Archiv für die Kategorie: ‘Internet’

wikileaks

Die Whistleblower-Website Wikileaks hat Pläne eines Geheimdiensts der US-Armee enthüllt, der gezielt die Glaubwürdigkeit der Plattform erschüttern wollte. Der Grund: Wikileaks hatte US-Militärdokumente über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Vor zwei Jahren überlegte das Army Counterintelligence Center der US-Armee (ACIC), wie es die Internet-Plattform unschädlich machen könnte, die immer wieder geheimes Material zum Irak-Krieg und zum Gefangenenlager in Guantanamo Bay veröffentlicht hatte. Darunter zählten 2.000 Seiten, die die Ausrüstung der Streitkkräfte in Irak und Afghanistan beschrieben. Über eine Million Dokumente wurden bereits auf Wikileaks von in der Regel anonymen Informanten veröffentlicht. Wikileaks gehört wie die Website Cryptome des New Yorker Architekten John Young zu den vertrauenswürdigen Veröffentlichungsplattformen im Netz. Genutzt werden sie nicht nur von Informanten, sondern auch von Journalisten, die damit Schwächen ihrer nationalen Pressegesetze umgehen können. Auf 32 Seiten des als “geheim” eingestuften Berichts analysierte der US-Geheimdienst die die US-Armee betreffenden Wikileaks-Dokumente aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Autoren des Geheimdienstberichts überlegten, wie Veröffentlichungen auf Wikileaks künftig zu verhindern seien. Dabei zogen sie in Betracht, dass die bis dato unbekannten Betreiber der Plattform einen technisch versierten Umgang mit freier Software pflegen und ihre Kenntnisse laufend verbesserten. Ein einfaches Abschalten der Website sei daher nicht möglich. Die Militäranalysten empfahlen daher eine Strategie, die darauf abzielt, die Glaubwürdigkeit von Wikileaks bzw. das Vertrauen der Nutzer in die Plattform zu erschüttern. Dazu gehöre das Verbreiten fehlerhafter Papiere sowie die “Identifizierung und Enttarnung von Informanten, das Beenden des Arbeitsverhältnisses, die strafrechtliche Verfolgung und das Einleiten rechtlicher Schritte gegen gegenwärtige oder frühere Informanten oder Whistleblower”. Wikileaks-Autor Julian Assange stellt zufrieden fest, dass der Plan, verschärft gegen die Whistleblower aus eigenen Reihen vorzugehen, wohl nicht funktioniert habe. So sei bisher kein Whistleblower aus einem militärischen Umfeld enttarnt worden. Er weist außerdem daraufhin, dass die Annahme, dass Wikileaks die Dokumente nicht redaktionell prüfe, falsch sei. Diese jüngste Enthüllung zeigt, dass sich offensichtlich auch Staaten mit demokratischer Verfassung Sorgen über zu viel Transparenz machen.

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15
Mrz

Geheimjustiz in Berlin?

Erstellt von: Redaktion

[Update 21.03.2010] Zwei Klatschen an zwei Tagen gegen den Berliner Zensurguru! Wichtiger Sieg für die Meinungs- und Äußerungsfreiheit von Bloggern

Hinweis auf das gerichtliche Verfahren 86 S 6/10 Landgericht Berlin, Littenstraße

Presseerklärung 10.03.2010 – Das Landgericht Berlin wird am Mittwoch, den 17.03.2010 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Berufungsinstanz) darüber entscheiden, ob die Berichterstattung, die ich auf meiner Webseite www.buskeismus.de durchführe, als „Cyber-Stalking“ im Sinne des Gewaltschutzgesetzes anzusehen ist.

Die Verhandlung findet am 17.03.2010 um 10.30 Uhr im Raum III/3123, Landgericht Berlin, Littenstraße 12-17, 10179 Berlin statt.

Vorausgegangen ist dem Folgendes:

Ein bekannter Berliner Rechtsanwalt fühlte sich durch meine Berichterstattung über seine Prozessführung für Mandanten und in eigenen Angelegenheiten verfolgt. Nachdem das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zunächst den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt hatte, erließ das Landgericht Berlin im Beschwerdeverfahren und ohne meine Anhörung eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, in dem mir unter anderem auch verboten wurde, mich diesem Anwalt auf mehr als 50 Meter zu nähern, was die Möglichkeit einer Berichterstattung bei Anwesenheit dieses Anwaltes im Gerichtssaal unmöglich gemacht hätte.

Auf meinen Widerspruch hin hat das Amtsgericht Charlottenburg sodann am 28.04.2009 die einstweilige Verfügung aufgehoben. Dagegen wurde von Seiten des betroffenen Anwaltes Berufung eingelegt, der immer noch eine entsprechende einstweilige Verfügung durchsetzen möchte.

Gegenstand des Verfahrens am kommenden Mittwoch wird daher auch die Frage sein, ob die von mir gepflegte Art der Berichterstattung, bei der aus engagierter Laiensicht möglichst genau der Ablauf der Verhandlungen geschildert wird, als Cyber-Stalking im Sinne des Gewaltschutzgesetzes angesehen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Schälike

Und die Zensur dort, hat konkrete Gesichter!

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Ein Bericht des LTV1-Fernsehmagazins DeFacto, der am 14.2.10 ausgestrahlt wurde, schlägt hohe Wellen. Demnach waren 7,4 Millionen elektronisch erfasste Dokumente, in denen der Valsts Ieņēmumu dienests (VID), also das lettische Finanzamt, die persönlichen Daten der Steuerzahler erfasst, über das Internet frei zugänglich. Der lettische Wirtschaftsminister Einars Repse erklärte das Leck am Montag für gestopft und versprach Aufklärung. Am Mittwoch will sich das Nationale Sicherheitskomitee in Riga mit der Affäre beschäftigen. Der Hinweis auf die massive Sicherheitslücke kam laut TV-Bericht von einer Gruppe von Hackern namens “Volksarmee des Vierten Erwachens” (4ATA). Die Gruppe behauptete zudem, das Sicherheitsloch sei mit vollem Wissen von Finanzbeamten absichtlich geschaffen worden. Es sei aus dem Internet kinderleicht möglich gewesen, sich über eine elektronische Steuererklärungsmaske jeden beliebigen Datensatz mit Finanz- und Personenangaben von Unternehmen, Staatsbeamten und Privatpersonen zu beschaffen. Bisher ist unklar, ob und wie viele sensible Informationen in die Hände Krimineller geraten sind. Der lettischen Staatspolizei zufolge ist es zumindest möglich, dass Datensätze gestohlen wurden und zu kriminellen Zwecken missbraucht werden könnten.

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Wer seine Urheberrechte verletzt sieht, muss sich genau überlegen, ob er seine Ansprüche mit Hilfe eines Anwaltes eintreibt. Das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die neue Gesetzesregelung bestätigt, wonach ein Urheber bei einer einfachen Abmahnung nur 100 Euro Anwaltskosten erstattet bekommt – unabhängig von den tatsächlichen Kosten.

Früher konnte der Urheber die vollen Gebühren zurückverlangen. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Verletzer von Urheberrechten in Bagatellfällen überzogene Anwaltshonorare bezahlen müssen.

Die Karlsruher Richter sahen derzeit keine Veranlassung, die seit 1. September 2008 geltende Kostenbeschränkung anzugreifen. Dem Gesetzgeber müsse Zeit gegeben werden zur Prüfung, ob das mit der Neureglung verfolgte Konzept tauglich und angemessen sei, heißt es in der am Freitag veröffentlichten Entscheidung. (1 BvR 2062/09 – Beschluss vom 20. Jänner 2010)

[Glasdemokratie] Somit hat es sich wohl zumindest ausgekniepert!

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15
Dez

NRW und die Zensur

Erstellt von: Redaktion

Das NRW-Justizministerium kommt nicht aus dem Schlagzeilen. Am Dienstag wurde bekannt, dass Beschäftigten auf ihren Dienstrechnern der Zugang zum Internet gesperrt wurde. Nach der in Online-Foren aufgetauchten massiven Kritik an NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) wegen des Ausbruchs von zwei Verbrechern ist Justizmitarbeitern teilweise das Internet gesperrt worden. Wie die “Frankfurter Rundschau” berichtete, können zahlreiche Justizbedienstete von ihrem Dienstrechnern nicht mehr auf die Webseite des Westdeutschen Rundfunks (WDR) zugreifen. SPD und Grüne im Landtag forderten eine sofortige Aufhebung der Sperrung. Wegen des Ausbruchs von zwei Kriminellen aus einem Aachener Gefängnis war die Ministerin in Forumsbeiträgen auf “wdr.de” von Justizmitarbeitern heftig kritisiert worden. Nach einer internen Mitteilung vom Donnerstag wurde die Seite dem Zeitungsbericht zufolge gesperrt. Scharfe Kritik an der Sperrung des Zugangs zum WDR-Onlineangebot kam von der Opposition. Der Medienexperte der Grünen-Landtagsfraktion, Oliver Keymis, sprach von “iranischen Verhältnissen” und verlangte ein sofortiges Ende der Netzsperre. SPD-Fraktionsvize Ralf Jäger warf der Justizministerin “bewusste Nachrichtenunterdrückung” vor. “Frau Müller-Piepenkötter will offenbar so verhindern, dass sich ihre Mitarbeiter über die zahlreichen Pannen ihrer Ministerin im Zusammenhang mit dem Ausbruchsskandal aus der JVA Aachen aktuell informieren können”, sagte der SPD-Abgeordnete. Dies erinnere an das Vorgehen von Regierungen in “Nordkorea, China oder dem Iran”. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi forderte ein Ende der Sperrung. “Man kann die eigenen Probleme nicht durch Erlasse und die Einschränkung von Informationsmöglichkeiten abschalten”, sagte ver.di-Landeschefin Gabriele Schmidt.

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