinen Mandanten ein. Darin forderte er von Günther Schadensersatz für die entstandenden Anwaltskosten zur Abwehr der unberechtigten Inkasso-Forderung. Das AG gab Klas nun recht und verurteilte Günther dazu, 46,41 Euro Anwaltsgebühr plus rund 150 Euro Gerichtsgebühr für das Verfahren selbst zu zahlen (Az. 9 C 93/09). In der Urteilsbegründung stellte das Gericht zunächst fest, dass die Abofallen-Seite “ersichtlich darauf angelegt ist, Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots”. Während der Verhandlung habe Günther nicht bestritten, dass sie in vergleichbaren Fällen nach der Androhung von negativen Feststellungsklagen mehrfach Rechnungen storniert habe. Dies zeige, “dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren.” Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. Er habe den geforderten Betrag schon vor Urteilsverkündung überwiesen und dies dem Gericht verbunden mit dem Ersuch berichtet, die Sache für erledigt zu erklären. Für Klas war dies ein deutliches Signal dafür, dass Günther das nun vorliegende Urteil unbedingt vermeiden wollte. “Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden”, glaubt Klas. Allerdings dürfte es nur wenige Rechtsanwälte geben, die ein solches Verfahren bei dem geringen resultierenden Salär zu Ende führen.
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Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen. Das Verfahren hatte die österreichische Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (AK) angestrengt. Vergeblich hatte der Anwalt der Beklagten versucht, der Klage mit formellen Argumenten auszuweichen. Auch der Wechsel des zwischenzeitlichen Website-Betriebs von der Andreas & Manuel Schmidtlein GbR hin zur Redcio OGH, deren geschäftsführende Gesellschafter die Brüder sind, half nicht, dem Urteilsspruch zu entgehen. Die Männer kamen nicht zur Verhandlung nach Wien und konnten daher vom Richter nicht vernommen werden. Das Recht, das Urteil auf Kosten eines vor Gericht unterlegenen Websitebetreibers unter bestimmten Voraussetzungen auch in einem Printmedium veröffentlichen zu dürfen, hatte die Arbeiterkammer erst im vergangenen Jahr beim Obersten Gerichtshof (OGH) des Landes erstritten. Damals war die Kammer erfolgreich gegen “Gratis”-Abzocker aus der Schweiz vorgegangen. Auf den nun behandelten Schmidtlein-Websites ist derzeit keine Neuanmeldung möglich.
An dieser Stelle haben wir schon das eine und andere mal über Adressbuchbetrüger berichtet. Die heutige Geschichte, um die es geht, beginnt im Jahre 2005. Der Initiator und damalige Inhaber des Beschwerdezentrums, Dr. Peter Niehenke, wurde damals von dem Dokumentarfilmer Michael Plümpe um Hilfe gebeten. Plümpe hatte in jahrelanger Arbeit die Szene der Branchenbuch- bzw. Adressbuchverlage analysiert und war dabei auf eine Vielzahl sog. ’schwarzer Schafe’ gestoßen. Auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage dokumentierte er das Geschäftsgebaren dieser schwarzen Schafe und gab den Opfern Tipps, wie sie sich erfolgreich gegen die Machenschaften dieser Betrüger wehren konnten. Jetzt eröffneten die Betrüger eine beispiellose Hetzjagd in die sie auch seine Familie (Frau und Kinder) mit einbezogen. In dieser Situation wandte Plümpe sich an Dr. Niehenke und bat ihn, seine Dokumentation über das Geschäftsgebaren in der Szene der Branchenbuch- und Adressbuchverlage in das Beschwerdezentrum zu integrieren. Eine Bitte, der Dr. Niehenke umgehend entsprach. Jetzt konzentrierte sich die Hetzjagd auf Dr. Peter Niehenke. Einige der Mitstreiter entschlossen sie sich, die Homepage auf einem Server im Ausland zu hosten, vom Ausland aus zu betreiben und als Betreiber dabei namentlich nicht in Erscheinung zu treten. Eine Bürgerechtlerin bot ihre Hilfe an – vermutlich, weil sie sich in den USA sicher fühlte, was das Recht auf freie Meinungsäußerung angeht. Sie registrierte eine Homepage mit dem Domainnamen ‘gegenjustizunrecht’, und zwar sowohl in Russland unter gegenjustizunrecht.ru als auch in Vanuatu unter ‘gegenjustizunrecht.vu’. In diese Seiten wurde die Dokumentation von Michael Plümpe integriert und von der Homepage des Beschwerdezentrums wurde die Dokumentation gelöscht. Sowohl das Landgericht Koblenz als auch das Landgericht Köln haben einstweilige Anordnungen gegen Niehenke erlassen. Von Niehenke wird nämlich etwas verlangt, zu dem er objektiv nicht in der Lage ist: Er soll bestimmte Passagen auf den Seiten zum Adressbuchbetrug ändern oder von diesen Seiten vollständig löschen. Da er nicht der Betreiber der Seiten ist, kann er dieser Aufforderung nicht nachkommen. Und weil er der Aufforderung nicht nachkam, wurden vom Landgericht Koblenz und auch vom Landgericht Köln Ordnungsgelder (http://www.beschwerdezentrum.org/Bilder_Grafiken/Ordnungsgeld_Koblenz_090210.pdf) gegen ihn festgesetzt (zunächst in Höhe von EUR 20.000,- , Read the rest of this entry »

Verschiedene Internetseiten, die über Abofallen und vermeintliche Gratisdienste informieren, sehen sich derzeit starken DDoS-Attacken ausgesetzt. Dabei legen Unmengen an Anfragen die betroffenen Homepages lahm. Sie werden mit automatischen Seitenaufrufen quasi geflutet. Die Verbraucherschützer vermuten Betreiber von so genannten Abofallen hinter den Attacken. Verbraucherschutzportale wie zum Beispiel antiabzocke.net, abzocknews.de, nicht-abzocken.eu und rotglut.org sind zur Zeit massiven DDos-Angriffen ausgesetzt und nicht erreichbar. Seit dem 10. Dezember 2009 werden die Seiten mit automatisierten Anfragen überflutet und lahm gelegt. Der Server von abzocknews.de wurde mit 20.000 Gigabit pro Sekunde attackiert. Allein für diesen Angriff sind rund 40.000 Rechner aus einem Bot-Netz nötig. Adrian Fuchs, Betreiber von abzocknews.de, vermutet im Gespräch mit netzwelt die Macher von Abofallen, über die seine Seite aufklärt, hinter den Attacken: “Die Abzocker wollen Weihnachtsgeld.” Er ist sich sicher mit der Berichterstattung auf seiner Seite einen “Volltreffer” gelandet zu haben. In einem Verbraucherschutzforum wird vermutet, dass die Urheber aus Wien stammen. Beliebt sind etwa Routenplaner, Rechercheseiten zu Horoskopen oder Vornamen oder Downloaddienste.
Alle Jahre wieder …

Aber in diesem Jahr ist auf Grund der allgemeinen Teuerungsrate der Preis des virtuellen Adventskalender schon stolze 97 Euro. Aber wenigstens die Aufmachung ist die gleiche. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Online Service Ltd. Anfang des Jahres wegen “my-adventskalender.de” abgemahnt und verfolgt das Unternehmen aktuell in einem Gewinnabschöpfungsverfahren. Jetzt hat sich nicht nur der Name und sondern angeblich auch der Besitzer geändert. Den aktuelle Abzockerkalender findet man jetzt unter “mein-adventskalender.net” und wie verbraucherrechtliches herausgefunden hat gehört die Seite jetzt einer NOM New Online Media Ltd. und diese hat einen Vertretungsberechtigen mit Namen:
Mr Christian Riebold
Date of Birth: 24/08/1984
Doberaner Straße 110 – 112
Apartment 111
18057 ROSTOCK
Kein Wundern, ändern sich diese Abzocker-Firmennamen und ihre Inhaber im Sekundentakt. Und damit auch alle Opfer die Seite finden, wird wieder fleißig SPAM verschickt. Wer auf diese Seite stößt oder durch den Nikolaus per Mail gestossen wird, sollte sie schleunigst wieder verlassen. Wer bereits darauf hereingefallen ist, sollte nicht zahlen und sich auch nicht einschüchtern lassen.
Nähere Informationen hierzu in den FAQ zu Internetvertragsfallen.











